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Nachricht vom 22.12.2021    

Prozess in Montabaur: Autofahrt unter Drogeneinfluss - Geldstrafe und "Lappen" weg

Von Wolfgang Rabsch

Unter dem Einfluss von Amphetaminen wurde eine Autofahrerin auf dem Autobahnrastplatz Heiligenroth im Frühjahr von der Polizei angehalten. Dabei bremste sie ihren Wagen voll ab, nachdem sie den Polizisten vor sich erst spät bemerkte und ihn fast überfahren hätte. Nun kam es zur Gerichtsverhandlung.

Symbolbild (Foto: Wolfgang Rabsch)

Montabaur. Da hätte sich die 35-jährige Angeklagte viel Ärger ersparen können, wenn sie im Frühjahr 2021 die Finger von Drogen gelassen hätte. Aber sie wusste es ja besser und hat während eines Aufenthalts in den Niederlanden bei Bekannten Drogen konsumiert und machte sich einen Tag später auf die Heimfahrt Richtung Frankfurt. Unterwegs wurde sie von Müdigkeitsgefühlen geplagt und fuhr an der Raststätte Heiligenroth raus, um dort eine Pause einzulegen.

Prompt geriet die Frau in eine Verkehrskontrolle der Polizei, die genau an dieser Raststätte durchgeführt wurde. Auf Anhaltezeichen eines Polizeibeamten reagierte sie nicht, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Polizeibeamten zu und bremste erst im allerletzten Moment ab. Der anschließend durchgeführte Alkohol- und Drogentest hatte das Ergebnis, dass die Angeklagte ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen im fahruntüchtigen Zustand geführt hatte. Soweit der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Wegen dieser Straftaten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen à 40 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate beantragt. Gegen diesen Strafbefehl legte die Angeklagte form- und fristgerecht Einspruch ein, so dass es vor dem Amtsgericht in Montabaur beim Einzelrichter Doktor Orlik Frank-Pilz zur Verhandlung kam. Die Verteidigerin der Angeklagten erklärte zu Beginn der Sitzung unumwunden, dass das Ziel des Einspruchs sei, einen Freispruch zu erwirken.

Die Angeklagte sah kein Fehlverhalten
Die Angeklagte erklärte, dass sie auf dem Rückweg von Holland gewesen sei und über die A 3 zurück nach Hause nach Frankfurt fahren wollte. Ihre Version klingt folgendermaßen: „An der Raststätte in Heiligenroth wollte ich anhalten, um eine Pause einzulegen. Auf der Einfahrt zur Raststätte kam zwischen Pkws und Lkws plötzlich ein Polizist mit einer Anhaltekelle auf der Straße, ich bremste sofort, habe den Polizisten nicht gefährdet und folgte den Anweisungen der Polizei. Ich war sehr nervös, weil ich ja wusste, dass ich tags zuvor Drogen konsumiert hatte. Ich brauchte acht Versuche, um endlich den Drogen- und Alkoholtest durchzuführen. Ich habe rechtzeitig abgebremst und habe keinen Polizeibeamten gefährdet. Von der Polizei wurde ich auf der Wache massiv unter Druck gesetzt, ich bekam es mit der Angst zu tun und war sehr eingeschüchtert.“

Mit Einwilligung der Verteidigerin und der Angeklagten wurde anschließend von zwei Polizeibeamten im Amtsgericht ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser erbrachte für die Angeklagte kein belastendes Ergebnis.



Die Sichtweise der Polizisten vor Ort
Bei der anschließenden Vernehmung von zwei Polizeibeamten erklärten diese, dass ihnen sofort aufgefallen sei, dass mit der Angeklagten etwas nicht stimme. Sie habe gerötete Augen gehabt, wirkte wirr und desorientiert und zitterte stark. Aus diesem Grund wurde sie mit zur Wache genommen, um dort eine Blutprobe durchzuführen.

Der Polizist, der die Angeklagte stoppen wollte, erklärte, dass er gerade zum Sprung zur Seite ansetzen wollte, weil die Angeklagte direkt auf ihn zufuhr. Doch genau in diesem Moment führte die Angeklagte eine Vollbremsung aus und brachte ihr Auto noch rechtzeitig zum Anhalten.

Die Sachverständige beschrieb die Folgen von Drogenkonsum

Die Sachverständige der Gerichtsmedizin der Universitätsklinik in Mainz erstattete ihr Gutachten. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte aufgrund der geschilderten Reaktionen bei der Kontrolle absolut fahruntüchtig gewesen sei. Dieses typische Verhalten tritt auf in der abklingenden Phase nach dem Konsum von Drogen und äußert sich in der Einschränkung der Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsmängeln. Alle diese Merkmale hatten die Polizeibeamten als Zeugen klar geschildert. Die Untersuchung der Blutprobe hatte ergeben, dass im Blut der Angeklagten 41 Nanogramm pro Milliliter Amphetamin festgestellt wurden.

Anträge von Staatsanwalt und Verteidigung
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte gegen die Angeklagte wegen Fahrens unter Drogeneinfluss eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verhängen. Zudem solle eine weitere Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten ausgesprochen werden.

Die Verteidigerin beantragte Freispruch; dem schloss die Angeklagte sich an und sagte in ihrem letzten Wort: „Es ist alles gesagt, ich habe einen Fehler begangen. Seit dem Vorfall habe ich keine Drogen mehr konsumiert.“

Urteil im Namen des Volkes
Das anschließende Urteil war eigentlich keine große Überraschung, denn die Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro sowie Entzug der Fahrerlaubnis für weitere sechs Monate entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In seiner Urteilsbegründung "wusch" der Vorsitzende der Angeklagten noch einmal kräftig den Kopf: „Sie sollten froh sein, dass nichts passiert ist. Sie hatten eine verzögerte Wahrnehmung und waren durch Pupillenerweiterung geblendet. Lassen Sie in Zukunft die Finger von den Drogen, denn sie haben durch ihr Fehlverhalten sich selbst am meisten geschädigt.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Wolfgang Rabsch)



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