Werbung

Nachricht vom 05.03.2022    

Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden

Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese grundsätzlich zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Beamten ab.

Symbolfoto

Koblenz. Der Kläger, ein Professor, folgte im Jahr 2020 dem Ruf einer Universität außerhalb von Rheinland-Pfalz und wurde dort mit Wirkung zum 1. September 2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Universitätsprofessor ernannt. Gleichwohl zahlte das Land Rheinland-Pfalz dem Kläger am 31. August 2020 für den Zahlmonat September noch Bezüge in Höhe von 5.195,28 Euro netto aus.

Gegen den sodann ergangenen Rückforderungsbescheid erhob der Kläger erfolglos Widerspruch. Im sich daran anschließenden Klageverfahren brachte er vor, er habe seinen damaligen Dienstherren bereits im Juni 2020 über seinen Wechsel an die neue Universität informiert. Darüber hinaus sei er nicht verpflichtet gewesen, seinen Kontoauszug auf Zahlungen des Beklagten zu prüfen, da er mit einer weiteren Auszahlung von Dienstbezügen durch diesen nicht habe rechnen müssen. Schließlich habe der Beklagte die Überzahlung ausschließlich selbst zu verantworten, so dass aus Billigkeitsgründen jedenfalls teilweise von der Rückforderung abzusehen sei.

Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und wies die Klage ab. Die Verwaltungsrichter führten in ihrem Urteil aus, dem Kläger seien Bezüge ohne rechtlichen Grund gezahlt worden. Diese seien grundsätzlich nach den entsprechenden Rechtsvorschriften zurückzuzahlen. Der Kläger könne nicht mit Erfolg einwenden, dass er „entreichert“ sei, weil er die Bezüge bereits verbraucht habe. Dies sei bei einer Überzahlung nur dann anzunehmen, wenn der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht habe.

Zwar könne bei relativ geringen Beträgen monatlicher Überzahlungen über einen langen Zeitraum angenommen werden, dass die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden seien. Um einen solchen Fall handele es sich hier aber nicht. Dem Kläger sei vielmehr lediglich einmalig ein mehr als nur geringfügiger Betrag in Höhe von 5.195,28 Euro, das heißt in Höhe eines vollständigen Nettogehalts nebst Berufungs- und Bleibeleistungsbezug, ausgezahlt worden. In Anbetracht dessen hätte es dem Kläger oblegen darzulegen und zu beweisen, dass er den ihm überwiesenen Betrag bereits restlos verbraucht habe.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Mitarbeiter für Wasserzählerwechsel (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Tagesförderstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Gruppenleitung (m/w/d) in der Werkstatt

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Bildungsbegleitung (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Koch/Köchin (m/w/d) Großküche

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Überdies sei dem Kläger eine Berufung auf den Entreicherungseinwand verwehrt, da er der verschärften Haftung unterliege. Denn der Mangel des rechtlichen Grundes sei so offensichtlich, dass der Kläger ihn hätte erkennen müssen. Es gehöre aufgrund der beamtenrechtlichen Treuepflicht zu den Sorgfaltspflichten des Klägers, bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich – erst Recht im Falle des Dienstherrenwechsels – auf Überzahlungen zu achten. Die vorliegende Überzahlung hätte dem Kläger aufgrund der Gesamtumstände auffallen müssen.

Anlass für einen Teilerlass der Rückforderungssumme aus Billigkeitsgründen habe nicht bestanden. Der Beklagte habe zeitnah die Überzahlung erkannt und den Kläger zur Rückzahlung aufgefordert.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2022, 5 K 1066/21.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Sanierung der Stadtbachverrohrung in Montabaur: Letzte Etappe beginnt

In Montabaur steht die Sanierung der Stadtbachverrohrung kurz vor dem Abschluss. Die letzten 20 Meter ...

Offizielle Eröffnung des neuen Pumptracks in Wirges

Nach einer unglücklichen Verzögerung im Juni 2026 wurde der neue Pumptrack in Wirges nun feierlich eingeweiht. ...

Dorfflohmarkt begeistert Besucher in Nauroth

Am 25. Juli 2026 verwandelte sich Nauroth in einen lebhaften Dorfflohmarkt. Rund 40 Haushalte präsentierten ...

Mahnwache in Koblenz nach islamistischem Anschlag beim CSD in Berlin

Nach dem Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin wurde in Koblenz eine Mahnwache organisiert. ...

"Rock the Forest" in Rengsdorf – ein Metal-Festival mitten im grünen Wald

Wer über Schwerhörigkeit klagt, dem hätte beim Metal-Festival in Rengsdorf geholfen werden können - ohne ...

Schulung für häusliche Pflege: Fortbildungszentrum der Diakonie bietet Unterstützung

Die Pflege eines Angehörigen kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Das Fortbildungszentrum der Diakonie ...

Weitere Artikel


Kunstausstellung von Uschi Klimes in der Stadtbücherei Hachenburg

Die gebürtige Hamburgerin Uschi Klimes hat es 1995 aus beruflichen Gründen in den Westerwald verschlagen, ...

Kindergeld gibt es auch nach dem Abi

Bald endet für viele Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie ...

Schulen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg mit mobilen Endgeräten ausgestattet

Insgesamt 102 mobile Endgeräte in Form von Tablets und Notebooks beschaffte die Verbandsgemeinde Bad ...

Hilfstransport von Meso and More startet Samstag den Rückweg

Am Donnerstag, dem 3. März, startete die Firma Meso and More mit zwei voll beladenen Bussen sowie einem ...

Verbandsgemeinde Bad Marienberg errichtet E-Ladesäulen vor Verwaltungsgebäude

Zwei Ladesäulen zum Aufladen von E-Bikes und Elektroautos stehen ab sofort für die Kunden der Verbandsgemeindeverwaltung ...

Hachenburger Kirchengemeinden laden zu Ökonomischen Passionsandachten ein

Die beiden Evangelischen Kirchengemeinden Hachenburg und Altstadt laden zusammen mit der Katholischen ...

Werbung