Werbung

Nachricht vom 05.01.2022    

Quarantäneanordnung gegen Schülerin rechtmäßig

Eine Anordnung auf Absonderung ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn eine Schülerin im Klassenraum nicht in der Nähe einer mit der Omikronvariante des Sars-CoV-2-Virus infizierten Schulkameradin gesessen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die Antragstellerin besucht ein Gymnasium. Unter anderem im Fach Religion werden die Schüler ihrer Jahrgangsstufe klassenübergreifend unterrichtet. Am vorletzten Schultag vor den Weihnachtsferien nahm auch eine Mitschülerin der Parallelklasse am Religionsunterricht teil, die mit der Omikronvariante des Sars-CoV-2-Virus infiziert war. Daraufhin ordnete das Ordnungsamt der Stadt Koblenz gegenüber der Antragstellerin an, sich bis zum Ablauf des 5. Januar 2022 in häusliche Quarantäne zu begeben, das heißt ihre Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht zu verlassen und keinen Besuch von haushaltsfremden Personen zu empfangen.

Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte bei Gericht einen Eilantrag mit dem Hinweis, sie habe im Religionsunterricht nicht in der Nähe der infizierten Mitschülerin gesessen und stets eine FFP2-Maske getragen. Ein am 29. Dezember 2021 durchgeführter PCR-Test habe keinen Befund ergeben.

Der Antrag blieb ohne Erfolg. Die in Eilverfahren notwendige Interessenabwägung, so die Koblenzer Richter, falle zu Lasten der Antragstellerin aus. Die Absonderungsverfügung sei nämlich rechtmäßig. Sie finde ihre Grundlage in den einschlägigen infektionsrechtlichen Vorschriften. Nach den Bewertungen des Robert Koch-Instituts werde das Infektionsrisiko in Schulräumen nicht allein durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften, sondern unter anderem auch durch die Symptomatik der infizierten Person, Art und Lautstärke des Sprechens im Unterricht und die Belegungsdichte bestimmt. Diese Risikofaktoren ließen sich nicht sämtlich ausschließen.



Bei Schülern einer achten Klasse liege es nahe, dass es bei Betreten und Verlassen des Raumes sowie in der Pause zu engeren Kontakten und damit zu zusätzlichen Ansteckungsrisiken komme. Auch der von der Antragstellerin am 29. Dezember 2021 durchgeführte PCR-Test mit negativem Ergebnis ändere hieran nichts. Denn seit dem 22. Dezember 2021, dem Zeitpunkt des letzten möglichen Kontakts der Antragstellerin mit der positiv getesteten Mitschülerin, sei die vom Robert Koch-Institut ermittelte Inkubationszeit von bis zu vierzehn Tagen noch nicht abgelaufen. Dies sei erst am 5. Januar 2022 der Fall. Von daher sei es nicht zu beanstanden, dass die Schülerin als ansteckungsverdächtige Person bis zum Ablauf dieses Tages in häusliche Quarantäne abgesondert worden sei.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Januar 2022, 3 L 1/22.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Mehr dazu:   Coronavirus  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Vom Fundtier zur Familienkatze: Gina möchte ankommen

Als sehr junge Fundkatze kam Gina ins Tierheim Ransbach-Baumbach. Im Schlepptau hatte sie drei winzige ...

Fünf Chöre, ein Konzert: Regionalkirchenkonzert im Kloster Bornhofen

Chormusik aus verschiedenen Regionen vereint sich bei einem besonderen Konzert in Bornhofen. Am Sonntag, ...

Roboter und Handwerk im Wandel: Diskussion in Koblenz zur Zukunft der Arbeit

Die Arbeitswelt verändert sich – auch im Handwerk. Roboter, Künstliche Intelligenz und Fachkräftemangel ...

Herbstgefahr durch Laub: So beugen Hausbesitzer Wasserschäden vor

Laub sieht zwar harmlos aus, kann aber große Schäden verursachen. Besonders im Herbst drohen bei verstopften ...

50 Jahre Caritas-Werkstätten: Ein Fest der Inklusion und Gemeinschaft

Mit einer farbenfrohen Feier in Siershahn haben die Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn ihr 50-jähriges ...

Oldtimer-Rallye im Westerwald: Historische Fahrzeuge auf großer Fahrt

Am 4. Oktober 2025 wird der Westerwald erneut zur Kulisse für ein Spektakel aus vergangenen Zeiten. Der ...

Weitere Artikel


Zukunftsfeld Wirtschaft und Arbeit besucht FOC Montabaur

Wird in wenigen Jahren das Factory-Outlet in Montabaur um einen Erweiterungsbau und damit um knapp 90 ...

Orientalischer Tanz und Tanzfitness beim TuS Hachenburg

Nach einer Corona geschuldeten Pause wird das Training im Orientalischen Tanz sowie Tanzfitness voraussichtlich ...

Stadtbachsanierung: Obere Bahnhofstraße in Montabaur ab 10. Januar gesperrt

Am Montag, dem 10. Januar, wird die obere Bahnhofstraße in Montabaur für den Fahrzeugverkehr gesperrt. ...

Westerwälder Rezepte: Edle Schweinekartoffeln

Zu den großflächig angebauten Feldfrüchten gehörten nach dem Krieg vor allem Kartoffeln. Eine erfahrene ...

Zur Zukunft der CDU: Neujahrsempfang der Jungen Union Altenkirchen und Westerwald

Wie sieht sie aus, die Zukunft der CDU? Spätestens mit dem ernüchternden Abschneiden bei der Bundestagswahl ...

Das Neujahrsbaby im Herz-Jesu-Krankenhaus ist da

Das Dernbacher Neujahrsbaby 2021 heißt Neo und hat sich einige Stunden Zeit gelassen. Um 8.57 Uhr am ...

Werbung