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Pressemitteilung vom 18.05.2022    

Betrugsmasche per SMS: Warnung vor fälschlichen Zahlungsaufforderungen

Aktuell verschicken Betrüger Zahlungsaufforderungen und Pfändungsandrohung per SMS. Das Landesamt für Steuern weist dringlich darauf hin, nicht auf Forderungen und Mahnungen per SMS, E-Mail oder Telefon einzugehen. Tatsächliche Zahlungsaufforderungen würden nie per SMS oder E-Mail versendet werden.

Symbolbild: pixabay

Region. Die Betrüger verwenden bei den fälschlichen Zahlungsaufforderungen folgenden Text:

„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (xx.) Mai 2022 wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“

Der folgende Link führt vermeintlich auf eine Seite des Bundesministeriums der Finanzen und zeigt eine IBAN und den zu zahlenden Betrag. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Betrugsmasche.

Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass die Finanzämter Zahlungsaufforderungen nie per SMS oder per E-Mail versenden oder telefonisch zu Zahlungen auffordern. Haben Bürger bei Anfragen Zweifel, so sollte Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. (PM)



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