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Nachricht vom 04.11.2021    

Westerwaldkreis: Martinsfeuer müssen Umwelt- und Tierschutzkonform sein

Für die Martinsfeuer, die in zahlreichen Ortsgemeinden im Westerwald am 11. November entzündet werden, müssen Brennstoffe und Gelände sorgfältig gewählt sein. Auch muss der Tierschutz gewährleistet werden. Private Martinsfeuer, auch auf Gewerbegrundstücken, werden nicht genehmigt.

Symbolfoto (Fotoquelle: Pressestelle der Kreisverwaltung)

Westerwaldkreis. Nachdem im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie alle Martinsumzüge abgesagt werden mussten, lassen dieses Jahr wieder etliche Gemeinden im Westerwaldkreis das Brauchtum zur Erinnerung an den Heiligen St. Martin in der Zeit um den 11. November wiederaufleben. In diesem Zusammenhang bittet die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises darum, dass der Gedanke des Umwelt- und Tierschutzes entsprechende Beachtung findet.

Als geeignete Brennstoffe gelten lediglich Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden. Beschichtetes oder getränktes Holz darf keine Verwendung finden.
Auch Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als sogenannte Starthilfe sind verboten. Ein Einsatz dieser Materialien ist mit erheblichen Schadstoffbelastungen für die Umwelt und Gefahren für die Gesundheit verbunden. Sofern diese dennoch für eine Verwendung vorgesehen sind, hat der Verantwortliche diese auszusortieren und fachgerecht zu entsorgen. Verstöße werden durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entsprechend verfolgt.




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Besondere Sorgfalt sollte bei der Auswahl der Feuerstelle walten. Abstände zum Wald oder anderen Gehölzen sollten mindestens 100 Meter betragen, zu Gebäuden und Straßen etwa 50 Meter. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und brandschutzrechtlichen Vorgaben sind ebenfalls zu beachten. Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Brandstelle außer Kontrolle gerät.
Private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken, werden nicht genehmigt.

Auch die Belange des Tierschutzes sollten Beachtung finden. In den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Kleintiere aufhalten, welche dann verbrennen oder ersticken. Zu empfehlen ist daher, das Holz zunächst zu sammeln und erst am Tag des Martinsfeuers aufzuschichten.

Für weitere Informationen stehen Markus Krebs (02602/124-765) und Marco Metternich (02602/124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Verfügung. (PM)



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