Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?
Die letzten Monate der Winterreifen sind gezählt. Die milden Temperaturen machen zudem Lust nach draußen zu gehen. Doch einige Autofahrer warten noch die letzten Wochen bis Ostern ab. Aber warum findet erst zu Ostern das Wechseln der Reifen statt? Grund dafür ist die allseits bekannte Faustregel, dass die Winterreifen am Auto „von O bis O“ genutzt werden sollen. Mit den Buchstaben ist der Zeitraum zur Nutzung der Winterreifen gemeint. Nämlich von Oktober bis Ostern. Viele Autofahrer gehen zudem davon aus, dass es sich hierbei um eine Vorschrift handelt, die bei Vergehen sogar Kosten verursachen könnte. Doch gibt es in Deutschland überhaupt eine Winterreifenpflicht?
Muss man Winterreifen aufziehen?
Verpflichtend ist das Aufziehen von Winterreifen in Deutschland nicht. Doch dies gilt nur unter gewissen Umständen. Wie nicht selten ist die Gesetzeslage in Deutschland auch im Straßenverkehr ein wenig komplexer. So muss man natürlich nicht seine Reifen wechseln, sobald ein bestimmtes Datum erreicht wird. Wenn im Dezember noch mollige 15 Grad Celsius herrschen, macht es zudem nicht immer Sinn auf Winterreifen umzusteigen. Die Faustregel macht dennoch Sinn, da ab Oktober mit kurzfristigen Temperaturumschwüngen zu rechnen ist. Ergo kann man sich aufseiten wie etwa winterreifen.net frühzeitig schlaumachen, sofern man noch bestimmtes Zubehör oder Winterreifen benötigt. Die Winterreifen sollten nämlich in keinem Fall abgenutzt sein, da sie hauptverantwortlich für die eigene Sicherheit sind. Zudem ist das Aufziehen der Reifen bei angenehmen Temperaturen noch wesentlich einfacher als im tiefsten Schneegestöber. Doch warum denken so viele Deutsche, dass es hier eine Winterreifenpflicht gibt? Grund dafür ist, dass es faktisch eine gibt, auch wenn diese sehr schwammig definiert ist. So gilt eine Winterreifenpflicht, wenn man sein Fahrzeug auf winterlichen Straßen bewegen will. Bei einem Verstoß würde im Fall der falschen Reifennutzung sogar Bußgeld drohen. Man kann also festhalten, dass bei Nichtnutzung des Fahrzeuges bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Strafe droht. Sollte man sich jedoch dazu entscheiden, das Automobil in der Zeit zu nutzen, müssen zwingend Winterreifen aufgezogen werden. Doch ab wann gilt eine Straße als „winterlich“?
Ab wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Der Definition nach umfasst der Zustand der winterlichen Straßenverhältnisse Schneeglätte, Matschschnee, Glatteis sowie Eis- und Reifglätte. Es lässt sich somit festhalten, dass bei Temperaturen um den Nullpunkt definitiv Winterreifen genutzt werden sollten. Dies gilt, fernab des Zeitraums, natürlich auch potenziell nach Ostern, sofern es unerwartet zu einem Kälteeinbruch kommen sollte. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, die Reifen frühzeitig im Oktober zu wechseln, denn selbst im Fall einer Fahrt bei soliden Bedingungen im Winter, kann es schnell zu einem Umschwung kommen, was dann zur Folge hätte, dass man sein Auto umgehend stilllegen müsste. Da man in der Regel seine Winterbereifung nicht mobil mit sich führt, könnte sich dieses Unterfangen schnell zu einem Desaster entwickeln. Es sollte somit der Wetterbericht im Vorfeld geprüft werden.
Welche Strafe droht bei fehlenden Winterreifen?
Eine Strafe kann es seitens der Polizei geben, sollte man den Übeltäter auf frischer Tat ertappen. Steht der Wagen ungenutzt am Straßenrand, ist dies rundum legal. Sollte man sich jedoch auf der Straße bei Glatteis oder Schnee mit Sommerreifen bewegen, kann die Polizei ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro ausstellen. Zusätzlich gibt es bei diesem Verstoß einen Punkt in Flensburg. Sofern man sogar im Schneegestöber andere Fahrteilnehmer behindert, kommt man auf 80 Euro Strafe. 120 Euro gibt es bei einem Verstoß, wenn man mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall verursacht. Sollte man nicht der Fahrzeughalter sein, bekommt dieser zusätzlich ebenfalls eine Strafe in Höhe von 75 Euro. (prm)
Agentur Autor:
Mirko Bender
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