Werbung

Nachricht vom 24.01.2022    

Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten

Das Land muss den Schmerzensgeldanspruch eines Justizvollzugsbeamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Im Juli 2018 erlitt der Landesbeamte nach dem gewalttätigen Übergriff eines Inhaftierten eine Verletzung an der Hand. Er leidet zudem an einer Gürtelrose, die er auf die Straftat zurückführt. Gegen den Täter ordnete das zuständige Strafgericht im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In diesem Zusammenhang stellte es fest, der Täter habe aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Schuld gehandelt.

In der Folgezeit erhob der Beamte gegen den Täter vor einem Zivilgericht Klage, das dem Beamten durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil unter anderem das von ihm begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zusprach. Da die Vollstreckung des Urteils gegen den vermögenslosen Straftäter ohne Erfolg blieb, bat der Beamte seinen Dienstherrn um Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs. Dies lehnte die zuständige Justizvollzugsanstalt aber ab. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob beim Verwaltungsgericht Koblenz nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Die Klage wurde abgewiesen. Zwar könne das Land Rheinland-Pfalz nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, so die Koblenzer Richter, gegenüber einem Beamten, der bei Verrichtung seines Dienstes durch einen Dritten einen Schaden erlitten habe, einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch erfüllen, wenn die Vollstreckung gegen den Schuldner, wie hier, erfolglos geblieben sei.



Allerdings habe die zuständige Stelle die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung fehlerfrei getroffen und die Erstattung der 7.500 Euro zu Recht abgelehnt. Der Schmerzensgeldanspruch sei durch ein Versäumnisurteil festgestellt worden, weil der Straftäter in dem Verfahren keine Einwendungen geltend gemacht habe. Die bei ihm festgestellte Schuldunfähigkeit sei in dem zivilrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt worden. Wäre sie vorgebracht worden, hätte das Zivilgericht den Schmerzensgeldanspruch ablehnen müssen. Der Beamte könne aber von seinem Dienstherrn, der an der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen sei, nicht erwarten, ihm aus öffentlich-rechtlichen Mitteln einen in der Sache unbegründeten Anspruch zu erfüllen. Dies übersteige die Fürsorgepflicht, die das Land für seine Beamten habe.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11. Januar 2022, 5 K 707/21.K0)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Heizen mit Klimageräten: So funktioniert es

Viele Haushalte in Rheinland-Pfalz nutzen Klimaanlagen, um im Sommer für angenehme Temperaturen zu sorgen. ...

Agentur für Arbeit: Digitale Aktionswoche für Arbeitgeber

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz und dem Saarland laden Unternehmen ...

Musikalische Weltreise mit Lulo Reinhardt und Merve Akyildiz

Am Samstag, 13. September 2025, wird das Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum "Zweite Heimat" in Höhr-Grenzhausen ...

Höhr-Grenzhausen: Theaterstück "Herr Gerber will heim" beleuchtet Demenz

Am Sonntag, 21. September 2025, lädt das Netzwerk "OPHELIA" zu einer besonderen Theateraufführung in ...

100 Jahre im Dienst der Gemeinschaft: Freiwillige Feuerwehr Girod feiert Jubiläum

Seit ihrer Gründung im Jahr 1925 ist die Freiwillige Feuerwehr Girod eine Stütze im Schutz und in der ...

Grippeschutz: Gesundheitsamt bietet Impftermine im Oktober in Montabaur und Bad Marienberg an

Im Westerwaldkreis stehen im Oktober wieder Grippeimpfungen an. Das Gesundheitsamt bietet zwei Termine ...

Weitere Artikel


Kabarett im Bürgerhaus Wirges: "BlöZinger" aus Österreich zu Gast

Die nächste Ausgabe von "Kabarett am Gelbach" wird am kommenden Samstag, dem 29. Januar, im Bürgerhaus ...

Glückliche Brautpaare und Aussteller bei der 1. Hochzeitsmesse in Hachenburg

Am vergangenen Sonntag, dem 23. Januar, fand von 11 bis 18 Uhr zum ersten Mal die gut besuchte Hochzeitsmesse ...

Filmreif-Kino im Februar: Plötzlich aufs Land - Tierärztin im Burgund

Im Vormittagsprogramm der besonderen Filmreihe für Menschen in den besten Jahren von Cinexx Hachenburg ...

Spenden der Tanne "Paul" übergeben

Ende November startete die Firma Xpertus IT Systemhaus GmbH aus Mogendorf eine ganz besondere Spendenaktion. ...

Erstmeldung: schwerer Verkehrsunfall auf der L 288 mit einer eingeklemmten Person

Am Morgen des 24. Januars ereignete sich aus bislang ungeklärten Gründen ein schwerer Verkehrsunfall ...

Volleyball-Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar: Der starke TSV Speyer II kommt

Noch sieben Meisterschaftsspiele stehen auf der Terminliste der Volleyball-Oberliga Rheinland-Pfalz/Saarland ...

Werbung