Werbung

Nachricht vom 23.11.2021    

Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch

Von Wolfgang Tischler

Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung soll am Mittwoch (24. November) in Kraft treten. „Wir setzen landesweit klare Regeln in Kraft, auf eine Unterscheidung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten wird verzichtet“, heißt es aus Mainz.

Symbolfoto

Region. Der Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch. Dann gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch bei der Vorstellung der Eckpunkte zur neuen Verordnung. Für Kinder und Jugendliche wird es dazu Ausnahmen geben. So seien Kinder unter zwölf Jahren generell davon ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren gelte die „3G“-Regel, so der Minister.

Grundsätzlich gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht, wenn Abstand nicht sicher eingehalten werden kann sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Die Maske kann am Platz und beim Verzehr von Speisen und Getränken entfallen. Hochschulen bleiben im 3G-Präsenzbetrieb mit angepassten Lösungen für jede Hochschule. In Schulen wird es künftig zwei anlasslose Tests pro Woche geben. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen.

Viel sei in den letzten Tagen über die Durchführung von Weihnachtsmärkten gesprochen worden. „Land und Kommunen sind sich einig, dass die „2G“-Regel auch überall dort angewendet werden sollte, wo dies vor Ort durch die Gegebenheiten sinnvoll machbar ist, beispielsweise bei Zugangskontrollen“, sagte der Minister.

Die wichtigsten Eckpunkte der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung
Das bisher geltende Warnstufensystem anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt. Stattdessen ist nach der 28. CoBeLVO nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospiltalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen.

Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen:

Die bisherige Möglichkeit für Mitarbeiter von Einrichtungen, mit tagesaktuellem Test auf das Tragen einer Maske zu verzichten, wird eingeschränkt: Die Maskenpflicht entfällt für die genannten Mitarbeiter nur dann, wenn diese geimpfte oder genesene Personen sind (ohne dass dann allerdings ein tagesaktueller Test vorgelegt werden muss).

Änderungen bei Testpflicht (§ 3 Abs. 5):
Für die in der 28. CoBeLVO an den verschiedenen Stellen angeordnete Testpflicht kann diese nun nur noch erfüllt werden durch Vornahme eines (professionellen) Schnelltests durchgeschultes Personal (und keinen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest mehr) oder durch einen PCR-Test. Ausnahme (hier auch Selbsttests unter Aufsicht möglich): Testungen von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, Testung der Arbeitnehmer sowie Arbeitgebern, diese ist aber nicht in der 28. CoBeLVO, sondern in § 28 b IfSG geregelt.



Einführung 2G-Regelung:
Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesene oder geimpfte Personen sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (hierfür muss eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Diagnose vorgelegt werden) sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt. In beiden Ausnahmefällen müssen die entsprechenden Personen dann aber einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).

Die vorstehend 2G-Regelung gilt in folgenden Bereichen:
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen mit Einlasskontrolle
Innengastronomie (Ausnahme: Kantinen und Mensen sowie Versorgung von Berufskraftfahrer in Autobahnraststätten)
in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen
Teilnahme an Reisebus- oder Schiffsreisen
für Kunden bei körpernahen Dienstleistungen (außer Reha-Sport und Dienstleitungen aus medizinischen Gründen)
für Kunden bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen
Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich
Innenbereich von Schwimmbädern, Thermen und Saunen
Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen
Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
Innenbereich von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlich
außerschulische Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich
Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur
Innenbereich von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten,

Sonderregelung für standesamtliche Trauungen:
Hier gilt die 2G-Regelung nicht. Es gelten hier die Testpflicht und - außer für die Eheschließenden - die Maskenpflicht.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates, der am heutigen Dienstag tagt, tritt die Verordnung am Mittwoch in Kraft und wird bis zum 15. Dezember 2021 gelten.


Mehr dazu:   Coronavirus  

Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Wissen auf Facebook werden!


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


"Fachwerkmord" trifft auf Saxophon: Krimiautorin Brühl liest im b-05 Café

Montabaur. Spannung pur und dazu noch eine Prise Musik: Darauf können sich die Besucher des b-05 Cafés freuen. Ab 12 Uhr ...

DFB-Punktespiel: SSV Weyerbusch als erster FVR-Verein mit Gold-Status ausgezeichnet

Weyerbusch. Engagement und vielfältige Bemühungen werden belohnt – darüber durfte sich nun auch der SSV Weyerbusch freuen. ...

Pedel-Waldfest: Klettern und Grillen zwischen Vallendar und Hillscheid

Höhr-Grenzhausen. Die Handballer aus Vallendar öffnen am Mittwoch, 1. Mai, bereits ab 10 Uhr die Pforten auf dem Pedel und ...

Westerwaldwetter: Winter ade - Frühsommer hält Einzug

Region. Die nördliche Strömung, die uns diese Kaltluft brachte, kommt zum Erliegen. Der Weg aus Süden wird frei und warme ...

Der Kinderschutzbund Westerwald informiert zum Tag der gewaltfreien Erziehung

Region. Seit dem 1. Januar 2011 ist das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. ...

Wölfin verantwortlich für Übergriffe auf Schafherden in Wallmerod

Wallmerod. Die DNA-Analyse der toten Lämmer, die am Montag, den 8. April 2024, nach den Übergriffen auf zwei benachbarte ...

Weitere Artikel


Montabaur: Mathematik ist das Nachhilfefach Nummer 1

Montabaur. Kein anderes Fach bereitet Schülern mehr Probleme als Mathematik. Entsprechend benötigen mehr als 60 Prozent aller ...

Neue automatische DHL Packstation in Hachenburg in Betrieb genommen

Hachenburg. DHL hat eine neue automatische Packstation am Kleeberger Weg 35-37 in Hachenburg in Betrieb genommen. Kunden ...

Wohnzimmer-Lesung in Gehlert: Einblicke abseits des Offensichtlichen

Gehlert. Von den Geheimnissen hinter dem Offensichtlichem, den Gründen zwischen den Zeilen, dem Zwischenraum in den Momenten. ...

Westerwälder Unternehmen äußern Unmut über den Moloch der Bürokratie

Montabaur. Auf der letzten Herbstsitzung des Beirates der IHK-Regionalgeschäftsstelle Montabaur in der zu Ende gehenden Wahlperiode ...

Auch für Bürger aus dem WW-Kreis: Impfaktion des Siegener MVZ Wellersberg

Siegen. An drei Nachmittagen sind Impfwillige eingeladen, über den Haupteingang die MVZ-Praxen in der ersten Etage aufsuchen, ...

Kinder mit Diabetes und deren Eltern und Pädagogen nicht alleine lassen

Westerwaldkreis. Diabetes ist eine der vielen Volkskrankheiten, die mittlerweile das Leben vieler Menschen begleitet. Doch ...

Werbung