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Nachricht vom 11.05.2022    

1754 Fälle von Kinderpornografie: Amtsgericht Montabaur muss Prozess vertagen

Von Wolfgang Rabsch

Beim Amtsgericht Montabaur unter dem Vorsitz von Richter Dr. Orlik Frank-Piltz sollte am Dienstag (10. Mai) der Prozess gegen einen 30-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Selters beginnen. Ihm wird der Besitz von kinderpornografischen Schriften in 1754 Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte war allerdings zum Prozess nicht erschienen.

Vor dem Amtsgericht Montabaur musste der Prozess wegen des Verbreitens kinderpornografischer Schriften auf unbestimmt Zeit vertagt werden.

Montabaur. TRIGGERWARNUNG! Der folgende Text beinhaltet Themen rund um Kinderpornografie und sexuelle Handlungen an Kindern und kann auf sensible Personen verstörend wirken.

Dem Mann wird vorgeworfen, in 1754 Fällen kinderpornographische Schriften auf seinem Smartphone besessen und auch verbreitet zu haben. Bei 1730 Dateien handelte es sich um Bilder, 24 waren Videos.

Die Staatsanwaltschaft in Koblenz hat sich in der Anklageschrift auf den Paragrafen 184b, Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) berufen. Bei den tatsächlichen Feststellungen der Anklage kam bis ins Detail sexuelle Praktiken mit Kindern unter 14 Jahren zur Sprache, wobei überwiegend Sex von erwachsenen Männern mit Jungen und Mädchen im Alter von 6 bis 9 Jahren vollzogen wurde. Auf den Videos und Fotos fanden sich auch viele Darstellungen von sexuellen Handlungen zwischen Kindern. Die Straferwartung bei diesen Vorwürfen beträgt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.



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Der Angeklagte hat es indes vorgezogen, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin zu erscheinen. Der vorsitzende Richter erwog, die Polizei zu dessen Wohnort zu schicken, damit er noch zum Termin vorgeführt werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass der Angeklagte eventuell untergetaucht sein könnte oder an seiner Wohnanschrift nicht angetroffen werden kann, wurde letztendlich die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Zum nächsten Termin soll der Angeklagte dann jedoch polizeilich vorgeführt werden, damit die Durchführung der Hauptverhandlungen gesichert ist. (Wolfgang Rabsch)


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