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Nachricht vom 03.05.2021    

Westerwälder nach Überfall in Kobern-Gondorf in U-Haft

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 25-jährigen deutschen sowie einen 29-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs.

Symbolfoto

Koblenz. Am 4. Januar 2021 verschafften sich zwei mit Sturmhauben maskierte und bewaffnete Personen kurz nach 2.30 Uhr Zutritt zu einem einen Gastronomiebetrieb umfassenden Anwesen in Kobern-Gondorf. Nachdem sie das Dach des Anwesens überquert hatten, brachen sie ein Fenster zum Wohnbereich der schlafenden Geschädigten auf. Sie zerrten die 72- und 78-jährigen Eheleute unter Vorhalt einer Schusswaffe und eines Elektroschockers sowie unter Todesdrohungen aus dem Bett und fesselten sie.

Anschließend brachten sie die Ehefrau in einen anderen Raum und forderten von ihr die Öffnung eines Tresores. Auf den Einwand der Geschädigten, dass es keinen Tresor gebe, machten sich die Täter in einem weiteren Zimmer auf die Suche, woraufhin es der kurzzeitig unbeobachtet gelassenen Geschädigten gelang telefonisch einen Notruf abzusetzen. Hierauf ergriffen die Täter die Flucht.

Insbesondere aufgrund von DNA-Spuren konnte ein Verdacht gegen die beiden 25- und 29-jährigen Beschuldigten erhärtet werden. Mit Beschluss vom 20. April 2021 erließ das Amtsgericht Koblenz daher Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs und Fluchtgefahr gegen beide Beschuldigte.

Die im Westerwald wohnhaften Männer konnten am 23. April 2021 durch Kräfte der Kriminalinspektion Koblenz festgenommen werden. Beide Beschuldigte machten bei ihrer Vorführung vor dem Amtsgericht am selben Tag von ihrem Schweigerecht Gebrauch und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.




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Die Ermittlungen, die insbesondere die Auswertung von Beweismitteln, die im Rahmen von Durchsuchungen bei den Beschuldigten sichergestellt wurden, umfassen, dauern an.

Rechtliche Hinweise:
Wegen erpresserischen Menschenraubs macht sich nach § 239a des Strafgesetzbuches unter anderem strafbar, wer sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung auszunutzen.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
PM


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