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Nachricht vom 15.05.2021    

Jäger bitten um Mithilfe aller Bürger beim Waldumbau

Nach dem Winter erwacht in diesen Wochen die Natur wieder zum Leben. In den vom Borkenkäfer befallenen Fichtenbeständen bietet sich jedoch ein trostloses Bild. Im Interesse Aller soll auf den entstandenen Kahlflächen auch möglichst schnell wieder Wald entstehen.

Symbolfoto

Bad Marienberg. Die Kreisgruppe Westerwald im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz erläutert den Stand des Waldumbaus: „Waldbesitzer und Forst entscheiden je nach Standort, ob auf den betroffenen Flächen eine Neuanpflanzung bestimmter Baumarten erfolgen oder diese der Natur überlassen werden (Naturverjüngung)“, erläutert Hegeringleiter Guido Jacobs. „Damit sich die jungen Pflanzen möglichst schnell entwickeln können, bedürfen sie besonderen Schutzes. Zum Schutz vor Wildverbiss sprechen sich Waldbesitzer, Förster und Jäger über Schwerpunkte für die Jagd ab. Dort werden entsprechende jagdliche Einrichtungen platziert“, verdeutlicht der Leiter des Hegerings Bad Marienberg.

In vielen Westerwälder Gemeinden helfen Bürger bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Gestaltung der Aufwuchsflächen. Verjüngungsflächen und bepflanzte Flächen werden Forstkulturen. Sie sind im Landeswaldgesetz besonders geschützt und dürfen nicht betreten werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind daher zu besonderer Beachtung und respektvollen Umgang aufgerufen. „Bereits durch das reine Begehen der betroffenen Flächen können die kleinen Pflanzen zertreten werden und so nicht anwachsen. Auf vielen Kahlflächen bleiben zudem abgestorbene Bäume stehen und stellen eine nicht zu kalkulierende Gefahr dar“, so die eindringliche Warnung der Fachleute aus Jagd und Forst.



Die Jagdausübung auf diesen Flächen ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der zügigen Wiederbewaldung.

Brut und Setzzeit hat begonnen

Die meisten Tiere unserer Landschaft bekommen während dieser Zeit ihren Nachwuchs. Bei vielen Tierarten geschieht dies sehr geschützt, etwa in Höhlen oder hoch in den Bäumen. Viele Jungtiere erblicken das Licht der Welt jedoch relativ ungeschützt in Bodennähe oder direkt auf der Erde. Dies sind zum Beispiel Junghasen, die Küken von Enten oder auch Rehkitze. Für die Zeit vom 1. April bis 15. Juli gelten in vielen Bundesländern Regelungen, die helfen sollen, diese Tierarten zu schützen. Dazu zählt beispielsweise auch zum Beispiel eine generelle Anleinpflicht. Die Erfahrungen zeigen, dass immer wieder Wild von freilaufenden oder wildernden Hunden gehetzt und getötet wird. Gerade im Frühjahr verhungern oder erfrieren viele Jungtiere, die nach dem Kontakt mit Hunden oder Menschen von ihren Eltern verlassen werden.

Darum appellieren die Gemeinden, Waldbesitzer, Förster, Jägerschaft und alle Naturnutzer: „Bitte helfen Sie bei der Wiederbewaldung und dem Schutz unserer Natur!“ (PM)



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