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Nachricht vom 29.01.2011    

Neuregelung für Medikamentenwahl verwirrt

Seit Januar 2011 gibt es die Wahlfreiheit für Medikamente. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können jetzt also neben dem von dem Apotheker eigentlich abzugebenden Mittel auch ein wirkstoffgleiches anderes Präparat wählen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Der Montabaurer Dak-Leiter erklärt warum.

Montabaur. Bei Apothekern und Patienten herrscht Verwirrung. Seit Januar gilt eine neue Wahlfreiheit für Medikamente, doch die führt vielerorts zu Chaos. „Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können jetzt neben dem von dem Apotheker eigentlich abzugebende Mittel auch ein wirkstoffgleiches anderes Präparat wählen“, sagt Daniel Richter, Dak-Leiter in Montabaur. „Voraussetzung ist, dass der Arzt den Austausch zulässt.“ Doch Vorsicht: Entscheidet sich der Versicherte für ein Alternativ-Medikament, für das kein Vertrag mit der Krankenkasse besteht, muss er zunächst die Kosten vollständig alleine tragen. Das Rezept mit Quittung kann dann bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. „Die Krankenkassen dürfen jedoch nur den Preis für das rabattierte und damit erheblich günstigere Arzneimittel erstatten“, sagt Richter. „Das wird in der Regel weniger sein, als gezahlt wurde. Der Patient muss die Differenz zum Preis seines Wahlarzneimittels selbst tragen.“



Richter rät deshalb davon ab, von der Regelung Gebrauch zu machen. Er empfiehlt, den hochwertigen Arznei¬mitteln der Dak-Vertragspartner zu vertrauen. Dies seien Produkte, die sich nur in Packung, Form und Farbe von den Originalpräparaten unterscheiden, inhaltlich aber gleich sind. „Wir haben mit verschiedenen großen Herstellern Rabattverträge über die wichtigsten Arzneimittel-Wirkstoffe wie zum Beispiel Bluthochdruck-Präparate oder Antibiotika geschlossen. Versicherte können dadurch oft zwischen drei verschiedenen Medikamenten unterschiedlicher Hersteller wählen, so besteht genügend Auswahl.“

Übrigens: Wird ein rabattiertes Arzneimittel nicht vertragen, sollte nicht einfach im Rahmen der Mehrkostenregelung ein anderes Arzneimittel in der Apotheke ausgesucht werden. „Sprechen Sie vorher mit Ihrem Arzt“, rät der Dak-Experte. „Dieser kann dann entscheiden, welches Arzneimittel aus medizinischen Gründen das Richtige ist.“


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