Werbung

Nachricht vom 26.02.2022    

Erfolglose Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenennachweises

Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten.

Symbolfoto

Koblenz. Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. beziehungsweise 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen.

Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte, dem Robert Koch-Institut die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus zu überlassen und sich dieses für eine Verkürzung des Genesenenstatus für nicht geimpfte Personen von sechs Monaten auf 90 Tage entschieden hatte, befürchteten die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Antragstellerinnen nunmehr, dass ihre Genesenennachweise bereits nach 90 Tagen ihre Gültigkeit verlieren und sie deshalb nicht mehr in den Genuss der für Genesene geltenden Ausnahmen von den infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten kommen würden. Vor diesem Hintergrund beantragten sie beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Genesenennachweise weiterhin sechs Monate ab dem Tag der Testung gelten.

Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Die Anträge, so die Koblenzer Richter, seien bereits unzulässig. Es fehle an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellerinnen und den in Anspruch genommenen Landkreisen. Denn zum einen habe der Landkreis keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus. Er bescheinige lediglich, dass im Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung an einen Genesenennachweis vorgelegen hätten. Zum anderen sei weder für die Kammer ersichtlich noch von den Antragstellerinnen substantiiert vorgetragen worden, dass infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung seitens der Landkreise gegen sie konkret im Raum stünden. Sollte es dennoch dazu kommen, sei es den Antragstellerinnen zuzumuten, solche Maßnahmen abzuwarten und dann dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Denn vorbeugender Rechtsschutz sei nur ausnahmsweise unter engen – hier nicht vorliegenden – Voraussetzungen zulässig.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Bildungsbegleitung (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen

Sozialarbeiter/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Anträge seien aber auch unbegründet. Soweit sich die Antragstellerinnen auf die Verfassungswidrigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus beriefen, stellten sich schwierige Rechtsfragen, die nicht im Eilverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären seien. Die deshalb durchzuführende Folgenabwägung falle zulasten der Antragstellerinnen aus. Das Auslaufen des Genesenenstatus für die Antragstellerinnen sei nämlich, selbst wenn sich die Verkürzung der Geltungsdauer nachträglich als rechtswidrig herausstellen würde, jedenfalls nicht mit einer solchen Beeinträchtigung ihrer Rechte verbunden, die in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Verlängerung des Genesenenstatus gerade für vulnerable Personen zu besorgen wären, überwiegen würden. Darüber hinaus bleibe es den Antragstellerinnen unbenommen, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen, um Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu erhalten.

Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 23. Februar 2022, 3 L 150/22.KO und 3 L 169/22.KO).

Die Entscheidung 3 L 150/22.KO kann hier abgerufen werden.

Die Entscheidung 3 L 169/22.KO kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Transport von Windkraftanlagen führt zu nächtlichen Sperrungen auf der A3

In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni kommt es auf der A3 zwischen den Anschlussstellen Dierdorf und ...

Erfolgreiches Charity-Turnier des Golf Club Wiesensee e.V. zugunsten der Brustkrebs-Früherkennung in Westerburg

Am 16. Juni 2026 richtete der Golf Club Wiesensee e.V. im Rahmen der Pink Ribbon Damentag-Serie 2026 ...

Lkw-Unfall in Rennerod: Fahrzeug landet im Brunnen

Am Montagvormittag (29. Juni 2026) ereignete sich in Rennerod ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall. Ein ...

Englisches Orchester bringt musikalisches Flair nach Montabaur

Das Brackley Wind Orchestra aus der Partnerstadt Brackley ist vom 8. bis 12. Juli in Montabaur zu Gast. ...

Musikalischer Nachmittag im Kurpark Bad Marienberg

Am 5. Juli 2026 erwartet die Besucher des Kurparks in Bad Marienberg das nächste musikalische Erlebnis ...

Unbekannter Mann am Baggersee in Diez sorgt für Aufregung

Am Sonntagabend (28. Juni 2026) kam es am Baggersee in Diez zu einem Vorfall, der die Polizei auf den ...

Weitere Artikel


Brand eines Autos in einer Garage in Welschneudorf

Am Samstag, dem 26. Februar, kam es am frühen Morgen in einer Garage in Welschneudorf aus bisher ungeklärter ...

Freie Wählergruppe VG Rennerod e. V. auf Informationstour durch die Schulen

Im Rahmen einer Informationsreise machte sich der Vorstand der Freien Wählergruppe (FWG) gemeinsam mit ...

Eishockey: Rockets verlieren gegen starke Scorpions aus Hannover

Die Eissport-Gemeinschaft Diez-Limburg (EGDL) hat das Heimspiel gegen den amtierenden Oberliga-Nord-Meister ...

Figurentheater gastiert mit "Yakari: Schneeball - der weiße Bär - in Gefahr"

Im März gastiert das bekannte Karfunkel-Figurentheater mit ihrem aktuellen Programm "Yakari: Schneeball ...

Neuer Flyer "Limespfad Hillscheid - das Welterbe Limes zu Fuß entdecken"

In den letzten Monaten hat man seine Region und die Schönheiten sehr gerne "zu Fuß" entdeckt. Wer seine ...

Verschobene Pflanzaktion der Montabaurer Kirchengemeinden wird nachgeholt

Die verschobene Pflanzaktion der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter Montabaur und der evangelischen ...

Werbung