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Nachricht vom 07.06.2021    

NI klagt gegen Bebauungsplan im Stadtwald Montabaur

Über viele Jahre hatte die Stadt Montabaur versucht, die Umnutzung des ehemaligen Munitionsdepots im Stadtwald in ein Kunst- und Kulturzentrum zu ermöglichen. Das Gelände liegt inmitten des europäischen FFH-Schutzgebietes „Montabaurer Höhe“ und im Naturpark Nassau.

Eingang zum B05 im FFH-Gebiet. Fotos: Harry Neumann/NI

Montabaur. Zudem handele es sich um den Kernlebensraum der streng geschützten europäischen Wildkatze. Weiterhin seien verschiedene Fledermausarten und wertvolle Lebensraumtypen hier in einem FFH-Gebiet besonders geschützt, so der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Obgleich es bis heute keine Baugenehmigung gibt, wurde das Gelände in den vergangenen Jahren unter der Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins für eine Vielzahl von Veranstaltungen genutzt. Im Februar 2020 sind mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans "Art und Designcenter" die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass überhaupt erst eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Dieser Bebauungsplan ist nun Gegenstand eines Normenkontrollantrages, den die Naturschutzinitiative e.V. (NI) beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht hat.

Die NI hat ihren Antrag wesentlich damit begründet, dass die geplante Nutzung nicht mit dem Schutz des FFH-Gebietes verträglich ist und dass dies im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan nicht in der gesetzlich gebotenen Art und Weise geprüft wurde. Hierauf wurde die Stadt Montabaur lange vor der Offenlage schriftlich und bereits am 10. Februar 2018 auch in einem Gespräch mit der Stadtbürgermeisterin und dem Bauamtsleiter hingewiesen.

Die Stadt hat nun auf Anraten ihrer eigenen Anwälte mitteilen lassen, man werde noch in 2021 "mögliche Fehler" des Verfahrens heilen. In dem Schreiben vom 21. Mai 2021 an die NI heißt es: „Das ergänzende Verfahren wird mit einem Stadtratsbeschluss am 24. Juni 2021 begonnen und mit dem erneuten Satzungsbeschluss am 2. September 2021 und anschließender öffentlicher Bekanntmachung beendet.“



Dass Fehler eines Bebauungsplanes im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung korrigiert werden können, ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Es bleibe nun abzuwarten, ob die Stadt Montabaur tatsächlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nachhole, zu welchem Ergebnis diese Prüfung gelange und welche Schlussfolgerungen die NI daraus ziehen werde.

Die NI hat den Verein „b05-Kunst-Kultur-Natur e.V.“ über den Normenkontrollantrag informiert. „Wir haben großen Respekt vor dem ehrehrenamtlichen Engagement und den Veranstaltungen, die wir als eine kulturelle Bereicherung für unsere Region ansehen. Wir kritisieren auch nicht den Verein ‚b05-Kunst-Kultur-Natur e.V.‘ mit seinen vielfältigen Aktivitäten, sondern das mangelhafte Bebauungsplanverfahren der Stadt Montabaur sowie eine fehlende Verträglichkeitsprüfung in einem europäischen FFH-Gebiet. Für mögliche Konsequenzen hieraus wäre alleine die Stadt Montabaur verantwortlich", so die Naturschutzinitiative (NI). (PM)


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