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Pressemitteilung vom 17.02.2022    

Der Wiesensee bei Westerburg ohne Wasser: SGD Nord genehmigt Ablassen

Der Wiesensee bei Westerburg bietet viele Freizeitmöglichkeiten. Entlang des Ufers verläuft ein barrierefreier Wanderweg und an heißen Tagen dient das Wasser als willkommene Abkühlung. Viele vergessen jedoch, dass es sich bei dem Wiesensee um einen 1971 aufgestauten, künstlich angelegten See handelt.

Verschiedene Mängel müssen am Wiesensee behoben werden, so auch die rostige Stauklappe (Foto: SGD Nord)

Westerburg. Seitdem leistet der See in seiner Kernfunktion einen Beitrag zum Hochwasserschutz der unterhalb gelegenen Ortslagen. Damit der See diese Funktion weiter uneingeschränkt behält, prüft die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Wasserbehörde regelmäßig den Zustand der technischen Anlagenteile. Im November 2021 wurden durch den TÜV Rheinland einige Mängel an der Stauklappe festgestellt, sodass ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann.

Deshalb hat die SGD Nord eine Anordnung erteilt, den See abzulassen. "Unsere Mitarbeiter nehmen ihre Aufgabe sehr ernst, denn gerade so große Stauanlagen können bei Versagen oder Überlasten ein Risiko für mögliche Überschwemmungen darstellen", sagt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Das Ablassen ist erforderlich, damit die Belastung der Stauklappe durch den Wasserdruck reduziert wird. Weil aber auch am regulären Drosselbauwerk, dem Mönchbauwerk, Mängel festgestellt wurden, musste aus Sicherheitsgründen die vollständige Entleerung des Wiesensees angeordnet werden.

Damit dieses Prozedere so schadlos wie möglich passiert, erfolgt das Absenken durch eine Erhöhung der Wasserabgabe durch das Mönchbauwerk. Dabei wird der abgegebene Wasserabfluss aus dem See auf eine für die Unterlieger und für den "Seebach" verträgliche Menge begrenzt. Die Betreiberin, die Verbandsgemeinde Westerburg, hat die Unterlieger informiert und ergreift zudem Maßnahmen zum Schutz der Fische.

Auch naturschutzrechtliche Belange wurden durch die SGD Nord geprüft, mit dem Ergebnis, dass ein abgesenkter Wasserspiegel grundsätzlich keine Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets darstellt. Zum Schutz der Vögel muss die Maßnahme allerdings sofort durchgeführt werden, damit deren Brut nicht beeinträchtigt wird.

Als nächste Maßnahme muss der Neubau des Mönchbauwerkes durch die Verbandsgemeinde Westerburg vorgenommen werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungen sind bei der SGD zu beantragen. Da es sich bei dem Wiesensee um ein Hochwasserrückhaltebecken handelt, besteht für die Verbandsgemeinde Westerburg die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz zu beantragen.
Die SGD Nord steht ihr sowohl bei der Beantragung der Fördermittel als auch bei der Planung der Baumaßnahmen beratend zur Seite. (PM)



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