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Nachricht vom 17.04.2021    

Verbraucherzentrale berät bei Energierechtsfragen

INFORMATION | Derzeit erhalten viele Haushalte ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wird neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig, fragen sich viele, ob alles seine Richtigkeit hat.

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Koblenz. „Die Höhe des Abschlags berechnet der Energieversorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Müller rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Insbesondere sollten Zählerstände regelmäßig notiert werden, um den Verbrauch im Blick zu behalten. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung
Fragen rund um „aktuelles Thema“, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale aufgrund der aktuellen Situation gerne telefonisch per Rückruf. Die Beratung kostet 18 Euro. Terminvereinbarung für Rückruf-Beratung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Eine telefonische Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600. (VZ-RLP)


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