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Nachricht vom 01.09.2021    

Straßenverkehr im Westerwald – diese Regeln gelten

Viele Unfälle im Straßenverkehr ließen sich verhindern, wenn jeder Verkehrsteilnehmer sich an die allgemeingültigen Regeln halten würde. Dennoch gibt es leider jedes Jahr aufs Neue eine Vielzahl von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dabei merken vor allem Fahrer, die schon lange einen Führerschein haben, dass sie nach einigen Jahren nicht mehr alle wichtigen Regeln im Kopf haben. Ein paar der wichtigsten Grundregeln sind in diesem Artikel zusammengefasst.

Alkoholverstöße im Straßenverkehr – don´t drink and drive. Symbolfoto: WW-Kurier

Die Fahrerlaubnis – ohne geht es nicht
Die Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr legen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Dazu gibt es in jedem Bundesland noch einmal eigene Verordnungen in Sachen Bußgeldhöhe. Einer der wichtigsten Punkte beim Schutz der Allgemeinheit im öffentlichen Straßenverkehr ist die in § 2 StVG festgelegte Notwendigkeit, eine Fahrerlaubnis zu haben, um ein Kraftfahrzeug zu fahren. Bedeutet im Klartext, dass Autofahren ohne Führerschein eine Straftat ist. Wer sich dennoch ohne gültige Papiere hinters Steuer setzt muss auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Wer einmal einen Führerschein gemacht hat, kann diesen allerdings auch wieder verlieren. Auch hierzu regelt das StVG die wichtigsten Faktoren. So ist beispielsweise jemand, der wiederholt und erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat, nicht oder nicht mehr geeignet, um ein Kraftfahrzeug zu führen. Bleibt die Frage, welche verkehrsrechtlichen Vorschriften hier im Westerwald und in der Umgebung gelten und an welchen Stellen es knifflig werden kann.

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind einer der Hauptknackpunkte
Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass vonseiten der jeweils zuständigen Behörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einzelnen Straßen vorgesehen wird. In vielen Fällen geht es um die Sicherheit von Anwohnern oder der Fahrer selbst. Wenn die Straße beispielsweise durch eine reine Wohngegend führt, eine Schule in unmittelbarer Nähe liegt oder sehr scharfe Kurven macht. Auch Lärmbelästigung kann ein Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sein. Dabei halten sich selbst an die klassischen 50 Kilometer pro Stunde innerorts nicht alle Autofahrer, wie die Bewohner von Rothenbach längst feststellen mussten.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Vermeidung von Lärmbelästigung ist übrigens in der Regel für Straßen vorgesehen, auf denen das Verkehrsaufkommen bei 10.000 Fahrzeugen pro Stunde liegt. Jenseits deutscher Autobahnen ist ein solches Verkehrsaufkommen kaum zu erreichen.
Die Statistik des Kraftfahrtbundesamtes zeigt dabei, dass gerade Geschwindigkeitsverstöße sowohl bei Männern als auch bei Frauen die am häufigsten begangene Ordnungswidrigkeit ist. Dabei sind sie ein wichtiger Faktor, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Vor allem für Teilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer, für die ein Unfall oftmals noch schwerwiegendere Folgen hat als für den Autofahrer selbst.

Das Handy am Steuer – eine der größten Gefahren im Straßenverkehr
Schon seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Regeln im Straßenverkehr aber leider immer noch nicht bei jedem Verkehrsteilnehmer angekommen, ist das Handyverbot am Steuer. Dabei geht es nicht nur darum, beim Autofahren nicht das Handy am Ohr zu haben. Auch das Schreiben einer Nachricht oder das kurze Lesen einer E-Mail sind verboten.

Tatsächlich bezieht sich das Verbot darauf, das Handy „aufzunehmen“ und zu „nutzen“, während man am Straßenverkehr teilnimmt. Bedeutet im Klartext, dass schon das bloße Hochheben eines Handys, um darauf zu schauen, unter Verbot steht. Das hat auch einen Sinn, denn durch den Blick auf das Handy wird der Fahrer oder die Fahrerin komplett vom Straßenverkehr abgelenkt. Bedenkt man, dass man bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h immer 8,33 Meter pro Sekunde zurücklegt, sind das bei einem 10 Sekunden andauernden Blick aufs Handy volle 83 Meter. Bei dieser Entfernung kann viel passieren. Von dem Vordermann, der plötzlich bremst, bis zum Kind, das vom Fahrer ungesehen einfach auf die Straße läuft.

Entsprechend hoch sind auch die Strafen für die Nutzung des Handys am Steuer angesetzt. So werden in den folgenden Fällen Bußgelder fällig:

- Nutzung des Handys als Fahrer am Steuer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- … mit Gefährdung anderer: 150 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot
- … mit Sachbeschädigung: 200 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot

Übrigens: Auch die Handynutzung auf dem Fahrrad ist verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet.

Wenn Fahrzeuge nicht mehr verkehrstauglich sind
Gerade in der Urlaubszeit ist das Verkehrsaufkommen in den Gemeinden rund um den Westerwald besonders hoch. Da die Gegend eine beliebte Urlaubsregion ist, fragen sich viele Reisende vor dem Reiseantritt, ob sie hier womöglich andere Regularien beachten müssen als in anderen Teilen Deutschlands. Da das Straßenverkehrsrecht allerdings Bundesrecht ist und von den einzelnen Bundesländern lediglich flankierende Verordnungen erlassen werden dürfen, greifen im Straßenverkehr deutschlandweit grundsätzlich die gleichen Rechtsgrundlagen.

Ein wichtiger Punkt dabei ist zum Beispiel die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Dazu gehören funktionierende Lichtsysteme, die Bremsen, die Bereifung und die Tatsache, dass nicht einzelne Teile des Fahrzeugs locker an der Karosserie hängen und zu jeder Zeit herunterfallen könnten. Das ist wichtig, um eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherstellen zu können. Vor allem im Bereich der Berufskraftfahrer gibt es in dieser Hinsicht oft Schwierigkeiten. So sehen sich die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz beispielsweise immer wieder genötigt, einzelne Fahrzeuge aufgrund ihres Zustands stillzulegen und aus dem Verkehr zu ziehen.

Bei Autofahrern ist einer der wichtigsten Faktoren die Bereifung des Fahrzeugs. Dementsprechend gibt es zur Bereifung auch verschiedene wichtige Regularien zu beachten. Da wäre unter anderem die Profilmindesttiefe, die im mittleren Bereich der Lauffläche 1,6 mm betragen muss.

Was für Urlauber im Westerwald jedoch oftmals noch wichtiger ist, ist die Rechtslage zum Thema Winterreifen. In Deutschland gilt eine Pflicht zur Nutzung von Winterreifen bzw. zu Reifen, die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht.

Hier im Westerwald kann es vor allem Urlaubern aus dem Flachland im Herbst oder Frühling schnell passieren, dass sie von winterlichen Temperaturen im Urlaub überrascht werden. Daher sollte man sich vor Reiseantritt informieren, welche Temperaturen zu erwarten sind und ob es sinnvoll wäre, vor dem Urlaub bereits auf Winterreifen zu wechseln oder den Wechsel auf Sommerreifen erst nach dem Urlaub vorzunehmen.

Alkoholverstöße im Straßenverkehr – don´t drink and drive
Alkohol am Steuer ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr, sondern eine echte Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt dabei die 0,0 Promillegrenze. Das bedeutet, dass diese Personengruppen gar keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, wenn sie in den kommenden Stunden Auto fahren wollen. Andernfalls drohen:

- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar

Bei allen anderen Fahrern gelten andere Regeln. Grundsätzlich hat Alkohol auf jeden Menschen eine andere Wirkung. Dementsprechend kann sich bei einer Fahrt nach dem Genuss alkoholischer Getränke auch das Strafmaß unterscheiden. Hat ein Fahrer etwa einen Alkoholpegel von 0,5 – 1,09 Promille und gibt es dabei keine weiteren Auffälligkeiten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Situation kann nur eintreten, wenn der Alkoholgehalt im Blut ohne eine gezielte Kontrolle, die nicht auf Alkohol-typisches Verhalten zurückzuführen ist, festgestellt wurde. Hier erwarten den Fahrer:

- Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot mit anschließender Rückgabe des Führerscheins

Hat ein Fahrer bereits bei 0,3 Promille alkoholbedingt Ausfallerscheinungen oder fährt jemand mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut Auto, handelt es sich um eine Straftat. Das Strafmaß hängt hier unter anderem maßgeblich davon ab, ob jemand verletzt wurde oder ob eine Sachbeschädigung vorliegt.

Je nach Folgen der Alkoholfahrt erfolgt ein Entzug des Führerscheins zwischen 6 und 12 Monaten. Dazu warten drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 30 Tagessätzen. Bei Wiederholungstätern droht sogar eine Haftstrafe.

Die Regeln sind dieselben – nur der Fokus liegt manchmal etwas anders
Natürlich gelten für Urlauber im Westerwald dieselben Straßenverkehrsregeln, wie in allen anderen Teilen Deutschlands auch. Doch gerade im Urlaub ist die Gefahr unbeabsichtigt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu begehen, oftmals ungleich höher als in der gewohnten Umgebung. Von der falschen Bereifung bei plötzlichem Kälteeinbruch über den kurzen Blick auf die Navi-App im Handy bis hin zum Absacker nach dem Essen in der Wirtschaft gibt es hier viele Fallstricke. (prm)

Agentur Autor:
Hendrik Melcher



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