Werbung

Nachricht vom 08.12.2021    

Polizeibeamter wegen ungenehmigter Nebentätigkeit aus dem Dienst entfernt

Ein Polizeibeamter, der über mehr als ein Jahr krankheitsbedingt keinen Dienst verrichtet, zugleich aber in diesem Zeitraum einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Dem Beamten, der als Polizeioberkommissar zuletzt bei einer Polizeiinspektion des Landes eingesetzt war, wurde im Jahr 2015 eine auf ein Jahr befristete Nebentätigkeitsgenehmigung als Ausschankhilfe in dem von seiner Familie betriebenen Restaurant erteilt. In der Folgezeit beantragte der Beamte keine weiteren Nebentätigkeitsgenehmigungen; seit dem Frühjahr 2017 verrichtete er krankheitsbedingt keinen Dienst mehr auf seiner Polizeiinspektion.

Nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass der Beamte weiterhin und trotz Erkrankung einer Nebentätigkeit nachgehe, ermittelte das Land als Dienstherr im Umfeld des Lokals und erhob auf der Grundlage der erlangten Erkenntnisse Disziplinarklage. Auf diese Klage hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier den Beamten aus dem Dienst entfernt, weil er gegen das als Kernpflicht von Beamten ausgestaltete Gebot zum vollen persönlichen Einsatz im Beruf verstoßen habe. Zudem habe er durch die offen für jedermann wahrnehmbare Tätigkeit im Lokal die ihm obliegende Verpflichtung verletzt, sich außerhalb des Dienstes in einer Weise zu verhalten, die der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf und das Ansehen der Polizei erfordern.

Mit seiner gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte der Beamte geltend, er habe lediglich sporadisch und zudem unentgeltlich im Restaurantbetrieb seiner Familie mitgeholfen; dies stelle keine Nebentätigkeit im Sinne des Beamtenrechts dar. Außerdem sei ihm geraten worden, wegen einer Depression „unter die Leute zu gehen“. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem mehrere Gäste des Lokals und die mit den Ermittlungsmaßnahmen betrauten Polizeibeamten vernommen und der Beamte angehört wurden, die Berufung zurück.



Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich der Beamte nicht lediglich bei seiner Familie im Lokal aufgehalten habe, sondern dort vielmehr auch einer Nebentätigkeit nachgegangen sei, obwohl er über Monate hinweg krankgeschrieben gewesen sei. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das seine Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für einen Beamten, der sich über einen erheblichen Zeitraum hinweg kontinuierlich und bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinwegsetze, könne die Allgemeinheit berechtigterweise kein Verständnis aufbringen.
(Urteil vom 17. November 2021, Aktenzeichen: 3 A 10118/21.OVG)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Verstöße gegen Verkehrsregeln: Polizei Montabaur führt umfangreiche Kontrollen durch

Montabaur. Im Rahmen der Verkehrskontrollen konnten eine Reihe von Verstößen gegen die Verkehrsordnung aufgedeckt werden. ...

Neues Leben für die Bücherei in Holler: Crowdfunding für moderne Regale

Holler. Die Katholische Öffentliche Bücherei Holler/Untershausen hat eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um ihre in die ...

Polizei warnt vor betrügerischen Schockanrufen in Montabaur

Montabaur. Aktuell sind Unbekannte aktiv, die aus Call-Centern heraus telefonisch Kontakt vor allem zu Einwohnern von Montabaur ...

Erweiterung des Outlets in Montabaur: Stadt und Verbandsgemeinde beschließen nächste Schritte

Montabaur. Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur unterstützen die Erweiterung des FOC, das seit seiner Eröffnung im Sommer ...

Mit dem Löwenfest in Hachenburg in den Herbst starten

Hachenburg. Hier gibt es Vieles: von warmen Kuschelsocken, Schals und Mützen über Kerzen und Haushaltswaren bis hin zu wohltuenden ...

Demografischer Wandel im Westerwald: Seniorenpolitik als Schlüssel zur Zukunft

Westerwaldkreis. Dr Senioren- und Behindertenrat des Westerwaldkreises weist auf die Notwendigkeit einer engagierten Seniorenpolitik ...

Weitere Artikel


Westerwald: Lieferschwierigkeiten bei Gelben Säcken

Westerwaldkreis. Der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) teilt mit, dass es zu Verzögerungen beim Verteilen der ...

Erfolgreicher Handwerks-Nachwuchs auf Bundesebene

Koblenz/Berlin. Mit elf Podiumsplätzen, davon fünf erste Bundessieger, vier Zweitplatzierte sowie zwei Bronzegewinner haben ...

CDU-Wirtschaftsrat Altenkirchen-Betzdorf bestätigt Christoph Held als Sektionssprecher

Region. Ebenfalls einstimmig in den Vorstand der Sektion wiedergewählt sind Dr. Michael Fink, Seniorchef der Gemeinschaftspraxis ...

Impfpassfälschern das Handwerk gelegt

Neuwied. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, deren Zweck die Herstellung ...

Studienzeit in Beirut: Bad Marienberger Pfarrer Karl Jacobi ist im Libanon

Bad Marienberg. Die Studienzeit für Pfarrer an der Near East School of Theology (NEST) in Beirut ist international ausgerichtet. ...

Witz und Sound der Zwanziger im Forum Selters (2G+)

Selters. Die goldenen Zwanziger haben den Sänger und Schauspieler Sebastian Coors schon immer fasziniert. Er wendet den Humor ...

Werbung