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Nachricht vom 03.04.2022    

Buchtipp: „Islam, Geld und Wohlstand“ von Michael Gassner

Von Helmi Tischler-Venter

Das „Handbuch über Finanzen und Vorsorge“, dessen Cover eine Kalligrafie des Meisters Haji Noor Deen Mi Guang Jiang ziert, erklärt, warum das Zinsverbot und andere islamische Regeln sinnvoll sind. Der Autor begann seinen Berufsweg bei der Volksbank und ist inzwischen Head of Islamic Finance bei einer Schweizer Privatbank.

Buchtitel

Dierdorf/Hamburg. Im Mittelpunkt steht die Frage: „Wie kann ein Muslim sein Vermögen islamkonform erwerben, bewahren und ausgeben?“ Zur Analyse zieht Gassner neben dem Koran und anderen islamischen Rechtsmeinungen (Fatwas) auch westliche Grundsätze und Erhebungen heran.

Kapitel 1 „Schulden, Zinsen, Ungleichheit“ zeigt auf, dass Schulden im Islam generell unerwünscht sind, denn für Geld oder Schulden kann kein Zins vereinbart werden und Schulden müssen zurückgezahlt werden. Im Übrigen ähneln die islamischen wirtschaftlichen Vorstellungen den Gedanken der deutschen sozialen Marktwirtschaft.

In Kapitel 2 wird Deutschland als Geburtsort der Islamic Finance vorgestellt, inspiriert durch das Sparkassenwesen.

In Kapitel 3 „Perspektive und Planung“ definiert Gassner Vermögen aus islamischer Sicht, das treuhänderisch von Gott gegeben ist und verantwortungsvoll genutzt werden muss. Hortung von Geld und Lebensmitteln ist verboten, aber Vorrat anlegen erwünscht. Neben Verantwortung braucht der Vermögende auch Dankbarkeit, Geduld, Regelmäßigkeit, harte Arbeit, Sozialkompetenz und Bildung, eine stabile Familie, positives Denken, Integrität sowie Religiosität. Eigenkapital und Solidargemeinschaften helfen bei der Bewältigung von Schicksalsschlägen. Die klassischen Gelehrten fordern, dass man weniger ausgibt als einnimmt und die Differenz als Rücklage und zum Teil als Kapital (Vermögensbildung) nutzt. Entscheidend ist, die laufenden Kosten zu kennen.

Kapitel 4 „Erfolg: Vom Einkommen zum Vermögen - Früchte tragen“ erläutert das Einmaleins des islamischen Finanzwesens, basierend auf der Vertragslehre islamischen Rechts, wobei ethisches Handeln vorausgesetzt wird. Es geht um Vermögensaufteilung, denn Risiko und Ertrag sind untrennbar. Investoren sollen verantwortlich investieren und sich an den Nachhaltigkeitszielen orientieren.



Im Islam werden als Währungen sechs Warenarten benannt: Gold, Silber, Salz, Datteln, Weizen und Gerste. Sie alle durften nur taggleich gehandelt werden. Unternehmensbeteiligungen und Aktienbesitz werden strittig diskutiert. Filterkriterien sorgen dafür, dass viele Aktien, Fonds und ETF auf dem Index stehen. Eine Neuentwicklung sind islamische Anleihen. Immobilienbesitz mit islamisch korrekter Finanzierung ist erlaubt. Unter derselben Prämisse auch Rentenversicherung und Lebensversicherung.

„Was der Eine gewinnt, verliert der Andere - schlechte Geschäfte“ ist der Titel von Kapitel 5, das sich kritisch mit dem Geld-Handel auseinandersetzt. Das letzte Kapitel „Werkzeugkasten: ordnen, planen, gestalten“ enthält praktische Tipps bezüglich Ordnung der Unterlagen, Zielsetzungen, Budgetierung, Schuldenregelung, Investitionen, Absicherung und Nachlassplanung.

Bittgebete, ein Stichwortverzeichnis, Quellenangaben und ein Glossar islamischer Begriffe schließen das umfassend und differenziert verfasste Buch ab.

Erschienen ist es bei tredition, ISBN 978-3-347-54244-0. (htv)


Mehr dazu:   Buchtipps  
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