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Pressemitteilung vom 20.04.2022    

Die NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald informiert

Der NABU appelliert an Gemeinden, Landwirte und Straßenmeistereien, Wegränder und Feldraine von März bis September nicht zu mähen. Sowohl Natur als auch Klima sollen durch diese Maßnahme geschont werden. Gemeinden wie Hundsangen gehen seit dem Jahr 2021 mit gutem Beispiel voran.

Symbolfoto. (Foto: Pixabay / jplenio)

Westerwaldkreis. In den letzten Jahren wurde immer wieder über das Insektensterben und den Rückgang der Feld- und Wiesenvögel berichtet. So hat sich die Zahl brütender Kiebitze in Deutschland seit den 1990er-Jahren auf ein Viertel reduziert und die Anzahl der Rebhühner ist seit den 1970er-Jahren auf einen Bruchteil des ursprünglichen Bestandes geschrumpft.

Zudem zeigte im Jahr 2017 eine Studie, dass in den letzten 27 Jahren die Biomasse der Fluginsekten in Schutzgebieten Nordwestdeutschlands um über 75 Prozent zurückgegangen ist.

Aus diesem Grund werden Blühflächen in Form von artenreichen Wiesen, aber auch Feldrainen und Wegrändern, immer wichtiger. Werden sie erst in der Zeit zwischen Oktober und Februar gemäht, bieten sie Wildblumen, Insektenarten, verschiedenen Vogelarten und Niederwild, wie beispielsweise dem Feldhasen, ein bedeutsames Nahrungshabitat und einen Rückzugsraum. Besonders günstig wirkt es sich aus, wenn diese Flächen nur alle zwei Jahre durch eine Mahd gepflegt werden.

Denn viele Insekten überwintern in den abgestorbenen Pflanzenstängeln. Außerdem können stehen gelassene Wegränder und Feldraine der Vernetzung noch existierender größerer Blühflächen dienen. Gerade wenn die Landschaft nach der Ernte weitestgehend ausgeräumt ist, bieten blühende oder auch verblühte Wegränder eine letzte Struktur im Feld.




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Ein weiterer Vorteil der seltenen und später durchgeführten Mahd von Wegrändern und Feldrainen ist, dass sich so zum einen natürliche Blühflachen mit einer von Natur aus enstehenden Artenzusammensetzung entwickeln. Zum anderen sparen Gemeinden, Straßenmeistereien und Landwirte finanzielle Mittel, die sonst für die Pflege eingesetzt werden müssten.

Außerdem wird auch das Klima durch die sparsame Nutzung der Mähfahrzeuge geschont. Die Gemeinde Hundsangen hat sich aus diesen Gründen schon im Jahr 2021 dazu entschieden, die Wegränder in der Zeit zwischen März und September künftig nicht mehr zu mähen. Auch viele andere Gemeinden im Westerwald haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Bleibt zu hoffen, dass viele weitere Gemeinden, Landwirte und Straßenmeisterein diesen guten Beispielen folgen. (PM)


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