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Nachricht vom 10.04.2021    

Westerwaldkreis verlängert Allgemeinverfügung und Ausgangssperre

Von Wolfgang Tischler

Ab 12. April gilt im Westerwaldkreis eine neue Allgemeinverfügung, die aufgrund der 100er-Inzidenz und der Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz zu erlassen war. Sie ist bis zum 20. April gültig.

Montabaur. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen um den 20. März auf über 100 gestiegen war, wurden auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften wurden in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hatte.

Da die Inzidenz im Westerwaldkreis aktuell weiterhin über 100 (am Freitag, den 9. April bei 114,9) liegt, besteht für den Kreis die Verpflichtung, in Ausführung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die bisherige Allgemein-Verfügung des Westerwaldkreises bis einschließlich 20. April zu verlängern.

Lediglich im Bereich „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“ gab es eine Anpassung: diese sind nur als Einzelangebote zulässig und der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt. Die übrigen Regelungen haben nach wie vor Bestand.

Details zur Ausgangssperre im Westerwaldkreis
Es gilt weiterhin im gesamten Westerwaldkreis die Ausgangssperre im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr am Folgetag. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung darf in diesem Zeitraum dann nur mit triftigem Grund verlassen werden, wie zum Beispiel zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Inanspruchnahme von akut notwendigen medizinischen oder veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen.




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Hier kann die Allgemeinverfügung im Wortlaut eingesehen werden.


Mehr dazu:   Coronavirus  
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