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Die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem Datenschutz
Lange Zeit herrschte beim Thema Glücksspiel in Deutschland Verwirrung um die Gesetzeslage. Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) – seit Juli 2021 in Kraft – soll jetzt für eine bundeseinheitliche Regelung und Legalisierung des Online-Glücksspiels sorgen. Er beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Suchtprävention – besonders in Sachen Jugend- und Spielerschutz. Im Zuge dessen wurde auch eine bundesweite Spielerdatei eingeführt. Worum es sich dabei handelt und was es mit dem Datenschutz zu tun hat, erfahren Sie im Folgenden.
Die bundesweite Spielerdatei
Bei der bundesweiten Spielerdatei handelt es sich um eine Datenbank aller deutschen Glücksspieler. Alle legalen Glücksspielanbieter müssen an diese Spielerdatenbank angeschlossen sein. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Offline oder Online-Anbieter handelt. Bei Besuch oder Login müssen sich die Spieler mit ihrem Ausweis identifizieren, wobei unter anderem Name, Geburtsdatum und Adresse erfasst werden. Nach bestandener Altersprüfung werden die personenbezogenen Daten mit der bundesweiten Sperrdatei abgeglichen. Diese enthält Spielernamen, die aufgrund einer Spielsuchtgefährdung oder einer bereits bestehenden pathologischen Spielsucht gesperrt sind. Die Spieler der Sperrdatei dürfen über einen längeren Zeitraum an keinerlei Glücksspielen teilnehmen. Somit kann Jugendlichen und bereits gesperrten Spielern der Zugang zum Casino-Angebot verwehrt werden.
Schutz der Spieler durch die OASIS Sperrdatei
Die OASIS steht für Onlineabfrage Spielerstatus und wird auch Sperrdatei genannt. Es gibt zwei Wege, in der bundesweiten Sperrdatei zu landen. Der Erste führt über eine Selbstsperre. Diese kann selbst beantragt werden, wenn man feststellt, dass das eigene Glücksspielverhalten krankhafte Züge aufweist. Die zweite Möglichkeit ist eine Fremdsperre, die aufgrund der Meldung Dritter, der Wahrnehmung des Casino-Personals oder anderer Anhaltspunkte erfolgen kann. Im Fall der Fremdsperre hat der Spieler die Chance, eine Stellungnahme abzugeben. Wie mit solchen Stellungnahmen verfahren wird oder welchen Stellenwert sie einnehmen, ist bis dato unklar.
Die Dauer einer Selbstsperre beträgt mindestens drei Monate, während Fremdsperren eine Minimaldauer von einem Jahr haben. Abweichende Zeiträume sind möglich – allerdings dürfen diese die Mindestlaufzeit der jeweiligen Sperre nicht unterschreiten. Nach Ablauf der Mindestdauer kann die Aufhebung der Sperre bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Betrieben wird die OASIS Sperrdatei vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen.
GlüStV & Datenschutz
Da sowohl für die Spielerdatenbank als auch die Sperrdatei personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet werden, liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Datenschutz. Laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Daten, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen, besonders geschützt werden. So sind die Glücksspielanbieter unter anderem dazu verpflichtet, offenzulegen, welche Daten erhoben werden und an welche Stellen sie übermittelt werden. Zudem haben die Spieler das Recht, eine Auskunft über den Umfang der Datenverarbeitung zu erhalten. Des Weiteren können Sie eine Löschung falscher oder veralteter Daten fordern.
Fazit
Die Legalisierung der deutschen Online-Casinos sorgt bei den Spielern für geteilte Meinungen. Manche begrüßen es, endlich legal spielen zu können, während andere mit den teils strengen Spielerschutz-Maßnahmen eher unzufrieden sind. Der Datenschutz spielt dabei eine zentrale Rolle.
Grundsätzlich ist die zentrale Spielerdatei ein hilfreiches Instrument, um vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen und einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Jedoch weist nur ein kleiner Prozentsatz aller Spieler ein problematisches Glücksspielverhalten auf, was die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen infrage stellt. Letztlich zählt es jedoch, die Spielsucht einzudämmen und die gefährdeten Spieler vor sich selbst und den Auswirkungen der Sucht zu schützen. Die Kunst hierbei ist, Maßnahmen und Auswirkungen im Gleichgewicht zu halten. (prm)
Disclaimer
Dieser Beitrag basiert auf Daten, die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Mernov entstanden sind.
Autorenprofil
Sandra Gold ist seit 2020 für die Mernov Betriebsgesellschaft mbH tätig. Im Rahmen von Marketingmaßnahmen hat sie sich umfassend mit der Glücksspielbranche auseinandergesetzt und ist zu den verschiedensten Themen im Bereich des Glücksspiels bestens informiert. Von 2017 bis 2020 arbeitete sie zudem für die Anwaltssuchmaschine anwalt.de im Bereich des Marketings.