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Nachricht vom 30.04.2021    

Nicht benötigte Termine beim Landesimpfzentrum Westerwaldkreis absagen

Landrat Schwickert bittet im Namen aller im Impfzentrum Beschäftigten, nicht benötigte Termine abzusagen, damit diese frei werdenden Termine an andere Impfwillige vergeben werden können.

Symbolfoto

Hachenburg. Seit Aufnahme des Betriebs des Landeimpfzentrums Westerwaldkreis in Hachenburg wurden dort bereits rund 33.500 Personen erst- und 11.299 zweitgeimpft. Weitere 6.217 Westerwälderinnen und Westerwälder konnten durch die Mobilen Teams des DRK in Senioren- und Pflegeeinrichtungen erstgeimpft werden und 4.122 zweitgeimpft.

Erfreulich in der Entwicklung ist, dass nach anfänglicher Impfstoffknappheit die Terminzuweisungen und damit die Impfstofflieferungen durch die verantwortliche Koordinierungsstelle des Landes kontinuierlich steigen und auch inzwischen die Ärzteschaft im Kreisgebiet in das Impfgeschehen durch das Land eingebunden ist. Dies hat allerdings in der jüngeren Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Personen, die bereits eine kurzfristige Impfung durch ihren Hausarzt erhalten haben, ihre ebenfalls erhaltenen Termine im Impfzentrum nicht wahrgenommen oder abgesagt haben. Daher die eindringliche Bitte der Verantwortlichen:

„Sagen Sie Impftermine ab, die nicht wahrgenommen werden können. Dies geht ganz einfach online über www.impftermin.rlp.de (Button Stornierung eines Termins) oder über die Hotline 0800/5758100. Dafür benötigen Sie Ihre Termineinladung mit den dort angegebenen Impfterminen und der Impfnummer. Eine rechtzeitige Absage ermöglicht es der Terminvergabestelle des Landes, die freien Termine mit anderen registrierten Personen zu besetzen.“




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In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Impfanmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen sind. „Leider ist es in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass Personen durch bewusste falsche Angaben bei der Registrierung eine höhere Priorisierung und damit einen Impftermin erhalten haben. Die für die Priorisierung notwendigen Nachweise konnten dann beim Impftermin nicht vorgelegt werden“ berichtet Landrat Achim Schwickert. Da aktuell noch die Impfpriorisierung gilt, ist das Personal im Landesimpfzentrum verpflichtet, diese zu prüfen und Personen, die zu Unrecht einen Termin erhalten haben, wieder abzuweisen.

„Der für das Personal und die Impfwilligen mit der Abweisung verbundene Ärger wäre vermeidbar, wenn eine wahrheitsgemäße Anmeldung erfolgt und die zu erbringenden Nachweise, wie zum Beispiel Ärztliche Bescheinigung bei Vorerkrankungen, Arbeitgeberbescheinigung oder eine Bescheinigung des Sozialministeriums bei Härtefallentscheidungen bei einer Priorisierung zum Termin auch mitgeführt werden“, so Landrat Schwickert weiter.

Zusätzliche Informationen und die entsprechenden Vordrucke für die Nachweise findet man unter www.impftermin.rlp.de oder www.corona.rlp.de in der Kategorie „Impfen“. (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
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