Werbung

Nachricht vom 16.03.2022    

Astbruch im Stadtwald - Wer zahlt den entstandenen Schaden?

Der Fall des Monats: Haftet die Gemeinde, wenn ein auf einem Parkplatz im Stadtwald abgestellter Wagen durch einen abbrechenden Ast beschädigt wird? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Symbolfoto

Der Sachverhalt
Koblenz.
Am 21. Juni 2019 parkte der Kläger sein Auto auf dem Parkplatz eines Kletterwaldes im Stadtwald der beklagten Stadt D. Von einem Baum brach ein etwa vier Meter langer Ast ab und beschädigte den Wagen. Zuletzt hatte die Beklagte Anfang Januar 2019 eine Baumkontrolle im Bereich des Parkplatzes durchgeführt.

Der Kläger meinte, die Beklagte sei als Eigentümerin des Waldes für die Sicherung des Parkplatzes verantwortlich. Die Kontrolle im Januar sei nicht ausreichend gewesen, jedenfalls hätte vor Öffnung des Kletterwaldes Anfang April 2019 eine weitere Kontrolle durchgeführt werden müssen. Der Kläger behauptete, ihm sei ein Schaden von 7.792,38 Euro entstanden.

Die Beklagte vertrat die Auffassung, nach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz sei die Pflicht zur Verkehrssicherung auf die staatliche Forstverwaltung übertragen worden, so dass sie als Gemeinde nicht verantwortlich sei. Außerdem könne im Bereich eines Waldparkplatzes eine mehr als halbjährliche Kontrolle nicht erwartet werden. Wenn dabei ein versteckter abgestorbener Ast übersehen werde, sei das ein Restrisiko, mit dem man leben müsse.



Die Entscheidung
Das Gericht hat die beklagte Stadt verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 7.420,03 Euro zu bezahlen. Auf diesen Betrag summiere sich der dem Kläger tatsächlich entstandene Schaden.

Nach einer Vernehmung des Försters als Zeugen und Anhörung eines Sachverständigen gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes die Gefahr eines Astbruches zu erkennen gewesen wäre.

Die Stadt, so das Gericht weiter, treffe als Eigentümerin des Waldes die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz. Nach dem neuen Landeswaldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz habe – anders als es etwa in Hessen der Fall sei – die Gemeinde als Waldbesitzer und nicht etwa das Land für den Revierdienst und damit die Sicherheit zu sorgen. Dem Land sei lediglich die forstfachliche Leitung des Gemeindewaldes übertragen, was an der Zuständigkeit der beklagten Stadt für die Verkehrssicherung nichts ändere.
Urteil vom 15.02.2022, Az. 1 O 72/20 (nicht rechtskräftig)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Es ist noch nicht vorbei: Vollsperrung der K 20 in Streithausen ab 7. Juli

In Streithausen schreiten die Bauarbeiten an der Kreisstraße 21 allmählich voran. Doch nun steht eine ...

Anstieg der Beratungsfälle: Siegener Klinik meldet besorgniserregende Zahlen

Die Ärztliche Beratungsstelle an der DRK-Kinderklinik in Siegen ist seit 1992 eine wichtige Anlaufstelle ...

Neue Horizonte im Ruhestand: Veranstaltungsreihe bietet Unterstützung

Der Übergang in den Ruhestand kann herausfordernd sein. Eine neue Veranstaltungsreihe soll angehenden ...

Elliworld Funpark: Hachenburgs neues Familienabenteuer mit Hüpfburgen und Wasserspaß

In Hachenburg eröffnet im Juli ein temporärer Freizeitpark, der besonders für Familien ein spannendes ...

Premiere der Konfi Games in Bad Marienberg

Die ersten Konfi Games des Evangelischen Dekanats Westerwald fanden am 1. Juli 2025 in Bad Marienberg ...

Dr. Gabriele Kuller-Lütke übernimmt Präsidentschaft des Rotary Club Koblenz-Mittelrhein

Der Rotary Club Koblenz-Mittelrhein hat eine neue Präsidentin für das Jahr 2025/2026: Dr. Gabriele Kuller-Lütke. ...

Weitere Artikel


Auftakt der Gackenbacher Orgelkonzerte mit Maurice Clerc

Der bekannte französische Organist spielt am 20. März in der Kirche St. Bartholomäus. Der bereits in ...

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Caritas fürchtet keinen Personalengpass im Westerwald

Mit Eintreten der bundesweiten einrichtungsbezogenen Impfpflicht äußerten zahlreiche Einrichtungen Bedenken ...

Über 45.000 Euro Spenden wurden an einem Tag zielgerichtet weitergeleitet

Die aktuelle humanitäre Hilfe des Vereins Wäller Helfen ist beispiellos in der Region. Mehr als 45.000 ...

Lauschvisite mit iSaAc Espinoza Hidrobo im Historica-Gewölbe Montabaur

Die Konzertreihe Lauschvisite startet am Sonntag, den 27. März, in ihre fünfte Saison und bietet wie ...

Corona: Inzidenzen im Kreis sinken leicht, im Land geht es jedoch weiter rauf

Eine kleine Atempause für die Inzidenz im Westerwaldkreis. Während man Montag noch den höchsten Wert ...

Steinebach an der Wied: Besucherlenkungsmaßnahmen am Hofmannsweiher

Nachdem die Ablage von Schnittmaterial am östlichen Dammabschnitt des Hofmannsweihers in den letzten ...

Werbung