Werbung

Pressemitteilung vom 13.02.2022    

Was bedeutet die Grundsteuerreform für Eigentümer von Grundbesitz?

Grundbesitz - darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe - wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.

Region. Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Rheinland-Pfalz bis Mitte des Jahres 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Finanzämter des Landes Rheinland-Pfalz rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bundesweit rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten), zum Beispiel Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, neu bewerten müssen. Anhand der daraus berechneten Messbeträge können die Städte und Gemeinden dann ihren jeweiligen Hebesatz festlegen und die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erheben.

Anders als bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte, die in den westdeutschen Bundesländern letztmalig zum 1. Januar 1964 stattgefunden hat, werden nunmehr alle Daten digital erfasst.

Was bedeutet die Grundsteuerreform für die Eigentümer von Grundbesitz?
Damit der Grundsteuerwert nach den tatsächlichen Verhältnissen sowie den Wertverhältnissen des Grundstücks (und der Gebäude) zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden kann, müssen Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt übermitteln. Hierfür werden nur wenige Daten benötigt. Dabei handelt es sich beispielsweise um die amtliche Fläche des Grundstücks, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr, Bodenrichtwert.

Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen. Hier finden sich die Formulare zur Grundsteuer unter „Formulare & Leistungen“. Ebenfalls kann die Übermittlung über Drittsoftware erfolgen.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung soll am 31. Oktober 2022 enden. Zu zahlen ist die Grundsteuer nach neuem Recht jedoch erst ab dem Jahr 2025. Hierzu versenden die Städte und Gemeinden gesonderte Zahlungsaufforderungen. Bis dahin erfolgt die Bemessung der Grundsteuer nach bisherigem Recht und der darauf basierenden Bemessungsgrundlage.

Service für Eigentümer

Als Service plant die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz, den Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zuzusenden. Diesem Schreiben sind die der Steuerverwaltung vorliegenden Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt (sogenanntes Datenstammblatt als Ausfüllhilfe). Soweit diese Angaben aus Sicht der Erklärungspflichtigen zutreffend sind, können die entsprechenden Daten in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden.



Das Datenstammblatt enthält Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022, wie zum Beispiel:
Aktenzeichen,
Flurstückskennzeichen,
Lagebezeichnung,
amtliche Fläche,
Bodenrichtwert.

Folgende Daten müssen unter anderem von den Eigentümern selbst ermittelt werden:
Wohn-/Nutzfläche (zum Beispiel in Bauunterlagen zu finden),
Anzahl der Wohnungen,
Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze,
Baujahr.

Der Versand dieser Informationsschreiben ist in der Zeit von Mai bis Juli 2022 vorgesehen.
Ausgenommen von diesem Zeitfenster sind aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe, inklusive verpachtete Ländereien (Stückländereien). Hier werden gesonderte Informationsschreiben im August 2022 versendet.

Grund für diese nachgelagerte Versendung ist die Komplexität der Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die bewertungsrechtliche Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen punktuell neu geregelt. Das bedeutet unter anderem, dass Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen und bisher im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bewertet wurden, zukünftig dem Grundvermögen zugeordnet und damit im Ergebnis der Grundsteuer B unterworfen werden. Hierfür benötigen die Finanzämter ausreichend Zeit zur Aktualisierung des Datenbestandes.

Wichtige Termine:
1. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt zur Ermittlung von Grundsteuerwerten.
Ende März 2022: Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.
Mai bis August 2022: Versand eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022.
1. Juli 2022: Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über ELSTER (www.elster.de).
31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung.
1. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer.

Die bisherige dreistufige Berechnung der Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz beibehalten. Siehe nachstehende Grafik.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Wissen auf Facebook werden!

Weitere Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
 


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Westerwaldwetter: Regen, Schnee und Sonne – am Wochenende ist alles dabei

Region. Das kommende Wochenende (20. und 21. April) hat von allem etwas. Nur die frühlingshaften Temperaturen wollen sich ...

Großeinsatz der Polizei Rheinland-Pfalz bei länderübergreifendem Sicherheitstag

Mainz/Region. Im Rahmen des Sicherheitstages wurden am vergangenen Mittwoch in Rheinland-Pfalz mehr als 2.500 Personen kontrolliert, ...

Reise durch die humoristische Welt von Loriot im b-05 Café im Stadtwald Montabaur-Horressen

Montabaur. Frühstücksei, Lottogewinn, Jodelschule: Wer kennt nicht, die Sketche des Meisters alltäglicher Geschichten, Victor ...

Stipendiaten-Konzert in der SKWWS in Montabaur von Schülern des Landesmusikgymnasiums

Montabaur. Wie in den vergangenen Jahren stellt die Sparkasse Westerwald-Sieg dem Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz in ...

Alles ist "Erneuerbar": Großer Andrang bei Joachim Fuhrländers Lesung im Stöffel-Park

Enspel. Der Unternehmer Joachim Fuhrländer ist seit Jahrzehnten ein Begriff im Westerwald. Er stammt aus Waigandshain und ...

Anerkennung und Ehrungen: Feuerwehren der Verbandsgemeinde Montabaur feiern Ehrenabend

Montabaur. Gemeinschaftliches und verantwortungsvolles Verhalten verdient Anerkennung und Respekt, so das Motto des Ehrenabends ...

Weitere Artikel


Musikkirche: Musikalischer Abendgottesdienst mit Cappella Taboris

Ransbach-Baumbach. Das Ensemble gliederte den Gottesdienst, der unter der liturgischen Leitung von Pfarrer Wolfgang Weik ...

Wäller Tour Iserbachschleife: Panoramen, Bachtäler und Geschichte im Wiedtal

Anhausen. Die Wäller Tour “Iserbachschleife“ ist mit ihren 21 Kilometern sicher eine der längsten Wäller Touren. Durch eine ...

Kleiner Kader verdient sich Respekt gegen Leipzig

Diez-Limburg. Bereits am Sonntag sollen den Rockets wieder weitere Spieler zur Verfügung stehen, wenn die EGDL bei den Moskitos ...

Trunkenheitsfahrt in Winkelbach

Winkelbach. Am 13. Februar wurde in der Wiedstraße in Winkelbach gegen 1.45 Uhr ein betrunkener Fahrzeugführer gemeldet. ...

Drei Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss

Westerwaldkreis. Der erste Unfall ereignete sich am 12. Februar um 20.30 Uhr im Bereich Freirachdorf, als der Beschuldigte ...

Outlet-Center in Montabaur mit neuem Management

Montabaur. Philipp Dommermuth, Geschäftsführer der FOG, erklärt dazu: "Das Outlet-Center in Montabaur hat eine einzigartige ...

Werbung