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Nachricht vom 22.03.2011    

Kinder können aufatmen: Detlef S. bleibt für immer hinter Gittern

Im Prozess gegen den 48-jährigen Detlef S. aus Fluterschen ist der Sexualstraftäter vom Landgericht Koblenz zu einer Haftstraße von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Anschließende Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.

Fluterschen/Koblenz. Im Prozess gegen den 48-jährigen Detlef S. aus Fluterschen wegen des jahrelangen Missbrauchs seiner Sieftochter, seines Siefsohns und seiner leiblichen Tochter hat das Landgericht Koblenz am Dienstag, 22. März, jetzt sein Urteil gesprochen. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurtelt. Zudem wurde anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefolgt. Die Verteidigung hatte neuneinhalb Jahre Haft beantragt.
Dem 48-jährigen Familienvater waren insgesamt 350 Sexualstraftaten vorgeworfen worden, die später auf 160 Fälle reduziert worden waren. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte der Mann seine Taten komplett eingeräumt, nachdem er zuvor nur ein Teilgeständnis abgeleht hatte. Mit seiner Stieftocher, die heute 28 Jahre alt ist, hatte er acht Kinder gezeugt, von denen eins kurz nach der Geburt gestorben war. Seine leibliche Tochter hatte er selbst mehrfach missbraucht und auch zur Prostitution gezwungen. Auch an seinem Sohn hatte er sich vergangen.

Kurz vor der Urteilsverkündung hat sich der Altenkirchener Landrat Michael Lieber nochmals vor da Jugendamt gestellt, das im Verlauf des Prozesses mehrmals in die Kritik geraten ist. Zurzeit ist ein Gutachter noch dabei zu ermitteln, ob die Vorwürfe gegen das Jugendamt Substanz haben.


Die Presseerklärung des Landrates im Wortlaut:
1. Bereits in meiner Presseerklärung vom 15. Februar 2011 hatte ich darauf hingewiesen, dass der Angeklagte Detlef S. in seiner Familie ein System der totalen Abschottung nach innen und außen errichtet hatte. Meine Einschätzung wurde im Prozess vom Gutachter ausdrücklich bestätigt: „Herr S. errichtete eine Mauer der Angst, die für die Kinder nicht mehr überwindlich war.“ Und Staatsanwalt Kahl sagte in seinem Plädoyer: "Die Angst war stärker als jede Kerkermauer.“ Wie perfekt dieses System der Abschottung funktionierte, zeigt sich daran, dass nicht einmal die beiden Halbschwestern J. und N. vom jahrelangen Missbrauch der jeweils anderen wussten, obwohl sie unter einem Dach zusammen lebten. Angesichts dieser Umstände wirkt der Vorwurf vorschnell, das Jugendamt habe „trotz Kenntnis nicht eingegriffen.“

2. Richtig ist: In zwei viele Jahre zurück liegenden Fällen gab es Hinweise auf Straftaten durch Detlef S.: 1998 wegen körperlicher Misshandlung seiner Stiefkinder und 2002 wegen des Verdachts sexueller Handlungen an seiner leiblichen Tochter J.. Im ersten Fall wurde das Jugendamt von der bereits ermittelnden Polizei eingeschaltet. Im zweiten Fall verständigte das Jugendamt sofort die Kriminalpolizei. Beide Verfahren mussten aufgrund des Aussageverhaltens der Familienmitglieder und letztlich fehlender Beweise durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Angesichts der Einschaltung der Kriminalpolizei ist der Vorwurf falsch, das Jugendamt habe „nichts unternommen.“ Das Jugendamt ist keine Sonderermittlungsbehörde, die auf bloßen Verdacht und ohne gerichtsfeste Beweise Zwangsmaßnahmen anordnen kann. Dass sich das Jugendamt stets im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten bewegen muss, versteht sich von selbst.

3. Im Verlauf des Koblenzer Prozesses teilte die Staatsanwaltschaft mit, nun auch gegen Mitarbeiter des Jugendamts zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings auch mehrfach verlauten lassen, dass den Mitarbeitern des Jugendamts kein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen sei. Zur Einleitung von Ermittlungsverfahren sei man formal aufgrund des Eingangs von Strafanzeigen verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft nahm das Jugendamt ausdrücklich in Schutz: "Es ist leicht, dem Jugendamt die Schuld zuzuschieben. Die Kinder haben immer geleugnet und wollten immer in die Familie zurück“, sagte Staatsanwalt Kahl in seinem Plädoyer.




4. Ich habe mich in meiner Presseerklärung vom 15. Februar 2011 hinter das Jugendamt und seinen Leiter gestellt, da nach meinem damaligen und bis heute anhaltenden Kenntnisstand das Amt in der jeweiligen Situation das Notwendige und Mögliche veranlasst hat. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich Mitarbeiter im Rahmen ihrer Vernehmung im Prozess nicht an alle Ereignisse erinnern konnten, die zehn Jahre oder länger zurück liegen. Zum Vorwurf des unzureichenden Austauschs der Referate des Jugendamts untereinander ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber den routinemäßigen Datenabgleich im Kinder- und Jugendhilferecht ausgeschlossen hat.

Ich habe wie angekündigt Herrn Richter am Oberlandesgericht a.D. Karl-Heinz Held mit einem Gutachten beauftragt, ob es im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Jugendamts Versäumnisse gegeben hat. Herrn Held wurden die Akten mittlerweile übergeben; er hat angekündigt, die umfangreichen Unterlagen gründlich zu prüfen und weitere Unterlagen, etwa die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, anzufordern. Über das Ergebnis seiner Untersuchung werden wir die Öffentlichkeit informieren.

Es bleibt daher bei der bisherigen Linie der Solidarität gegenüber unserem Jugendamt und dessen Leiter. Was wir brauchen ist eine sorgfältige Untersuchung und Bewertung dieses außergewöhnlichen Falls. Ferndiagnosen ohne Kenntnis der Akten und der Rechtsgrundlagen helfen niemandem weiter.

5. Den Preis einer totalen Überwachung des Innenlebens der Familien kann und will niemand bezahlen. Kindesmisshandlung und auch Missbrauch im Familienbereich wird man mit den Mitteln der Sozialarbeit nicht abschaffen können. Möglich ist nur die stetige Verbesserung der Sozialarbeit und deren personelle Ausstattung. Hier hat es in den vergangenen Jahren im Landkreis Altenkirchen allerdings eine Vielzahl von Veränderungen und Verbesserungen gegeben:

Von 1994 bis heute wurden im Jugendamt 16 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen; der Stellenplan sieht derzeit 46,5 Stellen vor. Damit ist das Jugendamt dreimal stärker gewachsen als alle anderen Abteilungen im Durchschnitt.

Die Ausgaben für soziale Hilfeleistungen stiegen von EUR 8,5 Mio. im Jahr 1995 auf über EUR 30 Mio. im Jahr 2010.

Im gleichen Zeitraum stiegen die Kosten für Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit um 130% von EUR 3,5 Mio. auf 8,3 Mio.

Die Aufwendungen im Bereich der Kindertagesstätten haben sich seit 1995 mit nunmehr EUR 19 Mio. verdreifacht.

Seit dem Jahr 2000 wurde die Schulsozialbarbeit permanent ausgebaut. Mittlerweile werden zehn Sozialpädagogen und Sozialarbeiter in den Schulen vor Ort eingesetzt. Auch die im Fall Fluterschen betroffene Schule hat eine Schulsozialarbeiterin.

Die Kreisverwaltung hat als erster Landkreis im nördlichen Rheinland-Pfalz eine an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzte Rufbereitschaft für das Jugendamt eingerichtet.



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