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Nachricht vom 20.11.2021    

EEG-Umlage sinkt 2022 - Preise vergleichen

Ab 1. Januar 2022 wird die EEG-Umlage sinken. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass diese Preissenkung nicht immer an Kundinnen weiter gegeben wird. Die Verbraucherschützer raten, Preise zu vergleichen und einen Versorgerwechsel zu prüfen.

Symbolfoto

Koblenz. Ab 1. Januar 2022 wird die Umlage für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sollten Anbieter diese Senkung an ihre Kunden weitergeben. Zu rechnen ist aber eher mit Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Versorger müssen auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

„Um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen, argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, während sie Preissenkungen immer wieder unter den Tisch fallen lassen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Insbesondere wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde, müssten die Vergünstigungen an die Kunden weitergegeben werden. Denn dann kann in den allermeisten Fällen eine Preiserhöhung wegen der anstehenden Senkung nicht mit den gestiegenen Einkaufspreisen begründet werden. Die Einkaufspreise sind regelmäßig von der Preisgarantie umfasst und dürfen dann nicht an die Kunden durchgereicht werden.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, Preise zu vergleichen. „Wenn andere Anbieter die deutliche Preissenkung von 2,8 Cent zum Jahresanfang weitergeben, könnte sich ein Wechsel auszahlen“, so Müller.




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