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Nachricht vom 23.02.2022    

Appell der Unfallkasse: Aufgepasst beim Abi-Streich

Bei den traditionellen Abi-Streichen kennt die Kreativität der jungen Erwachsenen keine Grenzen, um das Ereignis unvergessbar zu machen. Jedoch sollte auch hier stets die Sicherheit Vorrang haben, denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht selbstverständlich.

Symbolbild (Quelle: Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Region. Vieles ist anders geworden, aber eines gehört für viele junge Menschen traditionell zum bestandenen Abitur: der Abi-Streich. Kommt es dabei allerdings zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht selbstverständlich. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.

„Gilt die Feier als schulische Veranstaltung, das heißt, wurde sie von der Bildungseinrichtung organisiert, besteht für die Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, sagt Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Anders sei es bei Abi-Streichen, die nicht unter Aufsicht oder Einflussnahme der Schule stehen. „Hier handelt es sich um sogenanntes eigenwirtschaftliches Handeln, das nicht gesetzlich unfallversichert ist“, so Jörg Zervas weiter.



Die Schulleitung hat bei schulischen Veranstaltungen darauf zu achten, dass sogenannte Späße, die von den Beteiligten nur schwer beherrschbar sind, unterbleiben, so zum Beispiel Bungee-Springen oder gefährliche Kletterpartien.

„Zwar ist der Wunsch nachvollziehbar, die Abi-Feier unvergessen zu machen, doch wir appellieren an die jungen Erwachsenen, sich und andere mit den Abi-Streichen nicht zu gefährden“, betont Jörg Zervas.

Mehr zum Thema unter www.ukrlp.de/Suchbegriff: Abi-Gag. (PM)


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