Wirtschaft | Gastartikel
Lebensversicherung kündigen? Nutzen Sie besser das „ewige Widerrufsrecht“
Die Kündigung einer Lebensversicherung führt in den wenigsten Fällen zu einem Gewinn – im Gegenteil. Viele Kunden machen einen Verlust, weil der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abzieht. Unter Umständen besteht aber auch bei Ihrem Vertrag ein „ewiges Widerrufsrecht“, weil die Versicherungsgesellschaft bei der Policierung rechtliche Fehler gemacht hat. Wir zeigen, was Sache ist.
Lebensversicherungen werden immer unrentabler – daran liegt es
Die EZB gibt den sogenannten Höchstrechnungszins (Leitzins) vor, an den sich Versicherer halten müssen. Die Versicherungsgesellschaft darf das Vermögen ihrer Kunden also nicht mit einem höheren Garantiezins verzinsen, was dazu führt, dass einige Versicherer den Garantiezins mittlerweile vollständig abgeschafft haben. Denn die Leitzinsen sind seit Jahren auf der sprichwörtlichen Talfahrt und liegen im Jahr 2022 bei gerade einmal 0,25 Prozent.
Hinzu kommen hohe Kosten. Sie erhalten auf der einen Seite also wenig Zinsen, auf der anderen Seite zieht der Versicherer aber zahlreiche Gebühren direkt vom Vertragsvermögen oder von Ihren Beiträgen ab. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht, weil die Abzüge infolge der schlechten Zinslage höher als die Gutschriften sind. Der Verlust, den Sie mit Ihrer Lebensversicherung machen, wird also Jahr für Jahr höher.
Wie kommt das „ewige Widerrufsrecht“ zustande?
Der Versicherer muss seine Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung umfassend über das Widerrufsrecht informieren. Dazu ist eine Widerrufsbelehrung erforderlich, die alle notwendigen Informationen enthält und außerdem dem Deutlichkeitsgebot entspricht. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, denn die Belehrung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür.
Zwischen 1994 und 2007 haben die Versicherungsgesellschaften viele Policen (über 100 Millionen) mit unwirksamer Belehrung verkauft. Da die Widerrufsfrist bei diesen Verträgen nie beginnen konnte, endet sie auch bis heute nicht. So kommt das „ewige Widerrufsrecht“ zustande. Der BGH hat dies unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, bestätigt.
Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie meist mehrere tausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Hintergrund ist, dass
• der Versicherer die gesamte Rendite, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, auszahlen muss,
• der Abzug von Abschluss-, Storno- und Verwaltungskosten grundsätzlich nicht zulässig ist und
• der Widerruf sofort und nicht erst mit Ablauf des nächsten Versicherungsjahres wirksam wird.
Machen Sie den ewigen Widerruf jetzt beim Versicherer geltend!
Um das ewige Widerrufsrecht auszuüben, ist ein Schreiben an den Versicherer erforderlich – dieses lassen Sie aber am besten vom Anwalt erstellen. Denn zusätzlich ist eine versicherungsmathematische Berechnung der Auszahlungssumme erforderlich. Da Laien hier erfahrungsgemäß Fehler machen und dadurch das Verfahren verlieren, ist ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Bei einem Legal Tech Unternehmen wie helpcheck.de reichen Sie einfach Ihre Vertragsunterlagen ein. Die Prüfung und Berechnung ist für Sie kostenfrei. Kommt am Ende eine höhere Auszahlung als der Rückkaufswert heraus, fällt zwar ein Honorar an – allerdings nur auf den Differenzbetrag, also den Mehrwert. Es liegt bei maximal 39,75 Prozent und wird, sofern Sie entsprechend versichert sind, sogar von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ihr Vorteil: helpcheck kümmert sich um alles – einschließlich um das eventuell notwendige Gerichtsverfahren. Sobald die Auszahlung da ist, bekommen Sie Bescheid, das Honorar wird direkt einbehalten. (prm)
Autor: Magnus Kaminski (Legal Tech Experte)