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Nachricht vom 22.03.2022    

VG Höhr-Grenzhausen: Weiterer Verhandlungstermin wegen sexuellen Missbrauchs am Landgericht

Von Wolfgang Rabsch

Angeklagt ist ein 28-jähriger Mann mit somalischer Staatsbürgerschaft, der sich im August 2021 in der VG Höhr-Grenzhausen mehrmals an seiner damals achtjährigen Stieftochter vergangen haben soll. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf – was eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Folge hat. So lief der bereits vierte Verhandlungstag am Landgericht Koblenz.

Der Prozess vor dem Koblenzer Landgericht geht weiter. (Symbolfoto: Wolfgang Rabsch)

Triggerwarnung: Der folgende Text beinhaltet Themen um den sexuellen Missbrauch und Nötigung von Minderjährigen und kann auf einige Menschen verstörend wirken.

Region. Rechtsanwalt Lange, der den Angeklagten vertritt, verlas gleich zu Beginn der Hauptverhandlung eine schriftliche Erklärung, die als Einlassung für den Angeklagten gewertet werden soll. Darin wird die Mutter der geschädigten Achtjährigen mehrmals der Lüge bezichtigt – und zwar in Punkten, die in dem Verfahren von nicht unerheblicher Bedeutung sein könnten. So erklärte er, dass die seine Stieftochter an einer Allergie leide, anders als von der Mutter ausgesagt. Wenn die Mutter behaupte, dass es bei der Erziehung der Achtjährigen nie Probleme gegeben habe, dann sei das ebenfalls gelogen. Der Angeklagte erklärte, es sei zutreffend, was sein Verteidiger verlesen hat.

Eine weitere Zeugin von der Polizeiinspektion in Montabaur wurde vernommen, die erklärte, dass die Achtjährige ihr im ersten Gespräch noch in der elterlichen Wohnung gesagt habe, der "Papa" (so nannte sie den Angeklagten) habe Sex mit ihr gehabt. Dabei habe er auch Finger in sie "reingesteckt". Dabei zeigte sie mit der Hand zwischen ihre Beine. Das Mädchen sei wohl noch nicht aufgeklärt gewesen, weil es sehr schwergefallen sei, die Genitalien von Mann und Frau zu beschreiben. Die Zeugin bekundete weiter, dass ihr die erste Aussage des Mädchens glaubhaft erschien.

Vernehmung von Mutter und Tochter
Dann wurde erneut die Mutter des Mädchens in den Zeugenstand gerufen, die nochmals erklärte, dass sie nach islamischem Recht mit dem Angeklagten verheiratet sei. Sie wolle aber von einem möglichen Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch machen, und ist auch damit einverstanden, dass ihre Tochter vor Gericht aussagt. Zum Vorwurf der Verteidigung, dass sie wegen der Allergie der Tochter gelogen habe, sagte sie: "Meine Tochter leidet an keiner Allergie. Durch einen Arzt ist auch keine Allergie festgestellt worden. Alle meine Kinder haben keine Allergien und können essen, was sie wollen. Wenn ich auf einem Fragebogen für die Schule oder für die Kita bei der Frage nach Allergien ein Kreuz gemacht habe, dann ist das auf meine Sprachschwierigkeiten zurückzuführen. Wegen Geld gab es zwischen uns keine Probleme, da ich ihn praktisch durchgefüttert hatte. Erst in den letzten fünf Monaten hat er gearbeitet, und ich bekam 1.000 Euro von seinem Lohn für Strom, Miete und Lebensmittel."



Nun erschien die inzwischen neunjährige Zeugin in Begleitung von Rechtsanwältin Sandra Buhr aus Wirges, die als Nebenklägervertreterin auftrat. In sehr gutem Deutsch konnte die Zeugin der Verhandlung folgen, und auf Fragen des Gerichts präzise antworten. Sie besuche sehr gerne die Schule. Ihre Lieblingsfächer: Deutsch und Englisch. Sie beschrieb das Verhältnis zu dem Angeklagten als normal. Bis es zu den Übergriffen kam, sei das Leben mit ihm ganz in Ordnung gewesen. "Ich habe meiner Mama gesagt, was Papa mit mir gemacht hatte. Mama hat dann die Polizei gerufen, die ihn verhaftet und mitgenommen hat. Hier im Sitzungssaal schaue ich ihn nicht an, ich ignoriere ihn einfach", so die Zeugin.

Im Anschluss an die Vernehmung des Mädchens wurden zwei Videoaufzeichnungen abgespielt, die die Vernehmungen der damals Achtjährigen bei der Kriminalinspektion Montabaur zeigen. Aufgrund der schutzwürdigen Interessen des Mädchens wird hier bei der Wiedergabe auf Details verzichtet. Nur so viel: Der Angeklagte scheint mit seinem Penis und zwei Fingern in ihre Scheide eingedrungen zu sein. In einer Vernehmung sagte die Zeugin folgendes: "Fünfmal hat er es mit mir gemacht, er hat dann immer gesagt, ich solle nichts der Mama sagen. Ich habe die Vorwürfe nicht erfunden, weil ich ihn hasse, ich lüge nie. Warum er sagt, dass ich ihn hassen würde, weiß ich nicht. Ich habe Angst davor, dass er mir etwas antut, wenn er wieder aus dem Gefängnis kommt. Er hat mich früher auch bereits geschlagen." Als die Beamtin die Videoaufzeichnung für beendet erklärte, sagte die Zeugen etwas sehr Emotionales: "Danke, dass ihr mir geholfen habt, ich habe die Wahrheit gesagt."

Der Prozess geht weiter
Weitere Termine zur Fortsetzung des Verfahrens wurden bestimmt auf den 28. März und auf den 7. April. Der WW- Kurier wird weiter vom Fortgang des Verfahrens berichten.


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