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Pressemitteilung vom 16.02.2022    

Update: Windanlagen in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach

Zum Thema "Windenergie" gibt es viele unterschiedliche Positionen und Meinungen. Insbesondere in den sozialen Medien und Netzwerken wird kontrovers und teilweise spekulativ über den "Stand der Planungen" für zukünftige Windanlagenprojekte debattiert. Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbauch will daher sachlich über den Verfahrensstand informieren.

Symbolbild

Ransbach-Baumbach. Zunächst müsse dazu ein Einblick in die bauleitplanerische Situation gewährt werden: Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach ist gesetzlich zuständig für die Flächennutzungsplanung in ihrem Hoheitsgebiet. In dieser Eigenschaft habe sie die Notwendigkeit erkannt, die mögliche Errichtung von beabsichtigten Windenergieanlagen in ihrer Gemarkung planerisch zu steuern. Nach einem aufwendigen Verfahren unter Beteiligung aller Fachbehörden und der betroffenen Öffentlichkeit, welches insgesamt über einen Zeitraum von rund 4 Jahren durchgeführt wurde, hat die zuständige Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Ende September 2016 den "Flächennutzungsplan - Teilplan Windenergienutzung" genehmigt. Dieser Teilplan bietet in drei Konzentrationsflächen mit einer Größe von insgesamt rund 118 Hektar eine Angebotsfläche, auf der die Errichtung von Windanlagen beantragt werden kann.

Durch diese Teilflächennutzungsplanung wurde vermieden, dass der sogenannte "Planvorbehalt" nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches greift und hierdurch im gesamten Verbandsgemeinde-Gebiet in einer Außenbereichslage ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt werden kann. So wurde der "Wildwuchs-Planung" entgegengewirkt - ohne die Erstellung des Teilflächennutzungsplanes wäre eine Prüfung und Realisierung von Windenergieanlagen laut Verbandsgemeinde an verschiedenen Standorten voraussichtlich längst erfolgt. Von der betroffenen Fachbehörde sei seinerzeit bescheinigt worden, dass das Verfahren zum Teilplan Windenergienutzung unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen vorbildlich durchgeführt und zustande gekommen ist.

Die Entscheidung über die tatsächliche Zulässigkeit und Genehmigung einzelner Windenergieanlagen obliegt nun dem Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG. Dies setzt eine objekt- und damit einzelfallbezogene Prüfung des Gesamtvorhabens voraus. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Nach Information der Verbandsgemeinde laufe derzeit die Prüfung zur Genehmigung von drei Windenergieanlagen innerhalb des Teilflächennutzungsplanes. Die genauen Standorte sowie die Art und der Typ der beantragten Windanlagen sei der Verbandsgemeinde derzeit nicht bekannt, da wohl zur abschließenden Prüfung des Genehmigungsantrages noch notwendige Antragsunterlagen fehlen. In den sozialen Medien sei behauptet worden, dass es bei den derzeitigen Anträgen gegenüber der bereits im November 2018 vom Projektentwickler BayWa r.e. eingereichten ersten Plankonzeption Standortveränderungen auf Wunsch der Stadt und Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gegeben habe. Ein seinerzeit vorgesehener Standort wäre zu nah am Stadtgebiet Ransbach-Baumbach geplant gewesen. Hierzu sei deutlich zu entgegnen, dass die Standortfrage lediglich von den notwendigen Fachgutachten im Rahmen der Genehmigungsprüfung und nicht vom Wunsch einzelner Anrainerkommunen zu Standortwünschen bestimmt werde. Abschließend bleibe festzustellen, dass der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach bislang weder vollständige noch unvollständige Antragsunterlagen vorliegen. Die in verschiedenen Publikationen genannten Anlagentypen beziehungsweise Anlagenstandorte könnten zum jetzigen Zeitpunkt von der Verbandsgemeindeverwaltung weder bestätigt noch kommentiert werden.



Es sei aktuell nicht abzusehen, wann die notwendigen Antragsunterlagen der zuständigen Behörde vollständig vorliegen und von dort das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werde, welches der Bevölkerung Möglichkeiten der Einsichtnahme und Stellungnahme, aber auch der Verwaltung und den Kommunen die Möglichkeit zur näheren Prüfung biete. Sobald der Verbandsgemeindeverwaltung "prüffähige" Antragsunterlagen vorliegen würden, könne das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Möglichkeit der Verfahrensbeteiligung werde, wie alle öffentlichen Bekanntmachungen, rechtzeitig im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht. Die Verbandsgemeinde gehe davon aus, dass die Antragsunterlagen auch alle notwendigen Fachgutachten beinhalten. Neben den Themen Schallschutz und Abstandsflächen zu bebauten Gebieten seien demnach umfassende Aussagen zu den sensiblen Themen Wasserversorgung und Trinkwasserschutz sowie zum Artenschutz erwartet.

Es bleibt also weiter abzuwarten, wie sich das Thema "Windenergienutzung" im Gemarkungsbereich der Verbandsgemeinde entwickeln wird. Betroffenen Bürger sind eingeladen, im zukünftig anstehenden öffentlichen Genehmigungsverfahren die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsmöglichkeit wahrzunehmen. (PM)



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