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Nachricht vom 31.03.2022    

Naturschutzgebiet Nauberg: Vorschlag von Naturschutzinitiative (NI)

Anlässlich der, von Staatsministerin Katrin Eder, angekündigten Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet legt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) einen Abgrenzungsvorschlag vor. Der Nauberg ist das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet im Hachenburger Westerwald.

Naturschutzgebiete sind vor allem für selten vorkommende Tier- sowie Pflanzenarten wichtig. (Fotos: Harry Neumann/Naturschutzinitiative e.V.)

Hachenburg. „Wir begrüßen die Entscheidung der Umweltministerin, den Nauberg als Naturschutzgebiet auszuweisen. Diese Unterschutzstellung ist ein Meilenstein für den Schutz des Waldes, des Wasserhaushaltes, der Biologischen Vielfalt, des Klimas und vor allem für die Lebensräume für Menschen und Tiere“, betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

RLP ist Schlusslicht, was Naturschutzgebiete angeht
Hinzu komme, so die NI, dass im Gebiet der SGD Nord von 2011-2021 lediglich drei Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden. Auch bundesweit stelle Rheinland-Pfalz nach Hessen das Schlusslicht bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten dar, so der Umweltverband. Nur zwei Prozent der Landesfläche seien als Naturschutzgebiet geschützt. Schon daher sei es dringend geboten, auch das fast 2000 Hektar große Nationale Naturerbe Stegskopf vollständig als Naturschutzgebiet auszuweisen, so Harry Neumann.

Neben den Kernbereichen mit den wertgebenden alten Laubwäldern werden naturschutzbedeutsame Randbereiche dazu gefasst, die in einer funktionalen Beziehung bestehen.

Kernbereich: Zusammenhängender Buchenwaldkomplex um die Naturwaldreservate
Kernbereich des Wald-Naturschutzgebietes ist der Waldbereich um die schon vorhandenen Naturwaldreservate mit hoher standörtlicher Diversität. Standörtlich ist besonders hervorzuheben der Basalt-Blockschutt beziehungsweise ein kluftreicher Basaltblock-Untergrund mit darauf stockendem Altwald. Der Waldmeister-Buchenwald (LRT 9130) mit höherer floristischer Diversität ist vor allem in den Bereichen ausgebildet, wo auch blockiges basaltisches Material ansteht.

Schutz heimischer Vogelarten gewähren
Hier besteht eine hohe vogelkundliche Bedeutung. Hervorzuheben ist das Vorkommen praktisch aller heimischer Spechtarten (außer Wendehals), wobei die regelmäßigen Brutvorkommen des inzwischen selten gewordenen Grauspechtes besondere Bedeutung haben. Bei dieser Art ist mit gut drei Revieren im Nauberg zu rechnen. Mit einer hohen Aktivität der Spechte bestehen auch gute Bedingungen für Sekundärbesiedler alter Spechthöhlen wie Hohltaube, Star, Trauerschnäpper, Meisenarten, oder Fledermäuse. Weitere schutzbedeutsame Vogelarten, die im Gebiet vorkommen sind: Der Schwarzstorch, die Waldschnepfe, der Waldlaubsänger, das Haselhuhn.

Bezüglich der Fledermausfauna haben die Buchen-Hallenwälder des Naubergs eine besondere Bedeutung für die im nahen Kloster Marienstatt ansässige Kolonie/Wochenstube des Großen Mausohrs. Dieses ist besonders als wichtiges Nahrungshabitat und als Reproduktionshabitat mit Männchen-Balzquartieren. Auch weitere Waldbereiche haben für Fledermäuse eine hohe Bedeutung. Viele Arten beziehen lokal vernetzte Baumhöhlen als Wochenstuben oder Tages- und Balzquartiere.

Schutz eines großen zusammenhängenden Buchenwaldgebietes

Aus waldökologischen Gründen sowie das Bestehen großflächiger Habitatansprüche oder die Nutzung von weit auseinander liegenden faunistischen Funktionsräumen, aber auch zum Schutz des Waldklimas und damit der Waldstabilität in den kommenden Jahrzehnten ist die Ausweisung eines möglichst großen zusammenhängenden Waldnaturschutzgebietes nötig. Buchenwälder gehen weit über, die im "LANIS", dargestellten Bereiche hinaus, auch wenn hier besonders wertvolle Ausprägungen abgegrenzt wurden. Dennoch ist der größte Teil des Naubergs durch Buchenwald geprägt und sollte deshalb als zusammenhängendes Buchenwaldgebiet geschützt werden.



Einbeziehung auch von talnahen Waldbereichen

Die Einbeziehung der Wälder bis zur Talgrenze von Großer und Kleiner Nister ist ferner aufgrund des schutzbedeutsamen Komplexes aus Wald mit Quellen und Quellbächen erforderlich. Quellen ziehen sich von einem mittleren Höhenniveau bis zu einem talnahen Niveau. Der Wasserreichtum des Naubergs ist bekannt und wird teils zur örtlichen Trinkwassergewinnung genutzt. Gerade in Trockenzeiten verlagern sich regelmäßig wasserführende Abschnitte weiter nach unten. Es besteht eine schutzbedeutsame Population des Feuersalamanders, einer Art, die hinsichtlich der Habitatansprüche für den Komplex von strukturreichem Wald (Verstecke) mit Quellgewässern (Fortpflanzungshabitat) steht.
Als weitere Zufallsbeobachtungen konnten zu den Amphibien und Reptilien der Quellbäche Ringelnatter und Grasfrosch notiert werden.

Einbeziehung der aufgelassenen Grubenbereiche "Weiße Lay"
Da der Abbau im alten Abbaubereich "Weiße Lay" aufgegeben wurde, sollte der Bereich unter anderem wegen seiner Bedeutung für Amphibien (Geburtshelferkröte) und dem Uhu in das Naturschutzgebiet einbezogen werden. Auch die, an den Abbaubereich außen, angrenzenden Waldbereiche sind schutzwürdig.

Einbeziehung des schutzbedeutsamen Grünlandes um Norken und Mörlen
Aufgrund der hohen Dichte an besonders schutzbedeutsamen Offenland-Biotopen um Norken (um die Norkenhöhe) und südlich Mörlen am Geisenberg, sollte das Naturschutzgebiet auch diesen Bereich umfassen. Hier dominieren Borstgrasrasen, artenreiche Glatthaferwiesen trockener und feuchter Ausbildungen, artenreiche Pfeifengraswiesen, Nasswiesen und artenreiche Magerweiden.

Gemäß Planung vernetzter Biotopsysteme (PVB) im Bereich des Landkreises Westerwald ist dieser Komplex aus Magergrünland Lebensraum der schutzbedeutsamen Schmetterlinge Blauschiller-Feuerfalter (Lycaena helle), Lilagold-Ampferfeuerfalter (Lycaena hippothoe), Braunfleck-Perlmutterfalter (Boloria selene), Scabiosen-Scheckenfalter (Ephydrias aurinia). Ferner ist dieser Bereich nach der PVB Wiesenbrüterhabitat mit Vorkommen der mittlerweile hochbedrohten Arten Wiesenpieper und Braunkehlchen.

Auf Grundlage der vorherigen Ausführungen hält die NI somit den, in den angezeigten Abbildungen, umgrenzten Bereich geeignet und notwendig für ein kommendes Naturschutzgebiet. (PM)


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