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Pressemitteilung vom 27.04.2022    

Fahrzeug extrem überladen - Fahrer ohne Lenkzeitnachweise

Am Dienstag, dem 26. April, wurde durch die Verkehrsdirektion Koblenz ein Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens aus dem Verkehr gezogen. Er war extrem überladen und der Fahrer war ohne Lenkzeitnachweise unterwegs.

Bilder des kontrollierten Fahrzeugs. (Foto: Polizeidirektion Koblenz)

Heiligenroth. Am Dienstag, dem 26. April, kontrollierten die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz auf der A 3, Rastplatz Montabaur, gegen 10 Uhr einen Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens. Das Fahrzeug war mit verschiedenen Stückgütern, unter anderem einer größeren Menge Metallbänder, beladen.

Im Rahmen der Kontrolle war zunächst festzustellen, dass der Fahrer keinerlei Nachweise über seine Lenk- und Ruhezeiten führte. Es war daher nicht feststellbar, wie lange er am Kontrolltag oder an den Vortagen mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Im Weiteren fiel den Kontrolleuren bei der Sichtung der Fahrzeugpapiere auf, dass der Transporter abgelastet war. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, welche vormals bei 5.000 Kilo lag, betrug nur noch 3.500 Kilo. Aufgrund der Leermasse von 2.800 Kilo stand bei dem Fahrzeug daher nur noch eine Ladekapazität von 700 Kilo zur Verfügung. Dies harmonierte in keinster Weise mit den Gewichtsangaben der vorgelegten Ladepapiere, denn hier kamen die Kontrolleure auf ein rechnerisches Gesamtladungsgewicht von über 3.500 Kilo. Das Fahrzeug wurde daher auf dem Rastplatz mit polizeieigenen Waagen gewogen und es ergab sich ein ernüchterndes Ergebnis: Statt der erlaubten 3.500 Kilo brachte der Transporter tatsächliche 6.750 Kilo auf die Waage und war somit um 92,85 Prozent überladen.



Auf die erhebliche Gewichtsüberschreitung angesprochen, entgegnete der Fahrer lediglich, dass seine Firma kein Fahrzeug mit entsprechender Ladekapazität besitze und man daher den Transporter nutzen müsse. Für die Kontrolleure ganz klar: Im Rahmen der Anzeigenfertigung erfolgte aufgrund der vorsätzlichen Überladung eine merkliche Erhöhung des Bußgeldes – sowohl bei dem Fahrer als auch bei dem Unternehmen.

Die Weiterfahrt mit dem Transporter wurde untersagt und wird erst wieder nach Herstellung eines vorschriftsmäßigen Zustandes gestattet. Zur Verhinderung einer weiteren Nutzung wurden sowohl die Zulassungsbescheinigung, als auch Ladepapiere sichergestellt und eine Lenkradkralle angebracht. (PM)



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