Mehr finanzielle Freiheit im Alter durch einen Immobilien-Teilverkauf
Hierzulande gilt das Eigenheim als Nonplusultra in Sachen Altersvorsorge. Was aber, wenn die gesetzlichen Rentenzahlungen nicht zum Leben ausreichen, die Altersvorsorge jedoch fest im Eigenheim gebunden ist? Zwei Drittel aller deutschen Rentner besitzen eine eigene Immobilie, doch ein Teil davon ist gezwungen, sich vom wohlverdienten Eigenheim zu trennen, um an liquide Mittel zu gelangen. Ein Immobilien-Teilverkauf kann in solch einem Fall eine gewinnbringende Lösung sein.
Was versteht man unter einem Immobilien-Teilverkauf?
Verkaufen Hauseigentümer ihre Immobilie auf dem freien Markt, erhalten sie im besten Fall das dafür, was diese wert ist. Doch diesen Einnahmen stehen die Trennung vom geliebten Zuhause sowie ein Mehraufwand für eine neue Bleibe entgegen. Beim Teilverkauf einer Immobilie sieht das etwas anders aus:
So funktioniert ein Teilverkauf
Bei einem Teilverkauf veräußern Eigentümer lediglich einen Teil ihrer Immobilie. Dafür erhalten sie Geld von der Verrentungsgesellschaft. Der Käufer wird zum stillen Gesellschafter.
Im Gegenzug für den Teilverkauf erhalten die ehemaligen Eigentümer ein umfassendes Wohn- und Nutzungsrecht – das sogenannte Nießbrauchrecht, welches ihnen die volle Nutzungsgewalt über ihr Zuhause einräumt und ein Wohnrecht auf Lebenszeit gewährt. Diese Rechte sind in der Regel unantastbar, weil sie im Rahmen des Teilverkaufs im Grundbuch verankert werden.
Der Ablauf eines Teilverkaufs ist bei kompetenter Beratung durch Sachverständige, Experten für Immobilienverrentung und Notar sehr simpel. Die Höhe des Verkaufserlöses richtet sich sowohl nach dem Gesamtwert der Immobilie als auch nach Alter und Geschlecht des jüngsten Bewohners. Je älter man ist, desto mehr Kapital lässt sich durch den Teilverkauf liquidieren. Aus diesem Grund ist der Teilverkauf vor allem bei Personen im höheren Alter sehr beliebt.
Vorteile & Nachteile eines Teilverkaufes
Die Vorteile des Teilverkaufs von Haus oder Wohnung liegen auf der Hand: Personen, die im Laufe ihres Lebens ein Eigenheim abbezahlt haben, können ihren Lebensabend entspannt darin verbringen – ohne finanzielle Ängste leiden zu müssen. Durch das Nießbrauchrecht gemäß § 1030 BGB können die Bewohner die entsprechende Wohneinheit sogar vermieten. Die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung müssen nicht an die Gesellschaft für Immobilienverrentung abgetreten werden. Dadurch ergibt sich ein ganz entscheidender Vorteil, wenn beispielsweise ein Umzug in Seniorenheim ansteht: Durch die Mieteinnahmen steht die Finanzierung der Altersunterkunft auf sicheren Beinen.
Selbstverständlich hat jede Medaille zwei Seiten – so auch der Immobilien-Teilverkauf. Damit sich der Teilverkauf lohnt, sollte das Wohneigentum einen gewissen Verkehrswert haben. Weil sich die Teilverkaufssumme durch die Gewährung des Nießbrauchrechtes reduziert, ist dieses Konzept für renovierungsbedürftige oder besonders kleine Immobilien in schlechter Lage nicht unbedingt passend.
Weil außerdem Entgelte für die Nutzung der Immobilie anfallen, die bis zu 3% des Verkaufserlöses monatlich betragen, sollte man genau durchrechnen, wie rentabel der Teilverkauf am Ende wirklich ist.
Für wen ist ein Immobilien-Teilverkauf geeignet?
Der Teilverkauf eines Hauses oder einer Wohnung eignet sich vor allem für Personen, die über ein Eigenheim verfügen – idealerweise mit abtrennbarer Wohneinheit – und die einen Teil des gebundenen Kapitals liquidieren möchten.
Außerdem gilt es abzuwägen, ob der Verkauf eines Anteils der Immobilie wirklich dazu ausreicht, um in der Rente die finanzielle Freiheit zu genießen, die man sich dadurch erhofft. Grundlegend kann aber jede Person mit (fast) abbezahltem Eigenheim über einen Teilverkauf nachdenken und sich entsprechend beraten lassen. So lässt sich anhand von Rechenbeispielen am leichtesten feststellen, ob sich das Konzept im Einzelfall lohnt oder eher nicht.
Darauf sollte man beim Immobilien-Teilverkauf achten
Bei solch einer großen Entscheidung ist es wichtig, sich gut beraten zu lassen. Diese Beratung sowie auch der Teilverkauf sollten durch eine seriöse Teilkauf-Gesellschaft erfolgen. Möchte man auf Nummer Sicher gehen, ist es sinnvoll, den Wert der Immobilie durch einen Gutachter schätzen zu lassen – so lässt sich schnell erkennen, wie fair das Angebot der Immobilienverrentungsgesellschaft ist.
Wer seine Immobilie zum Teilverkauf anbietet, muss sich außerdem darüber bewusst sein, dass der Teilkäufer als stiller Eigentümer vorhanden ist. Häufig haben Immobilieneigentümer Sorge, dass nach dem Teilverkauf kein Komplettverkauf mehr möglich ist, doch diese ist unbegründet. Soll ein Verkauf der gesamten Immobilie stattfinden, sollte dieser allerdings über den Teilkäufer abgewickelt werden. Das ergibt sich aus der hohen Komplexität dieser Art des Verkaufs. (prm)
Agentur Artikel