Werbung

Pressemitteilung vom 13.01.2022    

Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist wirksam

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nun über die Klage eines Unternehmens gegen die Verbandsgemeinde Westerburg. Beanstandet wurde die Höhe der wiederkehrenden Beiträge der Abwasserentsorgung.

Symbolfoto. (Foto: Pixabay / MasterTux)

Koblenz/Westerburg. Die Klägerin, ein Unternehmen, ist Eigentümerin eines circa 47.000 Quadratmeter großen Grundstücks, das in einem Gewerbegebiet liegt. Für die Abwasserentsorgung setzte die Verbandsgemeinde wiederkehrende Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung fest. Insgesamt machten die Beiträge für das Jahr 2015 ungefähr 26.000 Euro und für das Jahr 2016 ungefähr 27.500 Euro aus. Hiermit war das Unternehmen nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Die Veranlagung, so die Koblenzer Richter, beruhe auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde genüge den gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere widerspreche der von der Verbandsgemeinde gewählte Beitragsmaßstab betreffend die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung, entgegen der Auffassung der Klägerin, nicht dem Prinzip der Vorteilsgerechtigkeit. Dies gelte auch für den Vollgeschosszuschlag. Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sei eine darauf bezogene Typisierung und Pauschalierung zulässig, wenn nicht mehr als 10 Prozent der von der Verbandsgemeinde zu veranlagenden Grundstücke nur eingeschossig bebaubar seien.



Unter Berücksichtigung dessen habe der Verbandsgemeinderat aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für die ersten beiden Vollgeschosse einen einheitlichen Zuschlag zur Grundstücksfläche vorsehen dürfen, da zur Überzeugung der Richter deutlich weniger als 10 Prozent der Grundstücke nur eingeschossig bebaubar seien. Auch die Regelungen in der Satzung zur Veranlagung von Camping-, Sportplätzen und Freibädern seien mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit zu vereinbaren. Der Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sei ebenfalls wirksam. Insoweit würden Freibäder und Freizeitanlagen nicht in unzulässiger Weise privilegiert. Schließlich sei auch nichts dafür ersichtlich, dass die Beiträge in fehlerhafter Weise kalkuliert worden seien.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (PM)


Lokales: Westerburg & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


Umsatzsteuer und Minijobs: Seminar zu den Steueränderungen 2025/2026

Zum Jahreswechsel ändern sich zahlreiche steuerliche Regelungen, die insbesondere Unternehmen betreffen. ...

Binary Impact erhält Medienförderung Rheinland-Pfalz

Das Westerwälder Studio Binary Impact startet mit einer Landesförderung in die Konzeptionsphase eines ...

Westerwald-Brauerei gewinnt Deutschen Nachhaltigkeitspreis

Die Westerwald-Brauerei aus Hachenburg hat mit einer innovativen Technologie zur CO₂-Rückgewinnung ...

Jahresabschluss des Frustkiller-Freitags im Keramikmuseum Höhr-Grenzhausen

Der letzte Frustkiller-Freitag 2025 fand im Keramikmuseum Höhr-Grenzhausen statt. Mit einem Fokus auf ...

Die evm-Palettenparty geht in die zehnte Runde: Unterstützung für Karnevalsvereine

Zum zehnten Mal veranstaltet die Energieversorgung Mittelrhein (evm) ihre Palettenparty, um Karnevalsvereine ...

Wirtschaft in der Krise: IHK Koblenz fordert Reformen und setzt auf Cybersecurity

In der Wintersitzung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz wurden richtungsweisende Entscheidungen ...

Weitere Artikel


Feuerwehr Haiderbach gleich zweimal im Einsatz

Gleich zweimal wurde die Feuerwehr Haiderbach in den frühen Morgenstunden des 13. Januars alarmiert. ...

Bundesweiter Fernstudientag - Die IHK-Akademie Koblenz ist dabei

An dem jährlich bundesweit stattfindenden Ferstudientag beteiligt sich auch die IHK-Akademie Koblenz. ...

Schwerbehinderte beschäftigen: für Betriebe gilt Meldepflicht

Ab einer gewissen Anzahl Arbeitnehmer sind Arbeitgeber verpflichtet, eine gewisse Quote an schwerbeschädigten ...

Sommerkarneval: KARNEfestiVAL und närrischer Sonntag in Montabaur

Die Schloss-Garde Mons Tabor feiert nach zweimaliger Verschiebung in diesem Jahr Sommerkarneval auf der ...

IG BAU fordert "höheren Kontroll-Druck" im Westerwaldkreis

Unsaubere Praktiken im Visier: Das Hauptzollamt Koblenz, das auch für den Westerwaldkreis zuständig ist, ...

Halbjahreszeugnisse: Wie kann ich mein Kind sinnvoll unterstützen?

Die Halbjahreszeugnisse geben Eltern einen Hinweis darauf, wie es um die schulischen Leistungen ihrer ...

Werbung