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Pressemitteilung vom 10.03.2022    

Montabaur: Kein Bürgerentscheid zur Wasserversorgung in Elgendorf und Horressen

Mit einem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren aus dem Stadtteil Horressen bewirken, dass durch einen Bürgerentscheid über die Frage nach der Zusammensetzung des Trinkwassers der Montabaurer Höhe entschieden wird. Das Bürgerbegehren wurde jedoch als unzulässig erklärt.

Zu den technischen Einrichtungen, die vom Betriebszweig Wasserversorgung betreut werden, gehören unter anderem 31 Hochbehälter (hier der Hochbehälter Prinzenschlag) mit einem Speichervolumen von insgesamt 22.500 Kubikmeter Wasser. (Foto: VG Montabaur)

Montabaur. Konkret sollte es um die Frage gehen: "Soll das Trinkwasser für Horressen und Elgendorf in seiner Zusammensetzung wieder derart bereitgestellt werden, dass dem Trinkwasser der/des Trinkbrunnen der Montabaurer Höhe Trinkwasser aus Vallendar beigemischt wird, so wie vor der Umstellung im Jahr 2020?" (über die Hintergründe dazu wurde hier berichtet.). Bei einer Beschlussfassung über die Zulassung des Bürgerbegehrens hätte für den Stadtrat jedoch kein Entscheidungsspielraum bestanden: Die Mitglieder des Stadtrates wären gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, nachdem im Rahmen der Prüfung durchgreifende Mängel festgestellt wurden.

Grund hierfür war insbesondere, dass die Begründung des Bürgerbegehrens in zentralen Punkten nicht der Wahrheit entsprach. So hatten die Initiatoren fälschlicherweise behauptet, die Stadtteile Elgendorf und Horressen erhielten "100 Prozent zugekauftes Wasser vom Rhein" und hierbei handele es sich um Oberflächenwasser. Tatsächlich setzt sich das Trinkwasser in den beiden Stadtteilen zu etwa gleich großen Teilen aus Wasser zusammen, das die Verbandsgemeindewerke von den Vereinigten Wasserwerken Mittelrhein zukaufen, und aus Westerwälder Wasser aus dem Tiefbrunnen Kadenbach. Oberflächenwasser ist dabei nicht enthalten: Alle Wasser werden aus Brunnen und Quellen gewonnen.

Darüber hinaus war aus der Fragestellung heraus auch nicht ersichtlich, was genau gefordert werden sollte. Schließlich richtete sich das Bürgerbegehren an den falschen Aufgabenträger, da die Stadt selbst keine Entscheidungen in Fragen der Wasserversorgung treffen kann. Für ein Bürgerbegehren auf Ebene der Verbandsgemeinde hätte es jedoch mehr als doppelt so vieler Unterschriften bedurft, als jetzt vorgelegt wurden.

Vor dem Hintergrund der erkennbaren Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens stellte die FWG-Fraktion im Stadtrat den Antrag, das Begehren zu erledigen und keinen Bürgerentscheid durchzuführen. Statt einen Bürgerentscheid über eine Veränderung der Wasserversorgung in Elgendorf und Horressen durchzuführen, sollte nunmehr ein Appell an die Verbandsgemeinde gerichtet werden. Die Forderung des Bürgerbegehrens, dass die Stadt selbst gegebenenfalls durch Bürgerentscheid über die Wasserversorgung in den Stadtteilen Elgendorf und Horressen entscheiden solle, gaben die Initiatoren damit auf.



Die CDU-Fraktion forderte hierüber hinaus, dass sich das Handeln der Stadt immer auf das ganze Stadtgebiet beziehen müsse. Die Stadtteile im Gelbachtal müssten deshalb ebenso berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte außerdem, wie wichtig ihr Transparenz in den ökologischen Belangen der Wasserversorgung sei. Nach breiter Diskussion fasste der Stadtrat den Beschluss, an die Verbandsgemeinde zu appellieren, in der Kernstadt und allen Stadtteilen eine identische Wassermischung bereitzustellen und einen Plan zur entsprechenden Umsetzung bis zum 31. März 2023 zu präsentieren. Außerdem solle "die ökologische Transparenz beim Thema Wasserversorgung" hergestellt werden.

Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland teilte zum Abschluss des Tagesordnungspunktes mit, dass sie das Bürgerbegehren mit den Unterschriften bereits vor der Sitzung dem für die Wasserversorgung zuständigen Ersten Beigeordneten Andree Stein zur Kenntnis gegeben habe. "Ich nehme die große Zahl an Unterschriften, die zu diesem Thema gesammelt wurden, sehr ernst", teilte Stein mit. Auch wenn das Vorgehen der Initiatoren zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens geführt habe, könne er das grundlegende Bedürfnis nachvollziehen, das Wasser aus den heimatlichen Wäldern zu trinken. Leider sei gerade die Wassergewinnung auf der Montabaurer Höhe in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. "Ich halte es aber für angemessen, dass der Werkausschuss diese Unterschriften aus der Bevölkerung wahrnimmt", betonte der Erste Beigeordnete. Bereits vor der Entscheidung des Stadtrates habe er deshalb die Thematik erneut auf die Tagesordnung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde gesetzt.

In der anstehenden Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde am 16. März steht außerdem die interkommunale Vernetzung im Versorgungsbereich Süd auf der Tagesordnung. Auch hier zeichnet sich ab, dass Versorgungsbereiche verändert werden müssen, um die Versorgung dauerhaft sicherzustellen. (PM)


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