Werbung

Nachricht vom 23.03.2022    

Ruhegehalt pensionierter Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut aberkannt

Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre später tätigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr veröffentlichten Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die ehemalige Beamtin unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und „kritische Demokratin“ getätigt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als „Geschäftsführer“ und das demokratische Wahlsystem als „Partei-Wahldiktatur“ bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als „ungültig“ abgelehnt.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Gruppenleitung Werkstatt (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Pädagogische Fachkräfte für Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen, die – auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus – einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die Ruhestandsbeamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.
Urteil vom 11. März 2022, Aktenzeichen: 3 A 10615/21.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Frühlingszauber in Neuwied: Gartenmarkt lockt mit Vielfalt

Am 11. und 12. April verwandelt sich die Innenstadt von Neuwied in ein grünes Paradies. Der Gartenmarkt ...

Aufregender Besuch in der Kita St. Franziskus in Wirges

In der integrativen Caritas-Kindertagesstätte St. Franziskus in Wirges erlebten die Vorschulkinder einen ...

Volles Haus in Höhn: M.U.T. setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus und für Klimaschutz

Am 18. März 2026 versammelten sich rund 150 Gäste im Dorfgemeinschaftshaus von Schönberg, um sich mit ...

Neues Bildungsangebot in Hachenburg: Kreisvolkshochschule startet durch

Mit der Eröffnung einer neuen Außenstelle erweitert die Kreisvolkshochschule Westerwald ihr Angebot. ...

STADTRADELN 2026 im Westerwaldkreis: Gemeinsam in die Pedale treten

Auch in diesem Jahr lädt der Westerwaldkreis zur Teilnahme am STADTRADELN ein. Vom 9. bis zum 29. Mai ...

Fast vier Wochen lang Vollsperrung der K 1 am Dreifelder Weiher

Die Kreisstraße 1 wird in einem Abschnitt beim Dammbauwerk Dreifelder Weiher für mehrere Wochen voll ...

Weitere Artikel


IHK-Akademie: Fit für die Abschlussprüfung im Sommer

Letzte Möglichkeit für die Prüfungsvorbereitungskurse online und in Präsenz für Kaufleute Büromanagement ...

Ostereierschießen für Jedermann in Montabaur

Am Samstag, dem 9. April, lädt die Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur nach langer pandemiebedingter ...

Der Tischtennis-Klassiker zum Abschluss: Düsseldorf kommt!

Dieses Spiel hat noch einmal eine volle Halle verdient: Der TTC Zugbrücke Grenzau empfängt nach dem vorzeitigen ...

Fahren unter Alkoholeinwirkung in Ailertchen

In der vergangenen Nacht hat die Polizei Westerburg bei einer Alkoholkontrolle einen 21-jährigen Fahrer ...

Ukraine-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung der vom Krieg Betroffenen

Um das Engagement vieler Bürger bei der Hilfe für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen auch steuerlich ...

Energietipp der Verbraucherzentrale: Neubau aus Holz oder Stein?

Im Frühling starten viele Hausbauer mit ihrem Vorhaben. Aber was ist die bessere Bauweise, Holz oder ...

Werbung