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Pressemitteilung vom 17.09.2021    

Was viele Eltern nicht wissen: Schüler und Kita-Kinder sind gesetzlich unfallversichert

Für über 521.000 hat in Rheinland-Pfalz ein neues Schuljahr begonnen. Auch Kinder lernen jetzt den neuen Kita-Alltag kennen. Was die Eltern häufig nicht wissen: Während des Schul- oder Kita-Besuches sind die Kinder gesetzlich unfallversichert. Die Kosten hierfür tragen das Land und die Kommunen.

Schüler und Kita-Kinder sind während ihres Besuchs in einer Bildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert. (Foto: Unfallkasse RLP)

Westerwaldkreis. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert über den Versicherungsschutz von Kindern in Kindertagesstätten (Kita) und Schulen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Tätigkeiten, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Bildungseinrichtung fallen. Damit sind Unfälle während des Unterrichts und der Betreuung, in den Pausen oder auf dem Hin- sowie Heimweg versichert, aber auch Klassenfahrten, Ausflüge oder sonstige Schul-
und Kitaveranstaltungen. Versicherungsschutz bedeutet, die Unfallkasse kümmert sich insbesondere um die medizinische Versorgung, aber auch um die sozialen und schulischen Folgen des Unfalls. Angefangen bei Arztbesuchen, über Klinikaufenthalte bis zur Versorgung mit Hilfsmitteln oder der Übernahme von Kosten für Förderunterricht. Bei Unfällen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kann auch eine Verletztenrente gezahlt werden. Je nach Bedarf berät, organisiert und finanziert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Versorgung der versicherten Kinder und Jugendlichen.



Was ist nach einem Schulunfall zu beachten?

Folgendes ist nach einem Unfall während des Schul- oder auch Kitabesuchs zu berücksichtigen: Erstens muss die Institution diesen bei der Unfallkasse melden. Ist die Verletzung auf dem Hin- oder Heimweg entstanden, sollten die Eltern die Bildungseinrichtung benachrichtigen.
Zudem ist es wichtig, beim Arztbesuch zu erwähnen, dass es sich um einen Schul- oder Kita-Unfall handelt. Denn nur so kann der Arzt das entsprechende Heilverfahren einleiten und direkt mit der Unfallkasse abrechnen.

Alles Wichtige zu diesem Thema finden Interessierte neben zahlreichen weiteren Informationen auf der neuen Elternseite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter www.ukrlp.de, Webcode b1905. (PM)


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