Werbung

Nachricht vom 26.02.2022    

Erfolglose Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenennachweises

Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten.

Symbolfoto

Koblenz. Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. beziehungsweise 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen.

Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte, dem Robert Koch-Institut die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus zu überlassen und sich dieses für eine Verkürzung des Genesenenstatus für nicht geimpfte Personen von sechs Monaten auf 90 Tage entschieden hatte, befürchteten die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Antragstellerinnen nunmehr, dass ihre Genesenennachweise bereits nach 90 Tagen ihre Gültigkeit verlieren und sie deshalb nicht mehr in den Genuss der für Genesene geltenden Ausnahmen von den infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten kommen würden. Vor diesem Hintergrund beantragten sie beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Genesenennachweise weiterhin sechs Monate ab dem Tag der Testung gelten.

Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Die Anträge, so die Koblenzer Richter, seien bereits unzulässig. Es fehle an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellerinnen und den in Anspruch genommenen Landkreisen. Denn zum einen habe der Landkreis keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus. Er bescheinige lediglich, dass im Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung an einen Genesenennachweis vorgelegen hätten. Zum anderen sei weder für die Kammer ersichtlich noch von den Antragstellerinnen substantiiert vorgetragen worden, dass infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung seitens der Landkreise gegen sie konkret im Raum stünden. Sollte es dennoch dazu kommen, sei es den Antragstellerinnen zuzumuten, solche Maßnahmen abzuwarten und dann dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Denn vorbeugender Rechtsschutz sei nur ausnahmsweise unter engen – hier nicht vorliegenden – Voraussetzungen zulässig.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Steuerfachangestellte/r (m/w/d)

Ropertz & Gerigk Steuerberater Rechtsanwalt
57537 Wissen

Sachbearbeiter/-in Personal

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Gruppenleitung Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Umwelttechnologe für Wasserversorgung (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Anträge seien aber auch unbegründet. Soweit sich die Antragstellerinnen auf die Verfassungswidrigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus beriefen, stellten sich schwierige Rechtsfragen, die nicht im Eilverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären seien. Die deshalb durchzuführende Folgenabwägung falle zulasten der Antragstellerinnen aus. Das Auslaufen des Genesenenstatus für die Antragstellerinnen sei nämlich, selbst wenn sich die Verkürzung der Geltungsdauer nachträglich als rechtswidrig herausstellen würde, jedenfalls nicht mit einer solchen Beeinträchtigung ihrer Rechte verbunden, die in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Verlängerung des Genesenenstatus gerade für vulnerable Personen zu besorgen wären, überwiegen würden. Darüber hinaus bleibe es den Antragstellerinnen unbenommen, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen, um Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu erhalten.

Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 23. Februar 2022, 3 L 150/22.KO und 3 L 169/22.KO).

Die Entscheidung 3 L 150/22.KO kann hier abgerufen werden.

Die Entscheidung 3 L 169/22.KO kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Musikalischer Abendgottesdienst feiert fünfjähriges Jubiläum

In der Musikkirche Ransbach-Baumbach fand ein besonderer musikalischer Abendgottesdienst statt. Die Veranstaltung ...

Unfallflucht auf Parkplatz des Klosters Marienstatt

Am 19. April ereignete sich auf dem Parkplatz des Klosters Marienstatt ein Verkehrsunfall, bei dem ein ...

Großangelegte Übung zeigte: Feuerwehr der VG Betzdorf-Gebhardshain ist gut aufgestellt

Am Samstag (18. April) wurde in der Ortslage Steinebach eine Übung zur "Bekämpfung" von Vegetationsbränden ...

Cosima Lindemann als NABU-Landesvorsitzende bestätigt

In Albig wurde auf der Landesvertreterversammlung des NABU Rheinland-Pfalz ein neuer Vorstand gewählt. ...

Infoveranstaltung der Bundespolizei im BiZ Montabaur

Am 30. April 2026 öffnet das Berufsinformationszentrum (BiZ) in Montabaur seine Türen für alle, die sich ...

Frauenpower in Wirges: Zweite Landfrauenmesse versetzte Wirges in den Ausnahmezustand

Wow, so viel Charme und Anmut hat Wirges lange nicht mehr gesehen: Die Landfrauenmesse des Westerwaldkreises ...

Weitere Artikel


Brand eines Autos in einer Garage in Welschneudorf

Am Samstag, dem 26. Februar, kam es am frühen Morgen in einer Garage in Welschneudorf aus bisher ungeklärter ...

Freie Wählergruppe VG Rennerod e. V. auf Informationstour durch die Schulen

Im Rahmen einer Informationsreise machte sich der Vorstand der Freien Wählergruppe (FWG) gemeinsam mit ...

Eishockey: Rockets verlieren gegen starke Scorpions aus Hannover

Die Eissport-Gemeinschaft Diez-Limburg (EGDL) hat das Heimspiel gegen den amtierenden Oberliga-Nord-Meister ...

Figurentheater gastiert mit "Yakari: Schneeball - der weiße Bär - in Gefahr"

Im März gastiert das bekannte Karfunkel-Figurentheater mit ihrem aktuellen Programm "Yakari: Schneeball ...

Neuer Flyer "Limespfad Hillscheid - das Welterbe Limes zu Fuß entdecken"

In den letzten Monaten hat man seine Region und die Schönheiten sehr gerne "zu Fuß" entdeckt. Wer seine ...

Verschobene Pflanzaktion der Montabaurer Kirchengemeinden wird nachgeholt

Die verschobene Pflanzaktion der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter Montabaur und der evangelischen ...

Werbung