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Nachricht vom 26.05.2011    

Kein Salz zur Unkrautbekämpfung verwenden

Dass Unkraut nicht vergeht, zeigt uns die Natur Jahr für Jahr. Auf vielen befestigten Flächen, wie gepflastertem Wegen oder Garageneinfahrten, sprießt im Frühjahr zartes Grün. Um den unerwünschten Pflanzenwuchs zu verhindern, versuchen einzelne Grundstückseigentümer, auf die aus dem Pflaster hervorkommenden Pflänzchen Salz zu streuen und erwarten, dass diese dann absterben. Kein schöner und auch ein verbotener „Zug“. Darauf weist die Umweltabteilung der Kreisverwaltung in Montabaur hin.

Westerwaldkreis. Was viele nicht wissen: Auch der Einsatz von Salz zur Pflanzenbekämpfung auf befestigen Flächen ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Grund des Verbotes ist, dass die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und die über die Kanalisation entwässert werden. Dort, wo auf einem gepflasterten Gehweg oder einer Garagenzufahrt zum Beispiel Streusalz aufgebracht wurde, kann bei Niederschlägen die Salzflüssigkeit abgeschwemmt und den Kläranlagen und Gewässern zusätzliche Probleme bereiten.

Ebenfalls nicht zulässig ist es, Streusalz im Wurzelbereich von Bäumen anzuwenden. Durch die Salzanreicherung im Boden können die Baumwurzeln geschädigt werden und die betroffenen Bäume regelrecht verdursten. Zum Schutz der Bäume und der heimischen Gewässer empfiehlt die Umweltabteilung gegen den unerwünschten Bewuchs mit mechanischen Methoden vorzugehen und das Unkraut rauszuhacken oder rauszukratzen und es dann über die Biotonne zu entsorgen. Dies schont die Umwelt und den Geldbeutel.


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