Werbung

Nachricht vom 13.01.2022    

Westerwaldkreis reagiert auf sogenannte Montagsspaziergänge

Die Kreisverwaltung erlässt aufgrund der Erfahrungen mit den bisher durchgeführten sogenannten Montagsspaziergängen eine Allgemeinverfügung. Dabei setzt sie aber keineswegs auf Verbote, sondern auf Fair Play. Dem Kreis ist an einem ruhigen demokratisch geordneten und sicheren Ablauf gelegen.

Symbolfoto

Westerwaldkreis. Die sogenannten Montagsspaziergänge finden bereits seit einigen Wochen in vielen Teilen Deutschlands statt und sind auch im Westerwaldkreis angekommen. Diese Veranstaltungen, die als "Spaziergänge" deklariert werden, sind rechtlich als Versammlungen einzustufen und als solche durch das Grundgesetz geschützt. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut.

Für Versammlungen besteht daher keine Genehmigungspflicht, sondern lediglich eine Anmeldepflicht der Veranstalter. Dies gilt auch für die sogenannten Montagsspaziergänge. Sie sind allerdings genauso zu behandeln wie alle andere Versammlungen, insbesondere dürfen sie nicht öffentliche Belange, wie die Gesundheit der Teilnehmer oder anderer Personen gefährden oder den Straßenverkehr in unzumutbarer Weise beeinträchtigen.

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass mündlich verhängte Anordnungen der Versammlungsbehörde, insbesondere bezüglich des Infektionsschutzes, nicht beachtet, Masken nicht getragen und auch der notwendige Abstand missachtet wurden. Darüber hinaus kam es im öffentlichen Verkehrsraum immer wieder zu Situationen, in denen die Teilnehmer selbst, aber auch Unbeteiligte gefährdet wurden.

Nachdem am vergangenen Montag erneut unangemeldete sogenannte Montagsspaziergänge im Westerwaldkreis stattfanden und Ansagen der Ordnungskräfte nicht befolgt wurden, hat die Kreisverwaltung als zuständige Versammlungsbehörde reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser Verfügung werden Auflagen zur Durchführung festgesetzt. Neben den ohnehin aktuell geltenden Regeln wie dem Abstandsgebot, wird zusätzlich auch eine generelle Maskenpflicht angeordnet.



Die Allgemeinverfügung war in dieser Form unter anderem auch deswegen notwendig geworden, weil die "Spaziergänge" nicht – wie nach dem Versammlungsgesetz gefordert – von einem Versammlungsleiter angemeldet worden waren.

Eine Anmeldung hat den Vorteil, dass die Versammlung durch die behördliche Begleitung besser geschützt wird und so das Recht auf Versammlungsfreiheit garantiert bleibt. In einem gemeinsamen Vorgespräch wird in aller Regel der Ablauf der Versammlung erörtert. Dabei besteht von beiden Seiten die Möglichkeit der Abstimmung und Gestaltung der Versammlung, was letztendlich auch zur Sicherheit der Versammlungsteilnehmer beiträgt.

Daher appelliert die zuständige Dezernentin der Kreisverwaltung, Lilo Kohl, nochmals an die "Spaziergänger", die Versammlung bei der Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung anzumelden.

Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular sind online hier zu finden.

„Solange die sogenannten Montagsspaziergänge störungsfrei bleiben, ist der Versammlungsbehörde natürlich daran gelegen, die Lage ruhig zu halten und nicht durch Verbote oder Auflösungen die gesellschaftliche Debatte über die Corona-Maßnahmen weiter anzuheizen“, macht die zuständige Dezernentin der Kreisverwaltung nochmals deutlich. Sollten die Auflagen der Allgemeinverfügung jedoch nicht eingehalten werden, kann eine Versammlung aufgelöst werden. (PM)


Lokales: Montabaur & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Einbruch im Golfclub Westerwald: Täter entwenden Bargeld

In der Nacht zum Donnerstag (2. April) wurde das Clubhaus des Golfclub Westerwald in Dreifelden Ziel ...

ADAC Mittelrhein e.V. kritisiert: Super E10 und Diesel teurer trotz Österreich-Modell

Am Donnerstag (2. April) beobachtete der ADAC Mittelrhein e.V., dass die Neuregelung der Kraftstoffpreise, ...

Unterwegs auf den Spuren des Bibers am 12. April 2026

Der Biber ist in den Westerwald zurückgekehrt. Durch die Art und Weise, wie er seine Umgebung gestaltet, ...

40 Fälle von Geflügelpest in Rheinland-Pfalz: Bevölkerung um Mithilfe gebeten

Seit Jahresbeginn wurden in Rheinland-Pfalz bereits zahlreiche Wildvögel positiv auf die Geflügelpest ...

Osterferien im Westerwald: Entdeckungsreise auf den Kleinen Wällern

Die Osterferien bieten die Gelegenheit, um mit der Familie die Natur zu genießen. Im Westerwald laden ...

Steinmetz Thomas Gerling gestaltet Stele für die Abtei Rommersdorf

Die Abtei Rommersdorf in Heimbach-Weis hat eine neue kunstvoll gestaltete Stele aus rotem Sandstein. ...

Weitere Artikel


Kennzeichen in Limbach gestohlen - Polizei bittet um Hinweise

Zwischen dem 7. und 10. Januar wurde das hintere Kennzeichen eines weißen Opel Vivaro gestohlen. Die ...

Bürgermeisterin Alexandra Marzi VG Wirges seit September im Amt

Alexandra Marzi ist im Westerwaldkreis als Bürgermeisterin einer Verbandsgemeinde gewählt worden. Sie ...

Belohnung: Wer tötete Christof Scholz in Berod bei Hachenburg?

Für Hinweise, die zur Aufklärung eines Tötungsdeliktes in Berod bei Hachenburg führen, sind zur Belohnung ...

Shoah-Gedenktag Online: Neues Aufblühen aus tiefen Wurzeln

Bei einer Online-Videokonferenz wird der Shoah-Gedenktag mit musikalischer Gestaltung im Rahmen des Festjahres ...

Die Schwächsten in der Pandemie unterstützen - Hilfsorganisationen berichten

Mit einem aktuellen Thema führt die CDU-Kreistagsfraktion ihre Gesprächsreihe "Impulse digital" auch ...

Vorträge zu Finanzthemen kostenfrei buchbar

Auch in diesem Jahr gibt es wieder Angebote des Beratungsdienstes der Sparkassen für gemeinnützige Organisationen. ...

Werbung