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Pressemitteilung vom 18.08.2022    

Genug von Trickbetrügern - LKA und Verbraucherzentrale geben Tipps

Anrufe durch falsche Polizisten und vermeintliche Enkel bleiben weiterhin aktuell. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit etwa 800 Callcenter Betrugsfällen, davon 45 vollendete Taten, registriert werden. Um die Bürger vor diesen Tricks zu schützen, gibt das Landeskriminalamt zusammen mit der Verbraucherzentrale wichtige Tipps.

(Symbolbild)

Region. Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten. Hierbei werden finanzielle Sorgen und Ängste um die Gesundheit von Angehörigen schamlos ausgenutzt.

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der vorbeikäme.

Die Enkeltrick-Masche
Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen. Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei.

Die "WhatsApp"-Masche
Außer den hier geschilderten Maschen, gibt es zahlreiche weitere Variationen, wie die Betrüger versuchen, an Geld zu kommen. Aktuell kann eine Betrugsmasche festgestellt werden, die vermehrt über den Messenger-Dienst "WhatsApp" kursiert. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne. So oder so ähnlich lauten die Textnachrichten der Betrüger: "Hallo Mama, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen". "Ich muss heute noch Rechnungen überweisen, komm aber nicht an meine Daten. Kannst du das für mich
übernehmen? Morgen kriegst du das Geld zurück". Doch das Geld, meist einige Tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger. Der Betrug fällt meist erst nach einer Überweisung auf, wenn die echten Bekannten oder Verwandten angerufen werden oder sich selbst bei dem Opfer melden.



Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie sich die Bürger vor den Betrügereien schützen können:
- Hörer sofort auflegen. Das ist nicht unhöflich. Die Polizei ruft niemals unter
der Polizeinotrufnummer 110 an.

- Nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte übergeben. Die Polizei wird niemals jemanden dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.

- Misstrauisch sein, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten "Rate mal, wer hier spricht!" meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen.

- Rückwahltaste nicht benutzen. Bei Rückfragen an die Polizei sollte die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten eingegeben werden.

- Betroffene sollten in allen Fällen telefonische Rücksprache zu ihren Angehörigen halten oder diese unter der "alten" Nummer kontaktieren.

- Es sollten keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs getätigt werden. Gegebenenfalls sollte der Chatverlauf durch Screenshots gesichert werden, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden. Zudem sollten nie persönlichen Daten preisgegeben werden. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier oder auf YouTube.

(Pressemitteilung des Polizeipräsidium Koblenz)



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