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Nachricht vom 28.05.2021    

Vielfachtäter kommt mit Bewährungsstrafe davon

Beim Amtsgericht in Westerburg stand vor seiner Richterin ein 27-Jähriger, der einen wilden Ritt durch das Strafgesetzbuch (StGB) hingelegt hatte: Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Diebstahl.

Amtsgericht Westerburg. Foto: Wolfgang Rabsch

Westerburg. Da die Straftaten zu verschiedenen Zeiten und an unterschiedlichen Tatorten verübt wurden, musste der Vertreter der Staatsanwaltschaft (StA) Koblenz insgesamt drei Anklagen verlesen, die teilweise haarsträubende Einzelheiten enthielten. So klauten der Angeklagte und ein Kumpel aus einem Obst- und Gemüsestand in Helmenzen zwei Sack Kartoffeln, nachdem sie zuvor als Durstlöscher in einer Tankstelle in Altenkirchen zwei Sixpacks Kölsch sich unberechtigt angeeignet hatten. In einem REWE-Markt war der Angeklagte wohl nicht ganz auf der Höhe, als er meinte ein wertvolles Handy gestohlen zu haben, es sich dabei aber um einen Scanner handelte, mit dem Kunden die Preise checken können. Als ein geschädigter Zeuge den Angeklagten auf frischer Tat bei einem Diebstahl erwischte und versuchte ihn festzuhalten, rief der Angeklagte: „Du Arschloch, lass mich los, sonst schlag ich dich kaputt!“ Die herbeigerufenen Polizisten, die zum Tatort kamen, begrüßte der Angeklagte mit dem freundlichen Worten: „Nimm die Taschenlampe aus meinem Gesicht, du Missgeburt“, weil ein Polizist eine Taschenlampe gebrauchte. Beim Versuch, den Angeklagten zu fixieren, schlug der Angeklagte gegen die Polizei-Stabtaschenlampe, die dadurch gegen den Kopf des Zeugen stieß. Der anschließenden Fesselung widersetzte der Angeklagte sich in massiver Handlungsweise. Bei der letzten Tatbegehung konnten eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,43 Promille nachgewiesen werden sowie der Konsum von Amphetamin.

Die Vorsitzende Richterin verkündete zunächst, dass keine Erörterungen zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden haben. Die Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen förderten interessante Erkenntnisse zutage.

Ein verpfuschtes Leben?
Der Angeklagte, der zum Termin vorgeführt wurde: „Ich befinde mich seit dem 5. Januar 2021 in Vollstreckungshaft in der JVA Wittlich, weil ich dort zwei Ersatzgeldstrafen in Höhe von 600 Euro und 1.800 Euro absitze. Vor meiner Haft habe ich mich gehen gelassen, habe mich um nix gekümmert, Partys feiern, koksen und saufen war angesagt. Der Tag begann für mich vormittags um 11 Uhr, dann habe ich mich frisch gemacht und begann Bier und Whiskey zu trinken. Am Wochenende kam noch der Konsum von Drogen hinzu, Amphetamin, Ecstasy und Cannabis. Manchmal habe ich drei Tage am Stück Party gefeiert, das war schon extrem. Von 2015 bis 2018 war ich bereits in Strafhaft, eine Lehre in der Heizungs-und Sanitärbranche habe ich im zweiten Lehrjahr abgebrochen. Sollte ich aus dem Knast kommen, kann ich bei einem Müllentsorgungsbetrieb anfangen zu arbeiten.“ Der Versuch, sein Glück in der Selbstständigkeit zu finden, im Objektschutz, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt, weil er nichts „auf die Reihe“ bekam. Als Erinnerung an diesen untauglichen Versuch, verfolgen den Angeklagten heute noch Schulden von 9.000 Euro beim Finanzamt.

Rechtsanwalt (RA) Dünnes aus Hachenburg, der dem Angeklagten zur Seite gestellt war, erklärte, dass die Tatvorwürfe weitestgehend eingeräumt werden. Der Angeklagte: „An den Vorfall, als der Zeuge mich festhalten wollte und ich ihn bedroht haben soll, kann ich mich nicht erinnern, weil ich „zu“ war, aber ich war sehr aggressiv.“ Das Verfahren im Hinblick auf den Diebstahl der zwei Sixpacks Kölsch und der zwei Säcke Kartoffeln wurde gemäß Paragraph 154 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.



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Im Hinblick auf das Geständnis des Angeklagten, wurde auf die Vernehmung sämtlicher Zeugen im allseitigen Einverständnis verzichtet. Beim Herausgehen wollte sich der Angeklagte bei dem Zeugen, den er bedroht und genötigt hatte, entschuldigen. Dieser meinte dazu ganz lapidar: „Dazu hattest du zwei Jahre Zeit gehabt.“

Die Vorsitzende verlas alle relevanten Urkunden, wie Gutachten, Strafanträge und Atteste und zuletzt den Bundeszentralregisterauszug (BZR), der bereits sieben Voreintragungen enthielt, querbeet durch das StGB. Eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verbrachte der Angeklagte auf Staatskosten.

Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung
Nachdem die Beweisaufnahme einvernehmlich geschlossen wurde, beantragte der Vertreter der StA Koblenz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, gebildet aus drei Einzelstrafen zu je fünf Monaten für jede der drei Anklagen. Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken, beantragte die StA, die Aussetzung der Strafe zur Bewährung auf vier Jahre, als Auflagen Zahlung von 1.800 Euro an die Bewährungshilfe in Koblenz, sechs Drogen-screenings auf eigene Kosten und zwei Beratungsgespräche bei der Suchtberatung. RA Dünnes schloss sich dem Antrag der StA an. In seinem letzten Wort bemerkte der Angeklagte lakonisch. „Ist ja alles stabil gelaufen.“

Als die Vorsitzende nach Beratung wieder den Sitzungssaal betrat, brach in diesem Moment die Sonne durch den ansonsten wolkenverhangenen Himmel über Westerburg und überflutete den Raum. Das konnte als ein Wink des Himmels gedeutet werden, denn mit dem anschließend verkündeten Urteil kam der Angeklagte „mit einem blauen Auge“ davon: Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung auf vier Jahre, Geldbuße von 1.800 Euro an die Bewährungshilfe Koblenz, sechs Drogen-screenings innerhalb von drei Jahren sowie zwei Drogen-Alkohol-Gespräche bei der Suchthilfe. Die Vorsitzende las dem Angeklagten bei der Urteilsbegründung heftig die Leviten, wenn er es jetzt spätestens nicht kapiere, dann sei eine erfolgreiche Knast-Karriere vorprogrammiert. Alle Prozessbeteiligten erklärten nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung, dass sie auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichten. Somit wurde das Urteil noch im Sitzungssaal rechtskräftig.

„Danke, danke“, das waren die Worte, die der Angeklagte stammelte, als er in Handfesseln wieder abgeführt wurde. Anscheinend hatte er selbst nicht mit einer Bewährung gerechnet.
(Wolfgang Rabsch)


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