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Nachricht vom 02.07.2021    

Polizisten als „Hurensöhne“ zu beleidigen, kostet vier Monate Knast

Damit hatte der 37-jährige Angeklagte wohl nicht gerechnet, denn er blieb unentschuldigt dem Termin beim Amtsgericht Montabaur fern. Das hätte er besser nicht getan, denn Richter am Amtsgericht Orlik Frank lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen. Er beauftragte sofort die Polizei in Montabaur, den Angeklagten zum Termin vorzuführen, mit Erfolg.

Amtsgericht Montabaur. Foto: Wolfgang Rabsch

Montabaur. Der Angeklagte hat sicherlich erschrocken dreingeschaut, als die Polizei ihn kurzerhand von seiner Arbeitsstelle mitnahm und nach Montabaur brachte. Er bekam dort von Richter Dr. Frank gehörig den Kopf gewaschen, als er sagte. „Da habt ihr aber Glück gehabt, mich anzutreffen, normalerweise wäre ich schon in Bayern.“ Trocken erwiderte Dr. Frank: „Glück würde ich das nicht nennen, danken Sie ihrem Karma, denn sonst hätte ich einen Haftbefehl erlassen und Sie hätten vier bis sechs Wochen bis zum Termin im Knast „geschmort“. Damit war das Thema durch.

Was wurde dem Angeklagten vorgeworfen?
Im August 2020 soll der Angeklagte, nachdem er mit zwei Saufkumpanen erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte, im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit die eintreffenden Polizeibeamten mehrmals mit „Ihr Hurensöhne“ beleidigt haben. Da war der Angeklagte aber an die Richtigen geraten, denn der Richter und die erfahrene Oberstaatsanwältin gaben zu erkennen, dass sie bei Straftaten gegen die „Blaulichtfamilie“ (Polizei, Feuerwehr, Sanitäter) kein Pardon kennen, wenn die Einsatzkräfte beleidigt, oder sogar geschlagen werden.

Der Angeklagte ist selbstständiger Softwareentwickler, wird wegen Corona demnächst seine Firma schließen müssen, hatte zu guten Zeiten rund 4.000 Euro monatlich, ledig, eine Tochter von sechs Jahren, für die er vorbildlich monatlich 300 Euro zahlt. Die Strafliste (BZR) hatte es in sich: Körperverletzung, mehrere Diebstahlsverurteilungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und fahrlässiger Vollrausch.

Mit treuherzigem Augenaufschlag bekundete der Angeklagte, dass er seit der letzten Verurteilung (Vollrausch) dem Alkohol abgeschworen habe. Am Tattag habe er mit seinem Nachbarn, einem Ex-Polzisten, im Garten gesessen und Pizza bestellt. Dann gesellte sich zu ihnen ein „Arabischer Möchtegern-Krimineller“ so der Angeklagte wörtlich, den sie aber kannten. Der hatte eine Flasche Whisky mitgebracht, die dieser Typ alleine verkonsumierte. Der Angeklagte: „Also wie gesagt, ich habe nix getrunken. Doch plötzlich kam es mit dem „Überraschungsgast“ zum Streit, der schlug mich grün und blau. Der Nachbar hat auch kräftig was gefangen. Ich war wegen der Schmerzen wie von Sinnen. Ich lag sicherlich am Boden, wegen der Prügel, nicht wegen Alkohols.“

Der erste Zeuge, ein Polizeibeamter, der vor Ort war: „Als wir in Sessenhausen ankamen, lagen der Angeklagte und sein Freund auf dem Boden. Sie wirkten stark angetrunken, lallten, dass man sie kaum verstehen konnte, rochen stark nach Alkohol, wankten stark und waren nicht in der Lage, einen Alco-Test durchzuführen. Aber uns als „Hurensöhne“ zu bezeichnen, dazu war er noch in der Lage. Der Angeklagte meldete sich zu Wort, er hatte plötzlich Probleme mit der deutschen Sprache: „Deutschland ist ja das Land der Dichter und Denker, jedes Wort wird auf die Goldwaage gelegt. Es kann sein, dass ich „Hurensohn“ im Singular gesagt habe, aber damit habe ich den Araber gemeint, aber im Plural habe ich das ganz sicher nicht gemeint.“



Auf Vorhalt von Dr. Frank meinte der Angeklagte: „Jaja, es kann sein, dass ich was getrunken habe, vielleicht ist mir auch das Wort „Hurensöhne“ rausgerutscht.“ Dieses „Geständnis“ wirkte absolut unglaubwürdig, weil der Angeklagte augenscheinlich nur Pluspunkte beim Gericht sammeln wollte.

Der zweite Zeuge, ebenfalls Polizeibeamter, bestätigte, dass der Angeklagte so voll war, dass er nicht mehr stehen konnte, und eindeutig die Beleidigung „Ihr Hurensöhne“ aus dem Mund des Angeklagten zu vernehmen war.

Nachdem die Beweisaufnahme einvernehmlich geschlossen wurde, hielt die Oberstaatsanwältin einen flammenden Appell für die „Blaulichtfamilie“. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Sicherheitskräfte während ihrer Einsätze beleidigt oder sogar verletzt würden. Sie forderte, unter Zurückstellung aller Bedenken, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die letztmalig zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Nun sank der Angeklagte auf seinem Stuhl zusammen und bat bei seinem letzten Wort um Milde: „Die Staatsanwältin hat recht, man darf niemanden beleidigen, schon gar nicht einen Polizeibeamten.“

Urteil im Namen des Volkes
Es lautete: Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung auf drei Jahre, sowie Zahlung einer Bewährungsauflage in Höhe von 500 Euro an die Freiwillige Feuerwehr in Wirges. In seiner Urteilsbegründung wusch Richter Dr. Frank dem Angeklagten gehörig den Kopf. Noch einmal die kleinste Straftat hat unweigerlich Einzug in den Knast zur Folge. Der Richter übte auch Kritik an der Justiz, die jahrelang die Beleidigungen gegen Sicherheitskräfte als nicht so schwerwiegend betrachtet hat und mit milden Urteilen keine abschreckende Wirkung erzielt habe. Der Richter hatte kaum die Rechtsmittelbelehrung ausgesprochen, da erklärten der Angeklagte und die Oberstaatsanwältin Rechtsmittelverzicht. Glücklich, dem Knast gerade noch einmal entronnen zu sein, verließ der Angeklagte den Sitzungssaal. (Wolfgang Rabsch)


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