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Nachricht vom 16.02.2011    

Kreisverwaltung kontrollierte Waffenbesitzer

Die Kreisverwaltung in Montabaur macht ernst bei der Kontrolle von Waffenbesitzern, die das neue Waffenrecht verlangt, um die sichere Verwahrung der Schusswaffen zu gewährleisten. Im vergangenen Jahr führten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung 13 verdachtsunabhängige und eine Verdachtskontrolle durch. „Kein Befund, alles ordnungsgemäß“, lautet das Resümee für 2010.

Sebastian von Thenen, Leiter der unteren Waffenbehörde, wacht über die Waffenschränke im gut gesicherten Tresorraum der Kreisverwaltung. Derzeit sind die Schränke wieder voll von freiwillig zurückgegeben Waffen. Sie werden unbrauchbar gemacht und in die Verwertung gegeben.

Westerwaldkreis. Die Anzahl der Kontrollen mag Außenstehenden niedrig erscheinen, die Behörde setzt eher auf den psychologischen Effekt, da man die circa 8000 Waffenbesitzer mit ihren rund 24.000 gemeldeten Waffen aus personellen Gründen nur stichprobenartig kontrollieren kann. Dennoch sollte jeder Sportschütze und Waffensammler wissen, dass ihn eine Kontrolle treffen kann.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 286 Kurz- und Langwaffen freiwillig zurückgegeben, die zum größten Teil aus Nachlässen stammen. „Auch in den ersten beiden Monaten des Jahres haben wir bereits viele Waffen zurück erhalten. Es ist nichts Spektakuläres dabei. Kleinkaliber- und Luftgewehre, Gaspistolen und ähnliches“, erläutert Sebastian von Thenen, Leiter der unteren Waffenbehörde bei der Kreisverwaltung in Montabaur. Die zurückgegebenen Waffen werden zunächst gesammelt und dann, wenn eine größere Menge zusammengekommen ist, der Verwertung zugeführt. Das entspricht in etwa bundesrepublikanischem Durchschnitt. Pro Jahr stellte die Kreisverwaltung zwischen 100 und 150 neue „waffenrechtliche Erlaubnisse" aus. Dazu zählt auch der zum Führen einer Waffe benötigte Waffenschein, der nicht mit der Waffenbesitzkarte zu verwechseln ist. Der Schein wird üblicherweise nur für Bewachungsunternehmer und besonders gefährdete Personen ausgestellt. Generell erhält nur derjenige eine waffenrechtliche Erlaubnis, der Zuverlässigkeit, Sachkunde, persönliche Eignung und ein „besonderes Bedürfnis" nachweisen kann. Letzteres wird beispielsweise Jägern, Sportschützen, Bewachungspersonal oder auch Waffensammlern zugestanden. Junge Erwachsene unter 25 Jahren müssen außerdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um eine Waffenbesitzkarte für großkalibrige Sportwaffen zu bekommen.



Das Waffenrecht soll die Bürger vor Gewalt schützen. Es regelt Herstellung, Kauf sowie privaten Besitz von Waffen und Munition. Nach dem Amoklauf von Winnenden im März 2009 wurde das Recht in mehreren Punkten verschärft. Waffenbesitzer müssen jetzt mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen härtere Strafen, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer illegaler Waffen war eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung eingeführt worden. Seitdem wurden im Westerwaldkreis mehrere hundert Pistolen und Gewehre eingeschmolzen, die Waffenbesitzer bei der Polizei oder der unteren Waffenbehörde freiwillig abgegeben hatten. Bis 2012 soll ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Darin werden Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Name und Adresse von Verkäufer und Besitzer aller Schusswaffen für mindestens 20 Jahre erfasst. Bisher gab es laut Bundesinnenministerium rund 570 Waffenerlaubnisbehörden, die ihre Daten nicht vernetzt hatten.


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