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Pressemitteilung vom 03.12.2021    

Rheinland-Pfalz: Menschen mit Booster-Impfung von Corona-Testpflicht ausgenommen

Ab morgen (4. Dezember) gilt in auch in Rheinland-Pfalz die 2G-plus-Regel in Innenräumen. Vollständig gegen Corona Geimpfte müssen dann also ebenfalls ein negatives Schnelltestergebnis vorweisen, um beispielsweise eine Gaststätte zu besuchen. Doch nach neuestem Stand (3. Dezember) sind von dieser Regelung Menschen mit Auffrischungsimpfung ausgenommen.

Symbolfoto: Archiv

Region. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sonder-Sitzung die Änderungen für die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung (Die Kuriere berichteten hier.). Die Verordnung wird heute (3. Dezember) im Laufe des Abends verkündet und tritt morgen in Kraft.

"Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab morgen flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.




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Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über zwölf Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test. (PM)

Lesen Sie auch:

Corona: Diese 20 Punkte haben die Kanzlerin und die Regierungschefs beschlossen






Mehr dazu:   Coronavirus  
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