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Pressemitteilung vom 11.03.2022    

Westerwaldkreis wählt Betriebsräte: DGB-Vorsitzender Helmut Glöckner ruft zur Teilnahme auf

Am 1. März haben die Betriebsratswahlen in Deutschland begonnen. Auch im Westerwaldkreis sind die Beschäftigten aufgerufen, ihre Vertretungen im Betrieb zu wählen. Für Helmut Glöckner, DGB-Vorsitzender des Westerwaldkreises, sind Betriebsratswahlen ein Pfeiler der Demokratie.

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Westerwaldkreis. "Als Betriebsräte können wir die Wirklichkeit im Betrieb mitbestimmen", so Helmut Glöckner. "Das gilt für Arbeitsschutzfragen genauso wie für Pausenregelungen und Schichtsysteme. Gerade jetzt in der Pandemie waren wir für die Geschäftsführungen ein wichtiger Gesprächspartner, um Wege zu finden, die sowohl den Schutz von uns als auch die Produktion gewährleisten. Deshalb fordere ich alle Beschäftigten auf, wählen zu gehen."

Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, benennt ebenfalls Vorteile für Arbeitnehmer: "Betriebsräte bringen sich in rheinland-pfälzischen Betrieben mit viel Kreativität und Know-how für die Beschäftigten ein und sorgen für die Einhaltung bestehender Gesetze und Tarifverträge. Das bedeutet mehr Urlaub, mehr Geld und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem durch Mitbestimmung. Nicht zuletzt sichern Betriebsräte Jobs - gerade in Zeiten der Transformation der Arbeitswelt." Auch für die Unternehmen ergäben sich durch die Mitbestimmung der Beschäftigten Vorteile: Gewinne und Produktivität seien deutlich höher mit Betriebsräten - so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem vergangenen Jahr. Noch immer werden viele Beschäftigte nicht von Betriebsräten vertreten: In Rheinland-Pfalz zum Beispiel lag die Mitbestimmungsquote 2018 bei 35 Prozent. Glöckner appelliert deshalb an Beschäftigte in Unternehmen ohne Betriebsrat, sich für Neugründungen einzusetzen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stehen dabei gerne unterstützend zur Seite.



Die Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis zum 31. Mai statt. Gewählt wird alle vier Jahre. Aufgerufen zur Wahl sind alle Voll- und Teilzeitkräfte eines Betriebs - unabhängig von ihrer Nationalität. Auch Kollegen, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, eines Sabbatjahres oder anderen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet haben, sind wahlberechtigt. Betriebsräte sind in allen Unternehmen, die üblicherweise mehr als fünf Beschäftigte haben, gesetzlich vorgesehen. Weitere Informationen gibt es unter www.dgb.de/betriebsrat und bei der für die jeweilige Branche zuständigen Gewerkschaft. (PM)


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