Werbung

Nachricht vom 31.03.2021    

Ausgangssperre: Landkreis Mayen-Koblenz erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung

Da in Mayen-Koblenz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat, muss der Landkreis die sogenannte Notbremse ziehen und eine Allgemeinverfügung mit erweiterten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen.

Koblenz. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land vorgesehenen Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie beinhalten im Wesentlichen Änderungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die Schließung von Außengastronomie, Museen und ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten unter anderem für den Arbeitsweg, in medizinischen Notfällen oder für den Besuch von Gottesdiensten zu den Ostertagen.

„Wir alle hätten uns gewünscht, dass der Inzidenzwert unter 100 bleibt und keine verschärften Maßnahmen angeordnet werden müssen, doch die Fallzahlen sind besorgniserregend rapide angestiegen. Wenn sich nicht alle an die seit Monaten allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus halten, wird es unfassbar schwierig, die Infektionszahlen zu senken. Wir sehnen uns nach Normalität, nach den normalen persönlichen Kontakten, nach gemeinsamen Feiern und unbeschwerten Einkäufen in den heimischen Geschäften. Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit wir die zusätzlichen Maßnahmen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird gilt ab Donnerstag, 1. April, 0 Uhr.

Die Allgemeinverfügung enthält unter anderem folgende Regelungen:
Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen, dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person) oder der Besuch von Gottesdiensten zu Ostern.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt.

Weiterhin offen bleiben können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen, sowie Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe.



Für gewerbliche Einrichtungen ist Terminshopping weiterhin möglich, allerdings unter verschärften Kriterien: So dürfen Geschäfte nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zum Laden gewährt wird. Andernfalls müssen gewerbliche Einrichtungen für den Kundenverkehr schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie sind nach wie vor zulässig.

Die Regelung der Schließung gilt nicht für Einzelhandelsbetriebe Direktvermarkter für Lebensmittel, von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen.

Für Dienstleistungen gilt: Wenn kein Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann, wie etwa in Kosmetikstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios, Wellnessmassagesalons und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind jedoch Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker und Fußpflege.

Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. In Einzelsportarten ist die sportliche Betätigung nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Der Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung und lediglich in den Außenbereichen möglich.

Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz sind hier nachzulesen.


Mehr dazu:   Coronavirus  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Erfolgreiche Ski-Talente aus Betzdorf bei Bezirksmeisterschaften

Fünf junge Skifahrer aus Betzdorf zeigten beeindruckende Leistungen bei den alpinen Bezirksmeisterschaften ...

Montabaur gedenkt der Shoah-Opfer mit Stolperstein-Rundgang

Am 27. Januar, dem Internationalen Holocaust-Gedenktag, versammelten sich zahlreiche Menschen in Montabaur, ...

Aktualisiert: Verkehrsunfall mit vier Verletzten auf der Lahnstraße in Bad Ems

Am Nachmittag des 2. Februar 2026 ereignete sich auf der B260 in Bad Ems ein Verkehrsunfall, der zu einer ...

Verfolgungsjagd: Autofahrer ohne Führerschein flüchtet vor Polizei in Bad Ems

In den frühen Morgenstunden des 2. Februar 2026 ereignete sich in Bad Ems eine Verfolgungsjagd, die für ...

Einladung zur Besucherfahrt nach Mainz: Einblicke in die Landespolitik

Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach lädt Bürger zu einer Tagesfahrt nach Mainz ein. Am 6. ...

Rennstrecke und Berufsschule: Cedric Fuchs aus Holzappel meistert die Doppelbelastung

Cedric Fuchs aus Holzappel hat ein anspruchsvolles Jahr hinter sich. Der junge Mann kombinierte seine ...

Weitere Artikel


Waldbrandgefahr steigt an - Waldbesucher aufgepasst!

Die trockene Witterung der letzten Tage lässt die Waldbrandgefahr in den Waldgebieten im Westerwald steigen. ...

Rockets vor finalem Wochenende in der Oberliga-Hauptrunde

Endspurt in der Hauptrunde der Oberliga Nord – und klar ist, dass noch nichts klar ist für die EG Diez-Limburg. ...

Führerloser Bus tötet zwei Pferde auf Weide

In Höhr-Grenzhausen kam es am heutigen Mittwoch (31. März) gegen 19:10 Uhr zu einem tragischen Unfall ...

Corona im Westerwaldkreis: 77 neue Fälle gemeldet

Das Gesundheitsamt Montabaur meldet am Mittwoch, den 31. März 5.392 (+77) bestätigte Corona-Fälle. Der ...

WLAN für Schenkelberg

Die Ortsgemeinde installiert zusammen mit evm und KEVAG Telekom einen Hotspot im neuen Dorfgemeinschaftshaus ...

Verein Backes und Partner sorgen für mehr Schulsozialarbeit an Grundschule Selters

Der junge Selterser Verein Backes e.V. ist angetreten, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen, die ...

Werbung