Werbung

Nachricht vom 17.12.2021    

Corona-Testpflicht an Schulen war rechtmäßig

Die in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 8. Oktober 2021 (26. CoBeLVO) geregelte Corona-Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 1 26. CoBeLVO war die Teilnahme am Präsenzunterricht nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die genesen oder geimpft waren, oder die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügten, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlag.

Der Kläger ist Grundschüler. Er begehrte vom Beklagten, ihm ausnahmsweise die Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Durchführung von Testungen zu gestatten. Zur Begründung berief er sich darauf, dass die Testpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstelle, sowie außerdem auf die hohe Fehleranfälligkeit der Tests. Darüber hinaus sei sie gleichheitswidrig, weil sie nicht auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorgesehen sei. Der Beklagte lehnte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab, informierte die Schulen aber darüber, dass in medizinisch begründeten Fällen künftig auch sogenannte Lollytests akzeptiert würden.

Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Mit dieser begehrte er unter anderem die Feststellung, auch ohne Durchführung eines anerkannten Corona-Tests am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe keinen Anspruch auf die begehrte Feststellung. Denn die angegriffene Testpflicht sei rechtmäßig. Sie beruhe auf einer wirksamen Verordnungsermächtigung. Die Testpflicht an Schulen sei auch nicht unverhältnismäßig. Insbesondere trage sie zur Reduzierung des Infektionsgeschehens bei, was für die Annahme ihrer Geeignetheit genüge. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass durch regelmäßige Testungen Infektionen frühzeitig erkannt würden und dadurch die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ermöglicht werde. Die Testpflicht sei auch erforderlich und angemessen. Mildere, gleich geeignete Mittel existierten nicht.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Wohnstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57518 Alsdorf

pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Vollzeit

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57518 Alsdorf

Hilfskraft (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mitarbeiter/-in (m/w/d) für die Essensausgabe an Außenstellen

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Darüber hinaus habe der grundgesetzlich verankerte Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unabhängig vom Fortschritt der Impfkampagne und der Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten deutlich größere Bedeutung als die mit der Testpflicht verbundenen und allenfalls als gering einzustufenden Eingriffe in die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie der elterlichen Erziehung und Fürsorge. Dabei seien die (zum Zeitpunkt der Entscheidung noch) fehlende Zulassung von Impfstoffen für Kinder im Grundschulalter sowie ferner zu berücksichtigen, dass in Schulen gleichzeitig viele Menschen auf engem Raum zusammenträfen und Abstände oftmals nicht eingehalten werden könnten.

Die weitgehend einheitlich zu beurteilende Situation an Schulen sei zudem mit der von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsplätze äußerst unterschiedlich ausgestaltet seien, nicht vergleichbar, sodass die Testpflicht auch nicht gleichheitswidrig sei. Dem Kläger sei die Durchführung von Corona-Tests auch zumutbar. Sie stelle sich ihm gegenüber im Einzelfall auch nicht als unverhältnismäßig dar, denn ihm stehe es insbesondere frei, speichelbasierte Tests durchzuführen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021, 4 K 407/21.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Mehr dazu:   Coronavirus  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Stöffel-Fest 2026: Ein Wochenende voller Erlebnisse für die ganze Familie

Das Stöffel-Fest in Enspel steht wieder vor der Tür und bietet am 29. und 30. August 2026 ein buntes ...

Marmer Eventwochenende: Sport, Musik und Familienfreuden in Bad Marienberg

Vom 28. bis 30. August 2026 verwandelt sich Bad Marienberg erneut in einen lebendigen Treffpunkt für ...

Finales Open-Air-Konzert im Amphitheater von Höhr-Grenzhausen

Am 26. August 2026 lädt das Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum "Zweite Heimat" in Höhr-Grenzhausen zum ...

Entdeckungstour im Wald von Höhr-Grenzhausen

Am 28. August 2026 lädt das Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum "Zweite Heimat" zu einer spannenden Försterwanderung ...

Big Band Summit 2026: Jazz im Westerwald erblüht

Am 4. September 2026 wird Montabaur zum Zentrum der Big-Band-Musik. Das Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz ...

Unfallflucht auf der K127 bei Ransbach-Baumbach: Polizei sucht schwarzen Opel Astra

Zwischen Ransbach-Baumbach und Wittgert kam es am Abend des 21. August 2026 zu einem Verkehrsunfall mit ...

Weitere Artikel


CDU im Kreistag: Mobilität modern managen

Eine realistische, umsetzbare und finanzierbare Planung, die dem Bürger auch ein bedarfsbezogenes Mobilitätsangebot ...

Hachenburger Sport- und Wanderfreunde: Christel Sältzer weiterhin Vorsitzende

Die Sport- und Wanderfreunde Hachenburg, vom Sportbund Rheinland als seniorenfreundlicher Verein ausgezeichnet, ...

Westerwaldkreis unterstützt das Frauenhaus

Eine wichtige Anlaufstelle bei Gewalt in Familien ist das Frauenhaus Westerwald. Seit inzwischen über ...

Betriebswirtschaftslehre in Corona-Zeiten: Azubis lernen digital

Mehr BWL-Verständnis für Auszubildende in kaufmännischen Berufen und erweiterte Fähigkeiten, im Team ...

Internet-Tipps nicht nur für Lehrer: Vorhang auf für jede Menge Schulsportideen

Viele Ideen und Tipps, um den Sportunterricht spannender und abwechslungsreicher zu gestalten, sind jetzt ...

Kirche in Höchstenbach mit blauer Farbe beschmiert

Die Polizei sucht Zeugen in Höchstenbach: In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag hat ein bislang unbekannter ...

Werbung