Werbung

Nachricht vom 23.03.2022    

Ruhegehalt pensionierter Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut aberkannt

Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre später tätigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr veröffentlichten Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die ehemalige Beamtin unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und „kritische Demokratin“ getätigt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als „Geschäftsführer“ und das demokratische Wahlsystem als „Partei-Wahldiktatur“ bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als „ungültig“ abgelehnt.



Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen, die – auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus – einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die Ruhestandsbeamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.
Urteil vom 11. März 2022, Aktenzeichen: 3 A 10615/21.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Verstärkung für die Wasserversorgung: Marlon Burbach bleibt Hachenburg treu

Die Verbandsgemeinde Hachenburg begrüßt mit Marlon Burbach einen neuen Fachmann in ihren Reihen. Nach ...

Pflegereform im Blick: Informationsabend mit Experten bei der Caritas in Guckheim

Am Donnerstagabend, 7. August, lädt die Caritas zu einer kostenlosen Infoveranstaltung in Guckheim ein, ...

Warnung vor betrügerischen Inkassoschreiben: Finanzämter mahnen zur Vorsicht

In Rheinland-Pfalz sind derzeit gefälschte Schreiben im Umlauf, die von einem Inkassounternehmen zu stammen ...

Familienaufstellungen in Rotenhain: Alte Muster erkennen und innere Klarheit finden

ANZEIGE | Unbewusste familiäre Verstrickungen können das Leben spürbar belasten. Familienaufstellungen ...

Freie Fahrt: B 414 zwischen Schneidmühle und Nister wird wieder geöffnet

Nach zweieinhalb Jahren Bauzeit wird die Vollsperrung der B 414 zwischen Schneidmühle und der Überführung ...

Neue Anwärter starten bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

13 neue Anwärter starteten Anfang Juli bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ins Berufsleben. ...

Weitere Artikel


IHK-Akademie: Fit für die Abschlussprüfung im Sommer

Letzte Möglichkeit für die Prüfungsvorbereitungskurse online und in Präsenz für Kaufleute Büromanagement ...

Ostereierschießen für Jedermann in Montabaur

Am Samstag, dem 9. April, lädt die Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur nach langer pandemiebedingter ...

Der Tischtennis-Klassiker zum Abschluss: Düsseldorf kommt!

Dieses Spiel hat noch einmal eine volle Halle verdient: Der TTC Zugbrücke Grenzau empfängt nach dem vorzeitigen ...

Fahren unter Alkoholeinwirkung in Ailertchen

In der vergangenen Nacht hat die Polizei Westerburg bei einer Alkoholkontrolle einen 21-jährigen Fahrer ...

Ukraine-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung der vom Krieg Betroffenen

Um das Engagement vieler Bürger bei der Hilfe für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen auch steuerlich ...

Energietipp der Verbraucherzentrale: Neubau aus Holz oder Stein?

Im Frühling starten viele Hausbauer mit ihrem Vorhaben. Aber was ist die bessere Bauweise, Holz oder ...

Werbung