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Nachricht vom 02.03.2022    

Angeklagter bestreitet den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter

Von Wolfgang Rabsch

Am Vormittag des 2. März wurde vor dem Landgericht in Koblenz der zweite Termin im Verfahren wegen sexuellem Missbrauch an der Stieftochter verhandelt. Nachdem es kein Geständnis und gegensätzliche Aussagen gibt, wird das Verfahren am 10. März fortgesetzt.

Das Landgericht in Koblenz. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Höhr-Grenzhausen. Triggerwarnung: Der folgende Text beinhaltet Themen um den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und kann auf einige Menschen verstörend wirken.
Dem Angeklagten, einem 28-jährigen Mann mit somalischer Staatsbürgerschaft, wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, im Sommer 2021 in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen seine achtjährige Stieftochter mehrmals sexuell missbraucht zu haben. Im ersten Termin wurde die Anklageschrift verlesen, worauf Rechtsanwalt Andreas Langer aus Bendorf, der den Angeklagten vertritt, erklärte, dass im nächsten Fortsetzungstermin eine Einlassung zur Person, und zu den Tatvorwürfen erfolgen würde.

Im heutigen Termin am 2. März wurde Einverständnis darüber erzielt, dass zunächst auf die Vernehmung der geschädigten Zeugin vor Gericht verzichtet wird. Stattdessen soll im nächsten Fortsetzungstermin die audiovisuelle Aufzeichnung der beiden Vernehmungen der Achtjährigen bei der Polizei vorgeführt werden. Dann soll auch darüber entschieden werden, ob bei der Vorführung der Aufzeichnungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegten Vorwürfe
Rechtsanwalt Langer verlas die schriftlich abgefasste Erklärung seines Mandanten. Dort heißt es unter anderem: “Ich habe die Taten nicht begangen, die Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs kam nur zustande, weil meine Ehefrau ihre Tochter negativ beeinflusst hat. Vor meiner Inhaftierung gab es erhebliche Spannungen zwischen meiner Ehefrau und mir, weil sie alles Geld, welches wir vom Sozialamt erhalten hatten, komplett für das Erlangen ihres Führerscheins ausgab, das waren immerhin 1.929,50 Euro. Eigentlich wollte ich mir von dem Geld für 500 Euro einen E-Roller kaufen, um damit zur Arbeit nach Ransbach-Baumbach fahren zu können. Im Streit drohte mir meine Frau, dafür zu sorgen, dass ich wieder nach Italien abgeschoben würde, weil ich keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hatte. Sie sagte auch klipp und klar zu mir, “Ich habe dich durch die Heirat vor der Abschiebung bewahrt, dafür sollst du auch für mich arbeiten.“ Ihre leibliche Tochter, die mich später beschuldigte, lehnte mich als Vater ab und meinte, ich hätte ihr nichts zu sagen, sie würde mich sogar hassen. Meine Tochter beschuldigte mich sogar, das Badezimmer mit Kinderkot beschmiert zu haben. In Wirklichkeit war das mit dem Kot im Badezimmer meiner Frau beim Wechseln einer Windel passiert.

Zwei Kinder leiden an einer Lebensmittelallergie, deshalb haben sie häufig Rötungen am ganzen Körper, auch im Genitalbereich, verbunden mit Juckreiz. In der fraglichen Tatzeit war ich nie allein mit meiner Tochter in der Wohnung, es waren immer andere Kinder mit anwesend. Meine Frau hat drei Kinder mit in die Ehe gebracht, nach unserer Heirat haben wir noch ein gemeinsames Kind bekommen. Wir sind offiziell nach religiösem Recht verheiratet, was durch die somalische Botschaft mit einer Urkunde bestätigt wurde.“
Der Angeklagte bestätigte die von Rechtsanwalt Langer vorgetragene Einlassung.



Zu seiner Person vernommen, äußerte sich der Angeklagte persönlich. “Ich war in Somalia verheiratet und hatte dort zwei Kinder, mit denen ich heute noch hin und wieder telefonisch in Kontakt stehe. Die “al-Shabaab-Miliz“ in Somalia bedrohte mich mit dem Tod, weil ich mich ihnen nicht anschließen wollte. Aus diesem Grund flüchtete ich aus Somalia; über Uganda, Ägypten nach Italien. Von dort aus wurde ich nach Schweden weitergeleitet, dann ging es wieder zurück nach Italien, bis ich schließlich nach Deutschland eingereist bin. Als Schichtarbeiter in einem Keramikwerk in Ransbach-Baumbach verdiene ich fast 1.900 Euro. Ich bin der beste Vater, den sich Kinder wünschen können, darum würde ich nie so etwas meiner Tochter antun. In meinem Schlafkleid wurde ein Sekret gefunden, wobei es sich wohl um Sperma handelte, weil ich einen feuchten Traum hatte. Meine Frau und ich hatten vereinbart, dass wir nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes ein Jahr lang keinen Sex haben wollten. Meine Tochter hat mich nie nackt gesehen. Meine Frau behandelte mich teilweise wie einen Sklaven.“

Nachdem festgestellt wurde, dass die Mutter der Achtjährigen kein Aussageverweigerungsrecht besitzt, weil sie nicht nach deutschem Recht verheiratet ist, erklärte sie, dass sie auch für diesen Fall eine Aussage machen würde.

Die Zeugin bekundete, dass die ersten zwei Jahre ihrer Beziehung relativ harmonisch verlaufen wären, sich ihr Mann nach der Geburt des gemeinsamen Kindes jedoch verändert habe. “Mir fiel auch auf, dass meine achtjährige Tochter sich in ihrem Verhalten veränderte. Sie wirkte plötzlich sehr ängstlich. Sie beichtete mir, dass mein Mann ihr etwas Schlimmes angetan habe. Sie erklärte das so, dass ihr Papa das mit ihr gemacht habe, was sonst erwachsene Männer und Frauen tun würden. Ich hatte meine Tochter bis dahin nicht sexuell aufgeklärt. Ich rief dann einen Betreuer an und schilderte ihm, was meine Tochter mir gesagt hatte. Dieser benachrichtigte die Polizei, die dann meinen Mann festnahm. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Mir geht es wesentlich besser, seitdem er weg ist. Bei der polizeilichen Vernehmung sagte meine Tochter, dass mein Mann mit zwei Fingern unten vorne in sie eingedrungen sei und er die Hand dabei hin und her bewegte, was ihr sehr weh getan hätte. Zudem drohte er ihr, dass er sie töten würde, wenn sie etwas verraten würde. Die Kinder hatten keine Lebensmittelallergie, wenn er das sagt, dann hat er wieder gelogen“, so sagte die Zeugin aus, die unvereidigt blieb.

Nach der Vernehmung von Polizeibeamten wurde die Sitzung unterbrochen und wird am 10. März fortgesetzt. Der WW-Kurier wird weiter berichten.



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