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Nachricht vom 25.05.2021    

Endspurt auf die Kirchenvorstandswahl

Am 13. Juni werden in mehr als 1000 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) neue Kirchenvorstände gewählt. In Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine besondere Herausforderung. Trotzdem hoffen die Wahlvorstände im Dekanat Westerwald auf eine hohe Wahlbeteiligung.

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Westerburg. Denn gesucht werden 484 Kirchenvorstandsmitglieder in 32 Kirchengemeinden. Dabei werden auch neue Wege für die Stimmabgabe beschritten. Die meisten der 54.033 Evangelischen im Westerwald – wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder ab 14 Jahren- sind zu einer Briefwahl eingeladen.

Einige Kirchengemeinden, wie in Höhr-Grenzhausen, Kirburg, Unnau und Rennerod, bieten aber auch die Wahlmöglichkeit vor Ort im Wahllokal an. Es besteht außerdem die Möglichkeit, online die Stimmen für die Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben, die in den kommenden sechs Jahren die Geschicke der Gemeinde leiten sollen. Das plant als einzige der Evangelischen Westerwälder die Kirchengemeinde Bad Marienberg.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) das Wahlrecht zugunsten einer Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen so geändert, dass sich jeder Kirchenvorstand innerhalb eines weiten Rechtsrahmens das für ihn passende Wahlrecht auswählen kann. „So viel Freiheit war nie“, lässt sich der neue rechtliche Rahmen umschreiben. Dazu zählt etwa, dass sowohl die Zahl der Vorstandsmitglieder als auch der Kandidierenden reduziert werden kann; für Kirchengemeinden mit weniger als 1000 Mitgliedern –im Dekanat Westerwald sind das ein Viertel der 32 Kirchengemeinden –gilt nun nur noch die allgemeine Vorgabe, dass diese eine Vorstandsgröße von vier bis zehn Personen haben sollen. Gleichzeitig brauchen dort nur noch so viele Kandidierende aufgestellt werden, wie zu wählen sind.



Allerdings gilt es dabei zu beachten: Diese sind nur dann gewählt, wenn sie mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Wer diese Grenze nicht erreicht, hat erst nach sechs Monaten die Chance als Nachrücker in das Gremium zu kommen. Enthält der Wahlvorschlag mehr als ein Viertel mehr Kandidierende als Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen sind, sind, wie bisher auch, bis zur Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder diejenigen Personen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Nach wie vor besteht außerdem die Möglichkeit, maximal zwei Jugendmitglieder in den Vorstand zu wählen.

Hintergrund: Kirchenvorstandswahlen sind ein Evangelisches Markenzeichen. Sie machen deutlich, dass die Leitung der Evangelischen Kirche immer in den Händen vieler Männer und Frauen liegt. Die Gemeinden sind die Grundbausteine der Evangelischen Kirche. Man kann nicht zur Kirche gehören, ohne Mitglied einer Gemeinde zu sein. Aus den Kirchenvorständen werden „Abgeordnete“ in die Dekanatssynode gewählt und von dieser wiederum in die EKHN-Kirchensynode, das „Parlament“ der Landeskirche. Alle sechs Jahre entscheiden die Mitglieder neu über die Vorstände ihrer Gemeinde vor Ort –das nächste Mal am 13. Juni. (bcm/shg)



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